Maria Knapp, Winkl m.knapp@hf-kirchberg.at
Abfahrtsgeld, Abzugsgeld 
Betrag, den man zahlen musste, wenn man (mit Bewilligung des Grundherrn) zu einem anderen Grundherrn wechselte, z. B. durch Heirat. Meist 10 % des Vermögens.
 
abgeleibt
verstorben 
 
Accisa, Ungeld
mittelalterliche Verbrauchssteuer
 
Ächtung
Mittelalterliche Strafe, die Verbannung, Enteignung und Rechtlosigkeit beinhaltet. 
 
(zur) Ader lassen
Blut abnehmen, meist zu gesundheitlichen Zwecken, wobei man dem Patienten aber oft mehr geschadet als geholfen hat. 
 
Aerar
Vom lateinischen Aerarium, ist eine alte, heute ungebräuchliche Bezeichnung für das materielle und immaterielle Vermögen eines Staates oder einer Körperschaft. Hierunter zählen neben Gebäuden, Grundstücken und Goldreserven auch staatliche Monopole. Ein heute üblicher Begriff hierfür ist Fiskus. 
 
Afterbestand
Untermiete, Unterpacht
 
Afterlehen
Weiterverliehe landesfürstliche Lehen, die von einem größeren Herrschaftsbesitz abhängig waren.
 
agnosciren
Die Identität eines Toten feststellen (etwa bei Ertrunkenen).
 
Ahrn
Egge 
 
aichen
frühere Schreibweise für eichen 
 
Aigen
Besitz, Gut 
 
Alaun
Das kristallisierte, wasserhaltige schwefelsaure Doppelsalz von Kalium und Kaliumaluminiumsulfat. Es wurde von verschiedenen Berufsgruppen, wie den Färbern, Gerbern, Riemern etc. verwendet. 
 
Alber
Pappel, speziell Weißpappel  
 
Allmende
Gemeindegut, Teil der Gemeindeflur, gemeinsame Nutzung; Anteil und Mitgenuss am gemeinsamen Wald- und Weidebesitz des Dorfes, an der „Gmein“, an Jagd- und Fischfang.
 
Allodialgut, Allodialvermögen
auch Eigengut, Erbgut oder freies Eigen - Gut, über das der Besitzer frei verfügen konnte. Lehen war sogenanntes nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum. 
 
Amper
Holzgefäß, Kübel Spritzamper, Gießkanne 
 
Amtleute
Dorf-, Markt- und Stadtrichter, die in Abwesenheit der Grundherren für Ruhe und Ordnung sorgten und laufende Verwaltungsaufgaben durchführten, sie wurden von der Gemeinde gewählt und von der Herrschaft bestätigt. 
 
Anfeilzwang
Der Untertan musste seine Waren zuerst dem Grundherrn anbieten. Erst wenn dieser kein Interesse am Kauf hatte, konnte er die Waren anderweitig verkaufen.
Erwähnung z.B. in den Fischerrechten zu Winkl: https://www.hf-kirchberg.at/winkl/fischerrechte-zu-winkl
 
Anger
Gemeinsamer Dorfplatz, der unverbaute Platz inmitten des Dorfes 
 
Angster
bauchige Flasche bzw. Trinkgefäß mit gedrehtem Hals 
 
ANNO
- der virtuelle Zeitungslesesaal der Österreichischen Nationalbibliothek. Hier kann in historischen Zeitungen und Zeitschriften online geblättert und gelesen werden.
 
Antlaßeier
Die am Gründonnerstag gelegten Hühnereier  
 
Arcanum oder Arkanum
Ein Arzneimittelbegriff bei Paracelsus 
 
Archivalien
Urkunden, Akten, Briefe, Amtsbücher, Karten, Pläne, Siegel, Bilder, Filme, die in Archiven aufbewahrt werden.  
 
Ardeisen
Pflugschar 
 
Armeninstitut - Armenversorgungswesen
Nach Aufhebung der Bruderschaften ließ Kaiser Joseph II deren Vermögen den Armeninstituten zuweisen. → Bruderschaften
 
Arnd
Ernte
 
Aser
Beutel, Tasche 
 
Aspen
Espe
 
Assecuranz
Versicherung 
 
Auf den Leib verschreiben
Eine Pfandschaft auf Lebenszeit gewähren.  
 
Aufsandung
Unter Aufsandungserklärung versteht das österreichische Grundbuchsrecht eine notariell oder gerichtlich beglaubigte, "ausdrückliche" Erklärung einer Person, dass sie in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung ihrer Rechte einwilligt. Das Wort kommt wahrscheinlich daher, weil man die Dokumente zum Trocknen der Schrift mit Sand bestreut hat.
 
aulicam
zum Hof - Fürstenhof gehörig
 
Ausgedinge, Ausnahm
Die Wohnräume, die den Altbauern zugewiesen wurden, oft ein kleines Stöckl neben dem Haus; aber auch die Sachwerte, die die alten Leute von den Hofübernehmern zu erhalten hatten. Da es deswegen oft zu Streitigkeiten kam, wurden dieser "Ausnahm" beim Notar haargenau fixiert. 
 
Ausländer
Eine Person, die nicht zur Gemeinde gehört. 
 
Ausschuß
Die Ausschussmitlieder standen neben den Geschwornen bis 1848 dem Dorfrichter zur Seite. 
 
Ausstand
Eine Krankheit der Krokuspflanzen. „Im zweiten Jahr der Kultur zeigen sich kreisrunde Scheiben, die immer größer werden und in denen leider auch der Safran verschwindet. Dieser Ausstand vernichtet ganze Gärten und ist zurückzuführen auf einen der Balgpilze: Rhizoctonia Crocorum C.D. Er bildet erbsengroße Knollen, die durch Fäden zusammenhängen und vom Safte der Safranzwiebeln leben.“
(Artikel vom Bierbaumer Pfarrer Wilhelm Sponer in der Reichspost vom 3. und 4. September 1896, veröffentlicht in ANNO) 
 
Ballei, Balley 
Bezeichnete etwa ab dem 13. Jahrhundert einen Verwaltungsbezirk oder eine Ordensprovinz eines Ritterordens, mit meist mehreren Prioraten.
 
