In den Orten am Wagram lebte früher ein Großteil der Bevölkerung vom Weinbau. Umso wichtiger war es daher, das kostbarste Gut, die Weintrauben, vor Diebstahl zu schützen, sobald sie anfingen, reif zu werden. Anfang Juli wurden von der Gemeinde vier Männer, die „Hiata“, dazu aufgenommen, die - besonders nachts und meist zu zweit - von Ende Juli bis Mitte Oktober ihre Runden durch die Weinberge des Ortes drehten. Um die Wichtigkeit der Aufgabe zu unterstreichen, wurden die Hüter vereidigt. Schon in alten Chroniken lautete das strenge Gebote: Lässt sich der Hüter bestechen, so ist er „höher henkens werth als ein anderer Dieb“.
Feierlich wurde ein „Hiatabaum“ aufgestellt, eine Stange mit dem Wipfel eines Waldbaumes, sowie eine an einer Schnur befestigte Kugeldistel für die Abwehr böser Geister. Dann ging es an das Herrichten der „Hiatahüttn“. Die Einrichtung bestand aus Tisch, Bank und einem Bettgestell.
Die Hüterkreuze, die sie aufstellen mussten, bestanden aus Weinstecken mit einem aus dünnen Holzleisten gefertigten Kreuz, an dessen Spitze Hagebutten angebracht wurden. So konnten die Gemeindevertreter und die Weingartenbesitzer die Hüter kontrollieren. Denn wenn einer der ob genannten die Hagebutten entfernte, mussten sie beim nächsten Rundgang von den Hütern erneuert werden. Diese Hüterkreuze standen meist am Beginn einer Kellergasse oder bei Abzweigungen. Weiters war es Pflicht der Hüter, bei ihrem Rundgang auf den Lesegeräten, wie Bottich, Traubenmühle und Schusskar, die über Nacht im Freien stehen blieben, die Zeichen H.F. (Hüter Fels) mit weißer Kreide anzubringen, ein Beweis, dass diese gesehen bzw. bewacht wurden.
Ausgerüstet war der Hüter mit einen „Hiatastecka“, einem Haselnußstecken oder Ochsenziemer, mit einem Hut oder einer Schirmkappe mit Wermutkranz oder grünem Zweig, blauem Fürtuch als „Firtasenckerl“ und in neuerer Zeit mit Fernglas. Sie waren berechtigt, bei Traubendiebstählen Strafgelder einzuheben oder den Dieb der Gemeinde oder Gendarmerie zu übergeben. Neben den Weingärten wurden auch die Obstgärten bewacht.
Zu Ende der Wacht gab es als Entlohnung pro Viertel Weingarten einen festgesetzten Betrag, dieser wurde von den Hütern selbst bei den einzelnen Grundbesitzern eingehoben.
Dieser Artikel wurde von Ludwig Leuthner im Buch "Der Wagram" (Verlag Winkler-Hermaden) unter dem Titel: "Hiatabrauchtum in Fels am Wagram" veröffentlicht.
Jänner 2020, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp