Kommissionsprotokoll
Ddo 15t Dezember 1836
Kommission von Seite der Herrschaft Grafenegg im Granitzhause bey Winkl.
Die Veranlassung wurde dadurch gegeben, daß durch das letzte Hochwasser am 8t d. M. bey dem nächst dem Granitzhause hergestellten Schutzbau, da wo der Faschinendamm mit dem Augrund Steinhagl verbunden war, ein Durchbruch veranlaßt, und das dortige Therain dergestalt weggerissen wurde, daß nun zwischen dem Ende des Faschinendammes und dem gegenüber befindlichen Augrund ein bey 15 Klafter breiter Wasserlauf gebildet ist, durch welchen das Wasser der Donau gegen das linke Ufer sich geworfen, und dort gleichfalls einen bedeutenden Bruch verursacht hat, welcher nun so drohend geworden ist, weil bey einem neuerlichen Hochwasser es um so leichter geschehen könnte, daß die Uiberschwemmung mittelst den dortigen Vertiefungen über die benachbarten Ortschaften verbreitet, und dadurch unbeschreibbares Unglück in weiter Umgegend verursacht werden dürfte.
Es ist vorläufig allgemein anerkannt, daß der Faschinendamm nicht schnell genug wieder mit dem rechten Ufer verbunden werden kann, daher der bey 15 Klafter breite Wasserlauf nun durchgedämmt werden muß. Je länger diese Arbeit verschoben würde, desto schwieriger müßte dieselbe werden, und sollte in der Zwischenzeit ein neues Hochwasser eintretten, so könnten die Folgen um so verderblicher werden. Es ist daher auch heute eine Zusammentrettung mit den 4 Gemeinden Winkl, Frauendorf, Bierbaum und Urzenlaa veranlaßt worden, um mit denselben auszumitteln auf welche Art die vorbemelte Arbeit hergestellt werden soll, ob nämlich die Gemeinden ihre Leistungen durch Naturalleistungen oder durch Geldzahlung zu berichtigen gesonnen seyen.
Die durch ihre Vorsteher erschienenen 4 Gemeinden geben ihre Erklärung dahin ab: die Gemeindeglieder seyen durch die bey dem betreffenden Schutzbau schon geleisteten Arbeiten bereits so abgeneigt geworden, daß die Naturalleistungen keineswegs mehr in gehöriger Ordnung bewirkt werden könnten. Sie sind auch der Meinung, daß die Grundbesitzer mehr ins Mitleiden gezogen werden sollten, welche bey den bisher durch die Gemeinden geleisteten Natural Arbeiten grossen Theils gar keinen Antheil nahmen. Es werde daher zweckmäßig seyn, wenn die nöthigen Arbeiten bey dem Schutzdamm durch gedungene Leute vollzogen und die betreffenden Auslagen durch die interessirten Dominien und auch die Grundbesitzer repartirt werden, auf ähnliche Art, wie solches im Jahr 1820 bey Herstellung des Bierbaumer Dammes geschehen sey.
Da jedoch ausser dem fraglichen Faschinendamm auch der schon früher beschlossene Uferdamm bei Altenwörth hinauf sich als sehr nothwendig darstellt, da ferners unterhalb des Faschinendamms die Anlegung eines starken Spanns am linken Ufer unerläßlich seyn dürfte, so wird dießfalls um Einschreitung bey dem löbl. k.k. Kreisamte gebetten, damit entweder eine Unterstützung aus dem höchsten Ärar bewirkt, oder doch die Beitragsleistung auf eine weitere Augegend ausgedehnt werde, indem es keinen Zweifel unterliegt, daß auch die Gemeinden Altenwörth, Gigging, Neustift, Absdorf, Mollersdorf, Neuaigen und andere wesentlich an Sicherheit ihres Eigenthums gewinnen würden.