Bamhackl
bezeichnet einen Verschmutzungsgrad auf der Haut, bei welcher der Schmutz über sehr lange Zeit so tief in die Hautoberfläche eingedrungen ist, dass Schmutz und Haut miteinander verwachsen sind. Das bedeutet, dass dieser Verschmutzungsgrad nur mehr so entfernbar ist, wenn man ihn mit der Haut ablöst. Infolgedessen wird dieser Hautteil verletzt und blutet.
 
Bankert
Uneheliches Kind 
 
Bann
Rechtsbereich, Rechtsgewalt über einen bestimmten Landesteil ( Gemeinde)

Banntaiding
So wurde vor 1848 die Versammlung des Ortsrichters und der Schöffen einerseits und der gesamten Ortsbevölkerung andererseits bezeichnet. Alle Bewohner mussten bei Strafe erscheinen, da in diesen Versammlungen, die an bestimmten Tagen, z. B. zu St. Georg, St. Michael und Maria Lichtmess, abgehalten wurden, die Bewohner über gesetzliche Bestimmungen in ihrem Ortsbereich unterrichtet wurden. Da die wenigsten Leute lesen konnten, erfuhren sie hier alles für sie Wissenswerte. 
 
Barn
Futtertrog 
 
Base
Cousine 
 
Bastard
Uneheliches Kind  
 
begewähren
Anschreiben im Grundbuch 
 
Behaustes Gut
Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude und die dazugehörigen Hausgründe, die untrennbar mit dem Haus verbunden waren.  – Schreibform in den Grundbüchern.  
 
Berchtesgadner Waren
verschiedene Holzwaren, darunter auch Spielzeug 
 
Bereitungsbuch
Finanzielle Schwierigkeiten zwangen den Staat, trotz der Erhöhung der „ordentlichen Kontribution“ noch weitere direkte Steuern einzuführen. So etwa den „Hausgulden“, der von jedem Haus zu bezahlen war. Der Grundherr hatte aber darauf zu sehen, dass Reiche etwas mehr und ärmere weniger zahlen mussten. Um die Steuern auf die einzelnen Herrschaften aufzuteilen, wurden Berittene losgeschickt, um die Zahl der Häuser festzustellen, die jedem einzelnen Grundherrn unterstanden. Diese wurden in sogenannten Bereitungsbüchern verzeichnet, die für diese Steuer an die Stelle der Gültbücher traten.
 
Bergfried
Hauptturm einer Burg (die letzte Zufluchtstätte) 
 
Berggrün
Chrysokoll, Mineral  
 
Bergöl
Petroleum 
 
berichtigen
bezahlen 
 
Bering
Die Ringmauer um eine Burg 

Berline
Zwei- oder viersitzige, gefederte Pferdekutsche im 17. Jahrhundert, die als Reisewagen Verwendung fand. Besondere Beliebtheit erlangte sie in Berlin.
 
berührt
erwähnt
 
Bestallung
Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten. 
 
Bestandgeld
Pacht oder Miete 
 
Bestandwirt
Pachtwirt 
 
Bestandzins
Pachtzins 
 
Bestiftung
Neuvergabe von landwirtschaftlichen Gründen samt Hof 
 
Bett
(in Verlassenschaften) ein komplette Bett mit Leintuch, Tuchent etc.
 
Binkerl
Kleines Bündel, meist in ein Tuch geknüpft. 
 
Blasonierung
Fachbegriff für die Wappenbeschreibung. Sie ist eine mündliche oder schriftliche Beschreibung des Wappens in der Fachsprache der Heraldik. Der Begriff stammt vom französischen Wort Blason – Wappenschild -  ab. 
 
Blauholz
Holz des Blutholzbaums (Blauholzbaum, Campechebaum). Verwendet zum Färben (braunrot, violett, gelbrot) und zur Tintenherstellung. 
 
Blumensuchrecht
Weiderecht auf der Gemeindeweide, gemeinsamer Austrieb des Viehs auf ein Brachfeld – 1848 aufgehoben. 
 
Blutbann, Blutgericht
Gericht über Leben und Tod, auch Hochgericht oder hohes Gericht genannt. Es war in NÖ zum überwiegenden Teil in den Händen der Grundherren. 
 
Blutzehent
Der Zehent auf Viehprodukte wie Eier, Käse, Butter sowie auf das Schlachten von Kleinvieh. Da er nur schwer zu kontrollieren war, wurde er meist in eine Geldabgabe umgewandelt.
 
Blutzer
bauchiger Tonkrug, der mit Wasser oder Wein aufs Feld mitgenommen wurde. Das Tongefäß hielt die Getränke kalt. 
 
Bockshörndl
Die Früchte des Johannisbrotbaumes aus der Familie der Hülsenfrüchtler. Die Art kommt im Mittelmeerraum und Vorderasien vor. Die langen braunen Samenhülsen sind essbar. Ältere Leute können sich erinnern, dass sie auch bei uns als Süßigkeit angeboten wurden.  
 
Botenfahrpost
Postkutsche mit Postillion 
 
Brachfeld
in der Dreifelderwirtschaft ein Feld, das ein Jahr zur Erholung des Bodens nicht bebaut wurde und als Weide benützt wurde. 
 
Brandzeichen
eingebranntes Zeichen auf Fässern und sonstigen Maßen als Holz als Nachweis der vollzogenen jährlichen Eichung.
 
Braunrot
Erfarbe, verwendet u.a. zum Putzen von Spiegelgläsern und Metall. 
 
