Die Hauer wollten das Produkt ihrer schweren Arbeit nicht nur verkaufen, sondern auch selbst genießen. Allerdings beschränkten sie sich die meiste Zeit auf den Haustrunk, der aus den bereits ausgepressten Trebern unter Zusatz von Wasser hergestellt wurde.
Zu diesem Zweck begab sich der Weinbauer alle paar Tage in den Weinkeller, um mit einem Rucksack oder einem Kellerzöger frischen Wein zu holen. Meist tat er dies mit einem alten Fahrrad oder zu Fuß, Wege bis zu zehn Kilometern wurden dabei gerne in Kauf genommen.
Da der Wein früher nicht filtriert, also nicht von Trübteilen gereinigt war, entnahm er einem Fass den benötigten Wein und ließ den restlichen Wein ruhen, damit sich die Teilchen setzen konnten. Sobald nur mehr so viel Wein im Fass war, um ein kleineres zu füllen, zog er den Wein um, indem er den Bodensatz zurückließ – auf diese Art wurde der Wein immer reiner.
Wohnte der Bauer in der Nähe der Kellergasse, konnte es sein, dass er täglich den Weg dorthin suchte. Man weiß von Männern, die die Arbeit gegen Abend stehen und liegen ließen, mochte sie auch noch so dringend sein, um in den Keller zu eilen. Da trafen sich dann die Männer in den verschiedenen Kellern und ließen sich den Wein schmecken, oft nahmen sie auch eine deftige Jause als Unterlage mit. Bei den oft hitzigen Diskussionen verging die Zeit wie im Flug und der Bauer kam spät abends mehr oder weniger angeheitert nach Hause, sehr zum Leidwesen seiner Gattin.
Später, als die Kellerstüberl schön hergerichtet wurden, zeigt man diese gerne Freunden und Verwandten und lud sich gegenseitig zu Kellerpartien ein. Da waren auch die Frauen und Kinder dabei und es standen neben dem Wein gutes Essen und die Unterhaltung im Vordergrund.
Den Tresterwein, den sogenannten Haustrunk, gewann man, indem man die bereits gründlich ausgepressten Traubenrückstände, die Trester, nochmals einweichte und auspresste. Der daraus gewonnene Wein hatte wenig Alkoholgehalt und war gerade recht, um bei den schweißtreibenden händischen Arbeiten im Weingarten und auf dem Feld den Durst zu löschen. Anfangs wurde er in Tonkrügen, später in Dopplerflaschen gefüllt. Wenn er auch wenig Alkohol enthielt, bei genügend großem Durst machte er trotzdem betrunken. Im Österreichischen Weingesetz von 1961 war die Herstellung von Haustrunk für Eigenbedarf noch gestattet, heute ist die Herstellung verboten.
Quelle:
Der Wagram, 2018
Februar 2024
Maria Knapp