Ignaz Schneider, Hrsch. Forstmeister
Johan Pichler Ortsrichter Frauendorf
Georg Eiböck Geschworner
Franz Triseneker Geschworner
Karl Maringer Richter zu Winkl
Michael als Geschworner
Johan Wagnsonner Geschworner
Franz Schwanzer von Bierbaum Ortsrichter
Michl Schuster Geschworner
Joseph Kleindienst Ortsrichter Utzenlaa
Joseph Erdl als Geschworner
Löbliches Kreisamt!
Durch das letzte Hochwasser ist es geschehen, daß bei dem nächst dem Granitzhause hergestellten Schutzbau ein Uferbruch erfolgte, durch welchen der angelegte Faschinen Damm umgangen und so die nämliche Gefahr herbeigeführt wurde, deren Beseitigung durch den Schutzbau bewirkt werden sollte. Die Verlängerung des unbeschädigt gebliebenen Faschinendammes bis zur neuen Bruchgestätte wird folglich veranlaßt, und da letzterer höher und stärker ist, als das frühere Uferland war, so glaubt man hoffen zu dürfen, daß nicht so bald ein ähnliches Unheil sich ergeben werde. Man wird den neuen Bau auch um so stärker führen, da den alten Bau nun so zweckmässiger erhöhen können, da die Gemeinden sich laut Protokoll sub ./. zu Geldbeiträgen nach Verhältniß des Grundbesitzes einverstanden erklärt haben. Indessen hat sich bei Gelegenheit eben dieses Hochwassers die Nothwendigkeit gezeigt, daß auch der von dem k.k. Herrn Wasserbau Ingenieur Fischer zu Tulln vorgeschlagene Damm vom Granitzhause bis nach Altenwörth zu Stande gebracht werde, so wie unterhalb des Sporn nothwendig seyn wird, um das allfällige Uiberschwemmungswasser vom linken Ufer abzuleiten, und so die drohende Gefahr möglichst zu beseitigen. Nachdem aber die 4 Gemeinden welche bisher ins Mitleiden gezogen waren, um Erwirkung der Konkurrenz bitten, hiezu auch wichtige Gründe vorhanden zu seyn scheinen, so wird das dießfällige Gesuch einem löbl. k.k. Kreisamt zur hohen Entscheidung unterlegt.
Herrschaft Grafenegg am 17. Dezemb. 1836.
Unterschrift
17/19 Dezember 1836
Bericht der Hft. Grafenegg wegen Herstellung und Erweiterung der Schutzbauten in dem Donauufer nächst dem Granitzhause bei Winkl.
Dekrete
An die Hft Grafenegg
- Neuaigen
- Stetteldorf
- Thürnthal
- Wetzdorf
- Winkelberg
- Oberstockstall
An den h. Hr. Kreisingenieur Alois Haberkalt
Zur Ausführung der von der Hft Grafenegg angetragenen Fortsetzung des vermöge kreisämtlichen Erlasses vom 5. November 1834 Z. 19114 begonnenen Schutzbaues an dem Donauufer nächst dem Granitzhause bei Winkel wird die durch das h. Rggs Circulars vom 16. Februar 1831 anbefohlene kommissionelle Verhandlung vor dem Kreisamte mit 30t Jänner 1837 früh um 8 Uhr in dem erwähnten Granitzhause vorgenommen werden.
Zu 1 In dem zu dieser Kommission unter Einem hiebei interessirten Hften Neuaigen, Stetteldorf, Thürnthal, Wetzdorf, Winkelberg und Oberstockstall sammt ihren in dem Inundationsterrain gelegenen Gemeinden vorgeladen werden, wird auch der Hft Grafenegg aufgefordert, hiebei zu erscheinen und hiezu der Vorstände der ihr unterstehenden Gemeinden, wie sie in dem herrschaftl. Protokolle vom 15t d. M. angeführt sind, durch ihre Vorstände vorzuladen, sowie auch die Hft Zwentendorf und den Zehentinhaber Leopold Schober zu Engelmannsbrunn im Namen des Kreisamtes einzuladen.