Brechel
Gerät zum Aufbereiten von Flachs und Hanf. 
 
Brein, Prein
Hirse 
 
Breiten
Boden, der von der Herrschaft im ganzen bebaut wurde und nicht in schmale Ackerstreifen (Lüssen) aufgeteilt war. 
 
bresthaft
krank 
 
Bringschuld
einige Abgaben mussten dem Grundherrn gebracht werden. Allgemein gültig war aber die Holschuld. 
 
Bruderschaft I
Religiöse Vereinigungen, Vorläufer der Selbsthilfeorganisationen, Fürsorge für Kranke und Schwache. Sie wurden durch die Pfarrarmeninstituten Kaiser Josephs II. abgelöst. Neben den wirtschaftlichen Interessen war damit auch ein religiöser Zweck verbunden (Abhaltung eigener Gottesdienste, Betreuung eines Altares oder einer Kapelle). Das Bruderschaftswesen könnte man mit der heutigen Caritas vergleichen. 
 
Bruderschaft II
Vereinigung von Handwerker gleicher Fachrichtung, Vorläufer der Innung 
 
Bründl
Quelle 
 
Bschoadessen
Bei Hochzeiten wurden die Speisen, die man nicht mehr essen konnte, mit nach Hause genommen. Dieser Brauch hat sich bis heute insoferne erhalten, als man den Gästen Torten und Bäckereien mitgibt. 
 
Buckelkraxe
Holzgestell, mit dem man etwas am Rücken tragen konnte, heute noch im buckelkraxentragen erhalten.  
 
Burgrecht
Nach diesen Gesetzen wurden in NÖ die Acker-, Wiesen- und Weideparzellen von den Grundherren vergeben.
 
Burgstal
eine Burg, von der noch weniger erhalten ist als eine Ruine. 
 
Bürtel
Auf ca. 30-40 cm Länge geschnittene Reisigbündel, die zum Anheizen des Holzofens verwendet werden. 
 
Büschel
spezielles Maß für Flachs 
 
Bußen, Gefälle
Aus Gerichtsverhandlungen erfließende Einkünfte 
 
Büttel, Bittel
Holzgefäß in Form eines Eimers - im Saubüttel wurde das Futter für die Schweine angerührt.  
 
caupona
Schenke, Wirtshaus 
 
cella
Kloster 
 
cellarium
Keller 
 
Chaise
leichter Pferdewegen mit halben Verdeck, auch Stuhl
 
Charpie
Wundverbandsmaterial aus zerzupftem Leinen oder Baumwollstoff  
 
Circulare
Amtsblatt, Periodikum des Kreisamtes für Kundmachungen 
 
Compositionswaren
zusammengesetzte, aus verschiedenen Stoffen bestehende Waren, besonders chemische Erzeugnisse. 
 
Conscriptionsnummer
Die ursprüngliche Bezeichnung der Hausnummern. Diese wurde von Kaiser Josef II. 1770 eingeführt. Sie diente dazu, die Steuern auf die einzlnen Häuser besser verwalten zu können und um in Kriegsfalle schneller auf die verfügbaren jungen Männer zugreifen zu können. 
 
Consignation
Niederschrift, Aufzeichnung
 
Convocation
Ladung, Vorladung  
 
Cum onere
Dieser Begriff wird verwendet um anzuzeigen, dass etwas gegen eine Gebühr oder Belastung genommen wird.

Dachreiter
Scheinbar auf dem Dach aufsitzendes Türmchen, meist zur Aufnahme einer Glocke oder Uhr bestimmt. Oft hatten Dorfkirchen, solange das Geld für einen Turm nicht reichte, ein solches. 
 
dengeln, dongln
um eine Sense scharf zu machen, wurde das Blech vor dem Schärfen mit dem Schleifstein mit einem Hammer auf der "Donglgoas"  fein ausgeklopft. 
 
Deputat
Entlohnung in Naturalien (Wein, Lebensmittel) an den Pfarrer, Schulmeister, Nachtwächter. 
 
Diebstein
Dieser stand an der Grenze zwischen zwei Ortschaften, wo Verbrecher, die sich größerer Vergehen schuldig gemacht hatten, an die Obrigkeit zur weiteren Bestrafung übergeben wurden. Der Diebstein zwischen Neustift und Gigging stand in der Ried Altendorf. Heute trägt er auf dem Dorfplatz die Erinnerungstafel für Prof. Ludwig Piffl. 
 
dienen
Steuer zahlen 
 
Dienst
Abgabe  
 
Dienstbuch
Von den Urbaren gingen die Herrschaften zu den Dienstbüchern über, die sich meitst auf die Abgaben 'Grund- und Weisatdienst' beschränkten und einen gewissen Zeitraum betrafen. Änderungen in der Person des Inhabers der verzeichneten Güter, in der Höhe des Dienstes oder am Gutskörper wurden durch das Anbringen von Korrekturen festgehalten. Außerdem wurde oft die jährliche Abgabenzahlung angemerkt.
(Helmut Feigl, die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998) 
 
Diensttermine
Termine für die Entrichtung der Abgaben – meist zu Georgi- und Michaeli 
 
Diligenie (Diligence) - (Eil)Postwagen
In den Topographischen Tabellen  von 1817 über  Kirchberg am Wagram heißt es: Bey gutem Wetter und trockenen Wegen gehet die Zwetler Diligenie und die Kremserfuhren über Kirchberg am Wagram und Geisruck nach Wien, und wiederum zurück; in Regens Zeiten, und bey üblen Wegen aber über Bärschling.  

Docke
Puppe 
 
Dominikalgut
Die Gründe, die von der Herrschaft direkt bewirtschaftet wurden. Auf diesen Äckern hatten die Untertanen Robotdienste zu leisten.  
 
Dorfbrunnen
Hier holte man das Wasser. Nur überdurchschnittlich reiche Bauern hatten einen Brunnen im Hof. 
 
Dorfgericht 
→ Banntaiding 
 
Dorf- oder Ortsobrigkeit
 
Dötz
Deutschösterreichische Tages-Zeitung, war eine von 1921 bis 1933 in Wien erscheinende Tageszeitung. Sie stand am Ende einer Reihe stark nationaler, antisemitischer Blätter. 
 
Drangeld
Anzahlung, Kaution
Auch bei der Verheiratung der Kinder, die bis Anfang des letzten Jahrhunderts großteils von den Eltern bestimmt wurde, gab es ein Drangeld: "...Sind also die Verhandlungen endlich glücklich abgeschlossen, so erhält die Braut vom Bräutigam ein 'Drangeld', welches früher meist in einem Golddukaten bestand. Als Gegengabe erhielt der Bräutigam ein Hemd oder einen Schmuckgegenstand."

Dreifelderwirtschaft
diese wurde seit dem Mittelalter betrieben. Die Felder wurden im ersten Jahr mit Sommergetreide, im zweiten mit Wintergetreide bebaut und lagen im dritten Jahr brach. Wie aus der Stainerschen Casten-Ambts- Beschreibung von 1708 ersichtlich ist, wurde diese Dreifelderwirtschaft in manchen Ortschaften genau eingehalten, in anderen wurde darauf kein Wert gelegt. 
 
Dreschhahn, Druschhahn
Bewirtung der Arbeiter nach Abschluss der Drescharbeit im Winter. Hier ging es oft recht lustig zu.
 
Effecten
Bewegliche Güter, Reisegepäck  
 
Einsagen
Verbeitung von Mitteilungen im Dorf, mündlich in Ermangelung einer Anschlagtafel. 

Erbzinsgüter
diese konnten vom Inhaber an Nachkommen und andere Verwandte vererbt, auch an Fremde durch Testament vermacht, verkauft und vertauscht werden.
Siehe auch: Helmuth Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998
 
Erdpech
Asphalt  
 
erledigt
erledigte Stelle = freie Stelle, z.B. Pfarrer- oder Lehrerposten  
 
Fadel
junges Ferkel 
 
Fahrnisse, Fahrnus
alle bewegliche Gegenstände in Haus und Hof im Gegensatz zu den unbeweglichen wie Häusern und Grundstücken. 
 
Fahrtl, Fährtl
Kleine Fuhre z. B. mit Erntegut in der Landwirtschaft 
 
fähen
sieben  
 
Fähtruhe
Mehltruhe 
 
Fäll
Strafgeld, Buße 
 
Färberwaid
Aus den Blättern der Pflanze wird blaue Farbe – Indigo – gewonnen. 
 
Faszikel
Aktenbündel 

Fechsung
(Getreide)-Ernte 
 
Federhahn
Feier nach Beendigung des winterlichen Federnschleißens

Felber
Weide  
 
Feudalherrschaft
Adelsherrschaft 
 
Feuerhund
Eisengestell zum Anlehnen von Scheitern in der Rauchküche. 
 
Feuerstätten
- wurde sinnbildlich für Häuser verwendet. 
 
Fiat
Es geschehe - kommt in früheren Bescheiden vor. 
In der Medizin auf Rezepten: man verarbeite zu; Abkürzung: f
Der Ausdruck ist angelehnt an das Bibelwort fiat lux - es werde Licht.
(http://www.duden.de/rechtschreibung/fiat) 
 
Fideikommiss
Eine auf rechtsgeschäftlicher Stiftung beruhende Bindung des Familiengutes. Adeliges Familienvermögen (meist Grund und Boden) sollte ungeteilt in der Hand eines Familienmitglieds bleiben, der Inhaber des Fideikommiss bei Verfügungen unter Lebenden oder von Todes wegen beschränkt sein. Ziel war die Sicherung der sozialen Stellung und der vermögensrechtlichen Grundlage für die Familie über Generationen hinweg. Das Fideikommiss wurde in Österreich 1919 beseitigt.
(http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.f/f341701.htm) 
 
Fisettholz
Holz des Perückenstrauches (Cotinus coggygria), der zur Familie der Sumachgewächse gehört. Die Blätter und die Rinde sind eine gute Tanninquelle. Aus den Wurzeln und dem Holz kann ein Färbemittel hergestellt werden.   
 
Fliegenstein
Eine Arsenverbindung. In Wasser gegeben entwickelte sich giftiger Dampf, der die Fliegen tötete. Laut dem Handbuch für Ortsrichter aus dem Jahr 1840 hatte man Hausierer, die diesen verkaufen wollten, samt ihren Waren umgehend bei der Ortsobrigkeit abzuliefern. 
 
Fließpapier
Löschpapier zum Aufsaugen von Tinte. 
 
Fourage
Begriff aus dem Französischen für Pferdefutter wie Hafer Heu und Stroh. Als die Kavallerie an Bedeutung verlor, ist auch dieser Begriff abgekommen. 
 
Franziszeische Landesaufnahme
das zweite kartografische Großprojekt im Herrschaftsbereich der Habsburgermonarchie (ohne Ungarn). Die Karten sind zwischen 1810 und 1850 entstanden und nach Kaiser Franz I. benannt. Die einzelnen Blätter werden im Bundesamt für Eich- und Vermessungs-wesen in Wien aufbewahrt und können dort eingesehen werden. 
 
Franziszeischer Kataster
 
Freihof
Der Freihof war mit Ausnahme der Abgaben an die Landstände von allen Diensten und Leistungen frei. 
 
Freimann
Henker 
 
Freundschaft
Verwandtschaft 
 
Fronarbeit
Robot 

fundus
Grund und Boden 
 
Fundus instructus
Dieser Ausdruck kommt in Übergabsverträgen vor und beschreibt die zur Führung eines Betriebes erforderliche Ausstattung.  
 