Sollte die Hft Grafenegg nach dem ihr wahrscheinlich bekannten Inundationsterrain finden, daß noch anderweitige Gemeinden in der Konkurrenz zuziehen wären, so würde derselbe auch deren Erscheinen mit ihren Obrigkeiten zu veranstalten haben.
Uibrigens wird bei dieser Kommission auch der k.k. Kreisingenieur und ein Abgeordneter der k.k. .. prov. Land.direktion gegenwärtig seyn.
Zu 2 bis 7 Die bei diesem Schutzbaue als Grund- oder Zehentobrigkeit interessirte Hft N.N. hat bei dieser Kommission zu erscheinen, und hiezu zugleich die Vorstände derjenigen ihr unterstehenden Gemeinden zuzuladen, welche in dem Inundationsterrain liegen.
Zu 8 Bei dieser Kommission habe auch der h. Kreisingenieur zu interveniren.
Note an die löbl. k.k. n.ö. prov. Baudirektion
Zur Ausführung der von der Hft Grafenegg angetragenen ..setzung des bereits im Jahre 1835 begonnenen Schutzbaues / wie oben bis / vorgenommen werden.
Das Kreisamt gibt sich die Ehre die löbl. H. .. mit Beziehung auf die geehrte Zuschrift vom 17t Oktober 18345 Z 27637 zu ersuchen, die mit diesem Schutzbaue beretis vertrauten Herrn k.k. .. ingenieur zu Tulln Car von Fischer zu dieser Kommission beordern zu wollen.
Kb den 23 Dezember 1836
Location
Im Granitzhause bei Winkl am 30. Jänner 1837 um 8 Uhr früh.
(KrA VUMB 223/XIV, Wasserbau, 1836, 22876/14 ex 1836)
Protocoll
dd: Granitzhaus bey Winkel am 16t März 1837.
Wegen Herstellung und Erweiterung der Schutzbauten an dem Seitenarme der Donau nechst dem Granitzhause bey Winkel.
Gegenwärtig:
Die Unterzeichneten.
Uiber die Anzeige der Hschft Grafenegg, daß der Damm, welcher in Folge der kreisämtlichen Verordnungen vom 5t 9ber 1834 Z 19114 und vom 15t Jänner 1835 Z 22519 zur Verhinderung der Uiberschwemmungen von den 4 Gemeinden – Winkel, Frauendorf, Bierbaum und Urzenlaa in Verbindung mit den Beyträgen der Herrschaften Zwentendorf, Grafenegg, Thürnthal, Oberstockstall, Winkelberg, Wetzdorf, und Stetteldorf und des Zehent Eigenthümers zu Engelmannsbrunn Leopold Schober unter Anleitung des k.k. H Wasserbau Distrikt Ingenieur Karl von Fischer, hergestellt worden ist – durch das letzte Hochwasser am 8t Dezember 1836 eingerissen worden, und hiedurch die Gefahr entstanden sey, daß auch die Uferbrüche sich vermehren und die Donau Überschwemmungen von der Seite des Granitzhauses – über die ganze unterhalb liegende Fläche längs der Donau sich erstrecken würden, fand das Kreisamt in Gemäßheit des h. Regg. Circulars von 16t Feb. 1831 eine Coonelle Zusammentrettung zum Behufe des auszuführenden neuen Schutzdammes um so mehr anzuordnen, als die oben angeführten vier Gemeinden eine erweiterte Konkurrenz in Anspruch nehmen, weil nach ihrer Ansicht durch den vorhandenen Schutzbau noch weit mehrere Gemeinden in Vortheil kämen.
Diese coonelle Zusammentrettung fand heute unter Intervenirung der Herrschaften: Grafenegg, Neuaigen, Stetteldorf, Thürnthal, Wetzdorf, Winkelberg, Oberstockstall, Zwentendorf und Stetten, dann der oben angeführten 4 Gemeinden, so wie auch mehrerer unterhalb der Dämme gelegenen Gemeinden, und des genannten k.k. H. Distrikts Ingenieurs statt.