Furkel
Von einem Baum geschnittener Stecken, oben mit zwei Enden, mit dem man die Wäscheleine stützte. 
 
Fürkauf
Vorkaufsrecht. Der Untertan musste alle Erzeugnisse seiner Wirtschaft zuerst dem Grundherrn anbieten (anfeilen).  
 
Gallus, Gallapfel
Auf der Unterseite von Eichenblättern abgelegte Eier der Eichengallwespe. Sie wurden zum schwarz-, grau- oder braunfärben von Stoffen und zur Tintenherstellung verwendet. 
 
Galmei
Zinkerz, war früher unerlässlich zur Herstellung von Messing    
 
Gang – Mahlgang
Der Mahlgang einer Mühle ist die Maschine zum Zermahlen der Körner. Diese Maschine besteht in den meisten Fällen aus zwei zylindrischen Steinen, welche auf den Kreisflächen übereinander liegen und von denen der untere (Bodenstein) fest liegt, der obere (Läufer) sich dreht. Eingängige Mühlen, wie jene bei Altenwörth, hatten also nur ein Mahlwerk.  
 
Gefälle
Einkünfte durch Zölle, Mauten etc. 
 
Geldkatze
Ein am Gürtel befestigter Beutel aus verschiedenen mehr oder weniger wertvollen Materialien wurde im Mittelalter zur Aufbewahrung von Münzgeld oder wertvollen Gegenständen wie Ringen oder Steinen verwendet. 
 
Geleit, Kondukt
Der Trauerzug wird auch als letztes Geleit bezeichnet. Bei einem kirchlichen Begräbnis wurden früher, abhängig von der Anzahl der Einsegnungen, Lieder, Glocken, Windlichter und Priester, die Kosten als kleines, mittleres oder ganzes Geleit berechnet. 
 
Gemarkung
Gebiet, gesamte Fläche einer Gemeinde; Gemeindeflur

Gerhaber
Vormund. Die Bestellung gehörte zu den Aufgaben der Grundherrschaft.  
 
Geschäft
Testament  
 
Geschworne
sie standen neben dem Ausschuss bis 1848 dem Dorfrichter zur Seite. Sie sind mit den heutigen Gemeinderäten vergleichbar. 
 
Gestrenger
Ehrenprädikat zuerst für Personen des Ritterstandes, später für hohe Beamte. 
 
Gewände
Rahmungen von Fenster- und Türverkleidungen mit Quadern.  
 
Gewanne
Feldabschnitt 
 
Gewere, Gewerbücher
Beim Empfang eines Gutes wurde dem neuen Besitzer die Gewere erteilt. Im Früh- und Hochmittelalter verstand man hierunter die Besitzeinkleidung, die damals vor Zeugen durch einen symbolischen Rechtsakt erfolgte. Die seit dem 16. Jahrhundert von vielen Herrschaften erhaltenen Gewerbücher enthalten Angaben über Art und Umfang der Liegenschaft, über die auf ihr ruhenden Abgabenverpflichtungen, über den oder die früheren und nunmehrigen Besitzer sowie über den Rechtstitel der Besitzübertragung. Sie sollten das Besitzrecht des Inhabers sichern. 
 
Gewerschein
In der Neuzeit wurde es üblich, anlässlich der Leistung des Untertaneneides  und der Übernahme eines Gutes eine Gewerschein oder Erbbrief  auszustellen, eine Bestätigung über den rechtmäßigen Besitz der dem Holden durch Erbzinsrecht gehörigen Liegenschaften. 
(Helmuth Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998) 
 
Gey
Ins nahe Umfeld fahren, um Waren zu verkaufen (z.B. der Bäcker). 
 
G’hack
Stroh und trockener Futterweizen wurden mit einer Maschine auf Vorrat in kleine Stücke geschnitten, um sie zur Fütterung des Rindviehs noch mit geschnitzelten Futterrüben zu vermischen.   
 
Göd, Godel
Tauf- oder Firmpate oder –patin. 
 
Graglach
flüssiges Roheisen 
 
Grummet
kurz geschnittenes Heu mit Kräutern, zweiter Wiesenschnitt 
 
Grundbirn, Krumpirn
Kartoffel 
 
Grundbuch
Aus den Dienstbüchern entwickelten sich die Grundbücher, die nicht nur dem Grundherrn dienlich waren, sondern auch dem Untertan nützten, der hierdurch sein Besitzrecht und die Höhe des von ihm geschuldeten Dienstes nachweisen konnte.
(Helmuth Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998) 
 
Grunddienst oder Grundzins
Alle Inhaber untertäniger Liegenschaften hatten regelmäßige Abgaben zu leisten. 
 
Grundherrschaft
Nach fränkischem Recht gehört das eroberte Land dem König; er gab Teile davon an geistliche und weltliche Große. Dem Grundherrn stand kraft seines Standes die Gerichtsbarkeit über seine Grundholden zu – aber nur bis zur Dachtraufe der Häuser. 
Die Grundherrschaft hat das „Obereigentum“ über Gründe und Haus des Bauern, der „Untertan“ jedoch das „nutzbare Eigentum“.

Gubernal (mdl.  Gubernäu)
Fahrradlenker
 
Gubernium
1848 wurden die Gubernien durch die Statthaltereien ersetzt, die bis zur Auflösung der Monarchie im Jahr 1918 existierten und danach durch Bundesländer ersetzt wurden. Dinge, die sich auf das Gubernium bezogen, wurden als gubernial bezeichnet. So bestand auch der Titel Gubernialrat.  
Gugl
Kopftuch der Frauen 
 
Gült
Die Gült oder auch Gilt war im Unterschied zum Stiftgeld eine Abgabe in Naturalien, die als Bringschuld jährlich in gleicher Menge an den Grundherrn geleistet werden musste, z. B. als Getreide- oder Käsegilt. Sie war ein seit dem 15. Jahrhundert in den Ländern Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und in der Grafschaft Görz, aber auch in Bayern, gebräuchliches System zur Taxierung der steuerpflichtigen Einkünfte der landsässigen Adligen und Prälaten. Sie diente, nachdem der Landtag dem Kaiser eine Steuer bewilligt hatte, zur Umlage der auf Herren, Ritter und Prälaten entfallenden Steuerlast auf die einzelnen Mitglieder dieser Stände.
 