Der vorläufig gewonnene Augenschein zeigte, daß der im J. 1834 und 1835 von dem Granitzhause quer durch vorbeyfließenden Donauarm / genannt Schindergraben / zu dem gegenüberliegenden Auen aufgeführten Damm, durch das letzte Hochwasser vom 8t Dezember 1836 von dem Augrunde getrennt worden sey, um daß die obigen 4 Gemeinden in ihrer Furcht, das Hochwasser werde den Damm überschreiten, den Damm zur größeren Abwehr des Hochwassers erhöhten. Diese Erhöhung verursachte aber ein rasches Uiberfließen des Donauüberschwemmwassers aus den Auen – in das Bett unterhalb des Dammes, wodurch die Ufer der Au aufwärts eingerissen wurden, und der Damm auf diese Weise von der Au losgebunden wurde. Die hiedurch entstandene Lücke wurde / mit jener Zeit von den Gemeinden und den Herrschaften Grafenegg und Zwentendorf in der Art angefüllt, daß der Damm auf dieser Strecke mittelst Faschinen ergänzt jedoch nicht bis zur Höhe des schon bestehenden Dammes und selbst niedriger als die anstoßende Au aufgeführt ist.
An beyden Seiten des Donauarmes zeigen sich bedeutende Einbrüche, welche allerdings, wenn keine kräftige Schutzwehr angebracht werden sollte, eine Gefahr für die nächst gelegenen Grundstücke und selbst auch für die nahen Gemeinden besorgen lasse.
Zur Abwendung dieser Gefahr bringt der h. k.k. Distrikts Ingenieur Fr. von Fischer folgenden Schutzbau in Vorschlag:
1tens Der alte Damm muß abgetragen und auf die Höhe der neu eingeführten Dammtheile erniedriget werden – denn wegen der übermäßigen Höhe dieses Dammes wird das Wasser bey einem solchen Stau der Donau, bey welchen die Auen überronnen werden in diese durch den Damm hinübergetrieben, und da ein viertl des Dammes eine sehr bedeutende Niederung in den bestehenden Damm vorhanden ist, das Stauwasser zum Überfalle in die leeren Auen gezwungen, hiedurch das Ufer angegriffen und die Umgehung des Dammes durch Verbruch der Ufer erleichtert wird. Dagegen findet dieser Nachtheil dann in einem viel minderen Grade statt, wenn die Überfallwässer früher übersteigen können als das nebenliegende Terrain überronnen wird – weil der untere Theil des Armes durch das Uiberfallwasser angefüllt, dieses durch die engen Stellen der abwärts befindlichen Ufer … geschwellt, sind auch aufgestaut, und der Uferfall der Hochwässer über die Ufer hinter dem Damm sehr bedeutend vermindert werden muß.
Es muß jedoch bemerktet werden, daß die Krone des Dammes insbesondere deswegen weil über ihn gefahren wird, fleißig erhalten, und das an der Oberfläche entwender vertrocknete oder beschädigte Gehölze zu der gehörigen Jahreszeit fleißig erneuert und die oberste Lage der Faschinen möglichst befestigtet werden muß.
2tens dem rechten Ufer aufwärts des Dammes muß das selbe nach einer Beschung von 1 : 2 abge..ben und mit einer Spreitlage bedecket werden.
3tens Am rechten Ufer abwärts des Dammes ist wegen des hier bey übergehenden Wasser auf jeden Fall über das Ufer statt findenden Uiberfalles die möglichste Sicherung nothwendig – daher der Grund des Ufers mit einem starken Steinwurfe zu schützen, dann das Ufer in der oben beschriebenen Art abzugraben und dieses mit einer dichten Spreitlage zu bedecken ist.
Die sub 2 bemerkte Verführung hat auf 20 Klafter letzterer sub 3 aber auf 40 in der Länge bewerkstelliget zu werden.
4tens Da die am linken Ufer abwärts des Dammes befindliche Spreitlage noch in guten Zustande ist, so wird solcher wegen eines künftigen Überfalles nur noch mit einem Grundsteinwurfe in einer Länge von 20 Klftr zu schützen seyn. Das hierauf folgende unversicherte Ufer wird in einer Länge von 20 Klftr abzugraben und mit einem Steinwurfe zu versehen, die Böschung des Ufers aber mit einer Spreitlage zu versorgen seyn.
Das sodann folgende Bruchufer wird in einer Länge von 160 Klftr ebenfalls abzugraben mit einer Spreitlage zu versehen und im Grunde mit einem jedoch etwas schwächeren Steinwurfe als nächst dem Damme zu versehen seyn. In dieser Strecke werden zur nöthigen Verbindung der hierortigen bedeutenden Krümmung 20 Fischerzäune in Entfernungen und jeder in einer Länge von 10 Klafter anzufertigen seyn. Die endlich hierauf folgende Strecke des Bruch Ufers hat in einer Länge von 60 Klftr ebenfalls abgegraben und mit einer Spreitlage gedeckt zu werden. Aufwärts des Dammes sind außer der oben bemerkten Arbeiten keine nothwendig, jedoch würden Fischerzäune und Bepflanzungen wünschenswerth seyn.
Die Herstellungskosten würden sich beyläufig auf folgende Art darstellen:
1. Zur ganzen Spreitlage am rechten Ufer | |
20 Faschinen : Pflöcke a 5 x | 35 f |
Arbeit | 35 f |
Für die Spreitlage am linken Ufer im ganzen 1080 Faschinen samt der nöthigen Anzahl Pflöcken | 90 f |
an Arbeit | 90 f |
2. An Abgrabung am rechten Ufer im ganzen 70 Kub.Klft | 35 f |
An dto am linken Ufer im ganzen 240 KubKlft | 20 f |
3. Steinwurf. Am rechten Ufer 20 KKlftr zu 8 f | 200 f |
Dto am linken Ufer 20 Klft a ½ Klftr 10 Klftr a 8 f | 80 f |
Dann ist ein Steinwurf in der Länge von 180 Klftr a ¼ Klf. – 45 Klftr a 8 | 360 f |
An Fischzäunen 10 K. Klftr a 20 x | 33 f 20 |
Summa | 1078 f 20 |
Der k.k. Kreiszeichner ist mit diesem Schutzbau Antrage vollkommen einverstanden und glaubt nun, daß dieser Bau seiner Nothwendigkeit wegen möglichst zu Stande gebracht werden, und besonders bey Anlage die Deckwerke nur die günstigen Frühjahrs Jahreszeit verwendet werden sollte.
Nachdem die Art des Schutzbaues und der beyläfuge Kostenbetrag ausgemittelt wurde, ging die Coon zu der erforderlichen Erhebung in Beziehung auf die Bedeckung derselben über:
Sowohl die frühere Verhandlung vom 7. 1835 als auch der heute eingenommene Augenschein lasse die beyden Hftschten Grafenegg und Zwentendorf rücksichtlich der ihnen gehörigen Auen jenseits des Dammes als vorzüglich betheiligt erkennen. Die Coon forderte daher diese beyden Herrschaften auf, ihre Erklärungen rücksichtlich ihrer Beytragsleistung abzugeben:
Die beyden Herrschaften Grafenegg und Zwentendorf wollen gemeinschaftlich zur Deckung des obigen Kostenbetrages pr 1078 f 20 x CM den Theilbetrag von 533 f 20 x in der Art übernehmen, daß sie die subpartition unter sich nach Verhältniß ihrer bey diesem Schutzbau betheiligten Auen machen werden.
Sie bitten daher das die übrigen Grund- und Zehentherrschafften, welche bey diesem Schutzbau i. J. 1834 schon konkurrirt haben, auch gegenwärtig mit den jenigen Beytragsleistungen in das Mitleid gezogen werden, welche sie bey dem früheren Schutzbau auf sich genommen haben.
Magistrat Tulln als Besitzer des Uferrechtes mit | 40 f |
Hschft Thürnthal als Grundbesitzerin und Grund- und Zehentherrschaft mit | 30 f |
Die Hschft Winkelberg in gleicher Eigenschaft mit | 25 f |
Die Hschft Wetzdorf als Zehent- und Grund- Herrschaft zu Utzenlaa mit | 20 f |
Die Hschft Stetteldorf als Grundherrschaft und Grundeigenthümer mit | 16 f 48 x |
Die Hschft Oberstockstall in gleicher Eigenschaft mit | 15 f |
Der Besitzer des Zehentrechtes von Frauendorf Leopold Schober zu Engelmannsbrunn mit | 8 f |
Zusammen | 154 f 48 x |
Die auf diese Art noch einzubringenden Kostensumme von 400 f wäre von den 4 Gemeinden –Winkl – Frauendorf – Bierbaum und Uzenlaa zu bestreiten.
Die anwesenden Herrschaften Thürnthal, Winkelberg, Stetteldorf und Oberstockstall erklären den ihnen zugemutheten Betrag zu diesem Schutzbau auch gegenwärtig beytragen zu sollen doch müßten sie die ausdrückliche Erinnerung machen, daß sie mit dieser freywilligen Beytragsleistung sich nicht etwa neue … Verpflichtung für alle künftigen Zeiten auferlegen wollen.
Die Hschft Winkelberg gibt jedoch diese Erklärung nur mit Vorbehalt der Zustimmung der Herrschaftbesitzung ab. Ebenso behält sich die k.k. Staatsherrschaft Stockstall die Ratifikation der k.k. nöst …Verwaltung bevor.
Die Hschft Wetzdorf u. Magistrat Tulln sind bey der heutigen Coon nicht erschienen, obgleich 1ere von dem k.k. Kreisamte vorgeladen und letztere von der Hschft Grafenegg hiezu eingeladen wurde.
Die Hschft Grafenegg giebt die weitere Zusicherung, daß der Zehentbesitzer Schober obgleich er bey der heutigen Coon nicht erschienen ist, den Beytrag von 8 f C erlegen wird.
Diese Hschft giebt zur Rechtfertigung des Steinwurfes, daß die Zehent- und Grundherrschaften bey dem gegenwärtigen Schutzbau ebenso viel beytragen sollen wie i. J. 1834 obgleich die Kostensumme der letzten Jahre höher war, wie das gegenwärtige, wie sich die heutige Coon selbst überzeugt hat, eine Dammverlängerung bereits von den Herrschaften Grafenegg u. Zwentendorf mit den Gemeinden ausgeführt worden sey, deren Kosten sich bey 500 f belaufen und in keinem Anschlage gebracht worden sind.
Die 4 Gemeinden Winkl, Frauendorf, Bierbaum und Uzenlaa erklären durch ihre Gemeindevorsteher, daß ihnen die Zahlung des Baubetrages von 400 fl CM zu schwer falle, und daß sie geglaubt hätten, daß, wenn eine größere Concurrenz von zahlungspflichtigen Gemeinden angenommen würde, auch die Beytragsquote geringer ausfallen müßte. Die weiter unten liegenden Gemeinden würden durch den heute besprochenen Schutzbau gleichfalls geschützt, daher auch dieselben zur Zahlung zu verhalten wären.
Sollten aber nur sie 4 Gemeinden allein nebst den löbl. Herrschaften zu diesen Schutzbau zu zahlen haben, so müßten sie noch vorläufig eine Gemeindebesprechung halten, und ihre Gemeinden befragen, ob sie sich zu der Bezahlung von 400 f wovon auf die Gemeinde
Bierbaum | 145 f 26 x |
Winkel | 109 f 6 x |
Frauendorf | 72 f 44 x |
Uzenlaa | 72 f 44 x |
zus | 400 f |
Diese Erklärung werden diese 4 Gemeinden bey der Herrschaft Grafenegg binnen 8 Tagen übergeben.