Gültbuch
Der Name des niederösterreichischen ständischen Steuerkatasters. Das "Gültbuch"  ist nach Landesvierteln gegliedert und enthält Richtzahlen ("taxierte Gültpfunde") zur Bemessung der "Gültsteuern" für Prälaten, Herren, Ritter, Priesterschaften,Städte und Märkte .
 
Haar
Flachs, Lein 
 
Haftel
Haken und Ösen zum Befestigen von Kleidungsstücken bzw. bei Schnürschuhen zum Einhaken der Schnürsenkel. Es gab den Beruf das Hafelmachers. Dies war eine feine Arbeit, daher kommt auch der Spruch, dass „jemand aufpasst, wie ein Haftelmacher.“  
 
Hasenbrot, Hosnbrot
Brot, das als Jause zur Arbeit mitgenommen aber nicht aufgegessen wurde. Es wurde dann zu Hause von den Kindern als "Hosnbrot" gierig verzehrt, wenn es auch schon ein wenig trocken war. 
 
Hausberg
Künstlicher Erdhügel zu Verteidigungszwecken, mit Wall, Graben und Pfahlwänden umgeben. Zufluchtsort für die Dorfbewohner. 
 
Hausgründe
Sie waren untrennbar mit dem Bauerngut verbunden und konnten nicht getrennt davon verkauft werden, auch im Erbfall konnten sie nicht separat vergeben werden. 
 
Hausgulden
Dabei handelte es sich um eine zusätzliche Steuer, um dem Staat Geld zu verschaffen. Jedes Haus hatte diesen Gulden zu zahlen. Der Grundbesitzer musste jedoch darauf schauen, das Reiche etwas mehr und Arme etwas weniger zu zahlen hatten.
 
Heimfall
Falls Lehenbesitzer keine Nachkommen hatten, fiel nach deren Tod das Lehen an den Grundherrn zurück. Dies geschah auch im Falle der Vernachlässigung des Lehens. 
 
Herdsteuer
jährliche Abgabe, die nach der Größe eines Haushalts und dem Vermögen des Hausherrn bemessen wurde. 
 
Herrschaft
- ein Machtbereich, der "Herrschaftsgewalt" voraussetzt, die durch "Waffenfähigkeit" durchgesetzt wurde. Der Bauer war nicht nur mit den bewirtschafteten Grundflächen, sondern meist auch mit seiner Person diesem Machtbereich eingeordnet. Die Herrschaftsgewalt diente aber auch dem Schutz der der Herrschaft eingegliederten bzw. untergeordneten Personen nach außen. Der Mittelpunkt der Herrschaft war ein "Festes Haus" (Burg) von dem aus sie in ihrem Herrschaftsbereich über Grund und Boden und die darauf lebenden Menschen (Grundholden) verfügte. Dieses System beruhte auf gegenseitigem Treueverhältnis.  
 
Heuschober
Holzgestell, auf die man Heu oder Klee auf dem Feld zum Trocknen aufschlichtete. Im Falle eines zwischenzeitlichen Regens wurde nur die äußere Schicht nass. 
 
hg
hiergerichtlich 
 
Hiata
Hüter, z.B. Weingartenhüter 
 
Hiatabam
Eine Stange mit dem Wipfel eines Waldbaumes sowie eine an einer Schnur befestigte Kugeldistel zur Abwehr böser Geister. Der Baum wurde vor der Zeit des Reifwerdens der Weintrauben aufgestellt, als Zeichen, dass hier Weingartenhüter die Ernte vor Dieben schützen. 
 
Hiatastern
Er wurde während der Hütezeit um die Weinlese vor der Hüter-Hüte oder an beiden Eingangsseiten der Kellergasse aufgestellt. Es handelte sich dabei um eine Scheibe oder einen Metallring, an dem  Sterne und andere Motive reihum angebracht waren. 
 
Hochgericht
1. Gericht, das Todes- und schwere Leibesstrafen verhängen konnte. 
2. Hinrichtungsstätte 
 
Hofstätten
Kleine Häuser mit wenig oder keinen Hausgründen. 
 
Hohe Jagd
Sie war den Herrschaften vorbehalten (Hirsche, Rehe, Wildschweine). Reisgejaid – niedere Jagd 
 
Holden
Die Menschen, die in der „Huld“ der Herrschaft stehen.  Den Herrn und seine Holden bindet ein doppelseitiges Treueverhältnis. Der Herr verspricht und schuldet seinen Holden Schutz und Schirm und jeder Holde  seinem Herrn „Rat und Hilfe“. „Rat“ ist die Grundgesinnung des Holden, des Herrn Nutzen herbeizuführen. Die „Hilfe“ als praktische Auswirkung dieser Gesinnung besteht in „Steuer, Robot und Reise“.
(Heimatkalender des Bezirkes Tulln, 1960, Dr. Max Wellner, die Weistümer) 
 
Holschuld
der Grundbesitzer hatte seine Schulden in den Dörfern abzuholen oder abholen zu lassen.  
 
Hotter
Feldgrenze, Besitzgrenze, Grenzstein 
 
Hube, Hufe
früherer Begriff für Lehen
 
Hüttenlehm
Reste von Lehmbewurf an Häusern, der sich durch Brand verziegelte und somit erhalten blieb. 
 
Hüttenrauch, Hütterich, Hüttrach
Arsenik oder Arsentrioxid. Dieses Mittel wurde zum Vertilgen von Mäusen und Ratten verwendet und von Umgehern angeboten. Laut dem Handbuch für Ortsrichter aus dem Jahr 1840 hatte man solche Hausierer samt ihren Waren umgehend bei der Ortsobrigkeit abzuliefern. 
 
Hutweiden
Ursprünglich Weiden, wo das Vieh von einem Hirten (Hüter) geweidet wurden, später minderwertige Weiden. 
 
Inmassen
In Anbetracht 
 
Inslad
Talg, Rinderfett
 
Inteé
Abkürzung für Interessen, Zinsen  
 
Inventur
Nach Ableben eines Untertanen wurde von der Herrschaft eine Inventur durchgeführt. Diese Unterlagen, die für Niederösterreich  im Landesarchiv St. Pölten aufliegen, bieten uns heute interessante Einblicke in die Vermögensverhältnisse früherer Zeiten.   
 
Josephinische Landesaufnahme
Diese  Landesaufnahme ist das erste umfassende Landkartenprojekt  im Herrschaftsbereich der Habsburgermonarchie zwischen 1760 und 1780, es handelt sich um eine Kriegskarte. Sie ist nach Kaiser Joseph II. benannt und wird im Kriegsarchiv in Wien aufbewahrt. 
 
Juchartpfennig
Ablösung der Handrobot in Geldwert 
 
Justitiär
ein beamteter oder angestellter Rechtsberater. 
 
Kalupner, Kalüppner
Kleinsthäusler, eine Kalupp‘n wurde als kleines, heruntergekommenes Haus bezeichnet. 
 
Kameralamt
Dienststelle zur Einhebung der landesfürstlichen Steuern. 
 
Kasten
1. Schüttkasten, Stadel
2. Zehentstadel, wo die Zehenteinnahmen gelagert wurden 
 
Kastenamt
Verwaltung eines landesfürstlichen Gutes, für unsere Gegend war das Kastenamt Stein zuständig. 
 
Kegel
uneheliche Kinder
 
Keuschler
Kleinhäusler, Besitzer einer Keusche, eines kleinen Hauses 
 
Kiel
Zwiebel des Safrankrokus 
 
Kienruß
Ruß aus Harz oder harzreichem Holz, verwendet zum Färben, für Druckerschwärze, Tusche oder Schuhwichse. Als Vorprodukt verarbeiteten die Teerschweler in Meilern harzreiche Nadelhölzer. 
 
Kindsbettwein
Taufschmaus 
 
Kira, Kirta
Kirtag, Kirchweih 
 
Klapphorn
ein altes Blechblasinstrument 

Kleehübel
Holzgestell, auf die man Klee auf dem Feld zum Trocknen aufschlichtete. Im Falle eines zwischenzeitlichen Regens wurde nur die äußere Schicht nass. 
 
Kleiner Zehent
Er bezog sich auf die Futterpflanzen, Gewürze und Obst. 
 
Kleinverschleiß
Verkauf im Kleinhandel
 
Knoppern
Galläpfel, z. B. an grünen Eichelkelchen, die durch den Einstich der Eichengallwespe entstehen.
 
Köllnische Erde
schwarze Erde, die meist zur Herstellung von Farben verwendet wurde, sie enthält Anteile von Torf. 

Kontor
Handelshof oder Kaufmannsviertel. 
 
Konkurrenz
Verband zur Finanzierung von Infrastruktur 
 
Kopfholz
stammt von einer Weide, deren Stamm als Jungbaum auf einer Höhe von etwa 1 bis 3 Metern eingekürzt wurde und deren Zweige in der Folge regelmäßig beschnitten werden. 
 
Korn
ist "Korn" heute ein Sammelbegriff für Getreide im Allgemeinen, war früher damit nur der Roggen gemeint. 
 
Körnerboden
herrschaftlicher Zehenthof, Vorläufer der Lagerhäuser   
 
Kotzen
grobe Decke, grobes Tuch 
 
Kragstein
vorspringender, als Träger verwendeter Stein.
 
Krämerei
Stückweise, im Einzelhandel verkaufte Waren unterschiedlicher Art.  
 
Kranich
ein Vorrichtung zum Heben von Gegenständen. Aus diesem Wort wurde dann unser Kran.  
 
Krapp
Farbstoff, der aus den Wurzeln der Färberröte gewonnen wird. Wurde manchmal auch in der Wagramer Gegend  in Aufstellungen über die angebauten Früchte angeführt. 
 
Kreidenfeuer, Kreudenfeuer
Alarmzeichen bei Feindesgefahr an hoch gelegenen Stellen. Für jedes Landesviertel waren Örtlichkeiten dafür bestimmt.
Siehe unter: Instruction über die Bewachung der Donauufer in:
 
Kreisamt
Ein Kreis war eine Verwaltungseinheit der Habsburgermonarchie zwischen 1748 und 1867.
Kreise im Erzherzogtum Österreich unter der Enns waren:
Stadt Wien
Kreis Ober dem Manhartsberg
Kreis Ober dem Wienerwald
Kreis Unter dem Manhartsberg
Kreis Unter dem Wienerwald
Stadt Waidhofen an der Ybbs
Stadt Wiener Neustadt 
 
Kreul
Gabel mit umgebogenen Zinken, vor allem zum Mist aus der Mistgrube ziehen.  
 
Küchendienst
Blutzehent, Abgabe von Hühnern und tierischen Produkten.  
 
Kummet
Pferdegeschirr 
 
Kumpf
Behälter zur Aufnahme des Wetzsteines für die Sense oder Sichel. Er war aus Holz oder Horn. 
 