Schließlich bitten noch die Gemeinden daß, wenn es da zu dieser Bauausführung kommen sollte, die auswärtigen Besitzer in ihrer Freyheit liegenden Gründen mit in die Zahlung ins Mitleide gezogen werden möchten.
Franz Schwanzer Ortsrichter von Bierbaum
Johann Eiböck Geschworner
Michl Schuster Geschworner
Karl Maringer Ortsrichter von Winkl
Johann Wagnsonner Ausschus
Ignatz Bösl Ausschus
Johann Pichler Ortsrichter zu Frauendorf
Franz Triesnecker Ausschuß
Joseph Kleindienst Ortsrichter von Utzenlaa
Joseph Erdl als Geschworner
Bey der Coon wurde einhellig die Ansicht aufgestellt, daß allen die Kosten welche die Gemeinden zu diesen Schutzbau zu zahlen hätten nach dem Steuergulden unter die Besitzer der in dem Inundationsterrain gelegenen Grundstücke in den obigen 4 Gemeinde Freyheiten zu repartiren wären, wobey natürlich der Unterschied zwischen einem Gemeindeglied und einem fremden in keinen Anschlag gebracht würde.
Die Coon hat auch noch weiter die Überzeugung gewonnen, daß … bestimmen lasse, ob auch noch andere nebst den bestehnden 4 Gemeinden einen … oder … Vortheil von diesem Schutzbau haben. Indem nicht blß auf den .. gegenwärtig der Schutzbau geführt werden soll das Uiberschwemmungswasser in dieser Gegend .. überdies die tiefer gelegenen Orter von der Donau in beonderen Wegen überschwemmt werden, sodaß also der Nutzen für diese unteren Gemeinden immer problematisch ist.
Nachdem von dem H. kk. Distrikts Ingenieur gemachten Bauantrage No 1. soll der Damm vor dem Granitzhause zu den Auen jährlich reparirt und seine Befestigung stärker gemacht werden, daher auch für die Bedeckung der diesfälligen Kosten fürgesorget werden muß. Der Zweck dieses Dammes ist allerdings die Abwehr gegen Uiberschwemmungen, allein da dieser Damm zugleich ein Fahrweg ist, und durch diese Bestimmung die den Damm befestigenden Faschinen leiden müßen, so ist es offenbar, daß die jährliche Reparatur des Dammes nur wegen der Befahrung desselben, in so fern nicht etwa ein Elementarunfall auf offenbare Art schädlich einwirken sollte nothwendig sey. Hiernach ergibt sich die Bewarung zu dieser Dammerhaltung von selbst, nämlich die beyden Herrschaften Grafenegg und Zwentendorf als Eigenthümerinnen der Auen, und der Magistrat Tulln wegen der Uiberfuhr, zu welcher man nur über diesen Dammweg gelangt, und deren Pachtschilling der Magistrat Tulln bezieht. Wobey jedoch bemerkt wird, daß auf diesen Punkte auch Wägen über die Donau überführt werden.
Sollte der Bau wirklich zur Ausführung kommen, so würde die Herrschaft Grafenegg die Aufsicht führen, die Repartition verfassen, die Bau Beyträge einheben und die betreffenden Werkleute befriedigen. Der H. kk. Distriksing. erbiethet sich von Zeit zu Zeit, je nachdem es seine Amtsgeschäfte zulassen, bey diesem Baue aufzusehen, und die nöthigen Anleitungen zur Bauführung zu geben.
Zum Schluße eines noch bemerket, daß die Herrschaft Grafenegg die von den Gemeinden Winkel – Frauendorf – Bierbaum u. Uzenlaa binnen 8 Tagen vorzulegenden Erklärungen ungesaumt an des kk. Kreisamt einsenden werde.
Hiemit wurde das Protokoll geschlossen und gefertiget.
Unterschriften
Quelle: KrA VUMB Karton 224/XIV, Wasserbau, 1837, 4812/14 ex 1837
Dezember 2017
Maria Knapp