Kuruzzen
Anhänger Emerich Tökölys und Franz II. Rákòczys, räuberische unzufriedene ungarische Bauern und Soldaten, die ihre Plünderungen vor allem gegen Niederösterreich richteten (1683 – 1711). Heute noch im Schimpfwort „kruzitürken“ für „Kuruzzen und Türken“ verwendet 
 
Laim, Laimgrube
Laim - Lehm. Lehm wurde vor allem zur Herstellung von Ziegeln gebraucht. Die Bezeichnung Laimgrube war oft eine Riedbezeichnung, in der ein Ziegelofen stand.  
 
Lade
- eine versperrbare Truhe, in der das Vermögen und die Dokumente einer Gemeinde oder Zunft  aufbewahrt wurden. 
 
Lagl
Kleines Holzgefäß zum Transportieren von Wein. 
 
Landgericht
→Blutbann 

Landkutsche
Zweispännige Mietkutsche für Überlandfahrten 

Landtafel
1) Aufzeichnungen von Rechtsgeschäften des Adels, 1321 für Böhmen und 1348 für Mähren eingerichtet;
2) Beurkundung von landrechtlichen Urteilssprüchen, Statuten und Landtagsbeschlüssen. In den österreichischen Ländern wurden Zusammenstellungen anerkannter Privilegien eines Landes und das Verzeichnis des adeligen Grundbesitzes Landtafel genannt. Diese wurden nach 1848 neben den Grundbüchern in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich weitergeführt. Durch das Grundbuchumstellungsgesetz vom 27. 11. 1980 (Bundesgesetzblatt Nummer 550/1980) wurden die Landtafeln in das allgemeine Grundbuch übergeführt und 1986 auf EDV umgestellt.
 
Laudemium
Abgabe, die bei Besitzwechsel eines Lehens an den Grundherrn zu zahlen war.  
 
Latus
Seite, Seitenbetrag, Übertrag 
 
Leber, Lewer
Grenzbezeichnung, Vermarkung
Lewer war die mhd. Wort für Grabhügel, später auch Grenzhügel. Die Gemeindegrenzhügel wurden alljährlich am Markustag durch einen frischen Erdauswurf in Erinnerung gebracht. Durch die Kommassierung ab Ende des 19. Jh. kam diese alte Sitte ab, da die Leber durch Grenzsteine ersetzt wurden. 
 
Leeberg
Hügelberge; urgeschichtliche Grabhügel,
 
Leibgedinge
Die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird.
 
Leilacher
Leintücher 
 
Leinöl
Öl aus Leinsamen. Verwendet für Öllampen, zur Herstellung von Farben oder als Nahrungsmittel.  
 
Leiten
Acker an einem Berghang 
 
Lehen
Bauerngut bestimmter Größe, das vom Grundherrn vergeben wurde. 
 
Lehner – Halb-, Viertel- und Achtellehner
Die Herrschaften teilten ihre Gründe zu gleichen Teilen auf die Bauern eines Dorfes auf, die Größe dieser Landwirtschaften war örtlich verschieden. In unserer Gegend waren es zwischen 15 und 20 ha (Heimatbuch von Neuaigen). Durch Erbteilung oder Teilung bei Heiraten kam es im Laufe der Zeit zu den erwähnten Halb-, Viertel- und Achtellehen. 
 
Leibeigenschaft
Nach der spätrömischen Sklaverei und den „servi casati“ der Karolinger und Ottonen entstand die  Leibeigenschaft im Hochmittelalter (ca. 1050 bis 1350). Die Leibeigenschaft ist ein sehr komplexes Thema mit vielen Variationen je nach Gegend und Grundherr „nach altem Herkommen“ verschieden. Der Grundbesitzer hat seinen Grund und Boden in der Regel mit allen darauf lebenden Menschen (Bauern und deren Gesinde) besessen. In der Raffelstettner Zollordnung aus den Jahren 902  - 906 ist noch dezitiert von Sklavenhandel auf der Donau die Rede. Von der Sklaverei unterschied sich die Leibeigenschaft insofern, daß der Leibeigene keine handelsfähige Ware war.  
 
Leibgedinge
Diese vom Grundherrn verliehenen Güter fielen nach dem Tod des Lehensnehmers an den Grundherrn zurück – im Gegensatz zu den Erbzinsgütern.   
 
Leprosorium
Siechenhaus, meist isoliert gelegen für Leprakranke 
 
Lerchenfang
Das Fangen von Lerchen, Finken, Meisen und anderen kleinen Vögeln gehörte zur niederen Jagd (→ Reisgejaid).
Es gab auch Kochrezepte für die Zubereitung kleiner Vögel, siehe hier:https://www.hf-kirchberg.at/berufe-von-frueher/foerster-jaeger-heger
 
Leutgeben
Den Leuten eine Stube geben. Urform des Heurigen/Buschenschank.
 
Leuthäuser
Gasthäuser 
 
Lewer
 → Leber 
 
l.f.
landesfürstlich 
 
lichtdrapp
sandfarben 
 
Lichtschneuzen
(auch Dochtscheren, Lichtscheren, Dochtzangen, Lichtputzer genannt) sie dienten die zum reinigen (Nase putzen) des Kerzendochtes.
 
Licitando zu verkaufen
Etwas wird versteigert.

Lisene
Pilasterartiger Streifen ohne Kapitell, zumeist an Außenseiten von Gebäuden zur Unterteilung größerer Mauerflächen. 
 
Los
Ein Los Holz beim Verkauf umfasste früher lt. Prof. Otto Schilder (s.u.) ungefähr 1 m3 Brennholz.
Brennholz in der Au wird auch heute noch als einzelne „Lose“ versteigert, die vorher von den Verantwortlichen angezeichnet wurden. 
 
L.S.
1. lectori salutem - Der Leser sei gegrüßt - eine Formel in Briefen
2. loco sigili, Stelle des Siegels  
 
Luada
Mischung aus G’hack (klein geschnittenes Stroh und trockener Futterweizen) und geschnitzelten Futterrüben zum Füttern des Rindviehs. 
 

Dezember 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp