Im Zuge der Katastralvermessung der Monarchie wurde zwischen 1820 und 1830 für Altenwörth folgendes niedergeschrieben (gekürzt):
Land Nieder-Oesterreich Herrschaft Grafenegg
Kreis V.U.M.B. Gemeinde Altenwörth
I. Fragen, die Wirtschaften im Allgemeinen betreffend.
Sämtliche Grundstücke des Ortsbezirkes liegen in der Ebene am linken Donauufer.
Die Gründe werden durch Flüsse oder Bäche nicht durchschnitten, es liegt aber der Donaustrom an ihren Grunde. Durch dessen öfteres Austreten wird die Oberfläche des Erdreiches zum größten Nachtheil des Ackers weggespület, und nicht selten die Hoffnung der Erndte vernichtet. Es besteht zwar, das von Allerhöchsten aerario durch das Wasserbauamt hergestellte Steinufer, welches den Uferbruch hindert: allein desselben niedrige Lage gewährt gegen Uiberschwemmungen keinen Schutz.
Im Amtsbezirke sind nur Äcker, Wiesen, Gärten und Auen zu finden.
Nur die Herrschaft Grafenegg und die l.f. Pfarrkirche haben ihre Gründe gegen Geldpacht verlassen; bey den unterthänigen Gründen ist dies nicht der Fall.
An Produkten werden gebaut, Korn, Gerste, Hafer, Erdäpfel und Kraut.
Es wird über den eigenen Bedarf wenig produciret; dieses wird und zwar die Körner auf die Märkte nach Langenlois und Krems, die Erdäpfel nach Wien abgeführt. Die Entfernungen dieser Punkte sind: Nach Langenlois 4 Stunden, nach Krems 5 Stunden, nach Wien 12 Stunden
Die an der Donau wachsenden Körnerfrüchte sind bekanntlich nicht so rein und lauter; oft macht der Mehlthau beträchtlichen Schaden.
Die hier erzeugten Körner stehen jenen in der Anhöhe immer oft um 1/6 bis 1/5 im Preise nach.
Dermahlen ist der Stand des Nutzviehes 40 Stück Kühe und 20 Schafe.
In der Gemeinde bestehen 10 Pferde mit welchen die Äcker bestellt werden können, und wirklich bestellt werden. Ein zweyspäniger Zugtag wird auf 5 f W.W. geachtet.
Der Taglöhner erhält nach Verschiedenheit der schweren und leichteren Arbeiten nebst Kost und Trunk zwischen 30 x und 1 f W.W. Verköstung und Trunk kann auf 1 f 15 x angeschlagen werden.
Der erforderliche Dünger wird selbst erzeugt; Düngersurrogate werden nicht gebraucht.
Zur Streu wird Stroh und Rohr genommen.
Wegen Mangel an Hutwaiden muß das vieh das ganze Jahr bey Stall gefüttert werden.
II. Fragen, den Ackerbau ins besondere betreffen.
Hier besteht die sogenannte drey Felderwirthschaft, und folgt auf Korn im 2. Jahre Hafer oder Gerste, und dann die vollständige Brache.
Gewöhnlich werden die Äcker alle 6 Jahre, und zwar mit 15 zweyspänigen Fahrtel Dünger pr Joch versehen.
Nachdem die Acker wegen ihrer feuchten Lage vieles Unkraut tragen, so wird insgemein beym Korn eine 5 mahlige, bey den Körnerfrüchten eine dreymahlige Pflügung mit zweyspanigen Zug erfordert.
Der Anbau von Roggen fällt im September, jene der Körnerfrüchte im März und Aprill. Die Ernte des Roggen tritt im Julius, jene der Körnerfrüchte im August und September ein.
Bestehen keine eigenen Krautgärten.
In dieser Gemeinde ist der Anbau von Nebenfrüchten, als Heidekorn, Rüben nicht üblich.
Der ganze Gemeindeumfang ist zehentbar; und bezieht den halben Zehent die Hft Grafenegg, die andere Hälfte die k.k. Staatsherrschaft Oberstockstall.
Ausser der Ackerarbeit sind noch folgende Beschäftigungen in Anschlag zu bringen.
Das Schneiden und Aufbinden für ein Joch Winterfrucht …….. 9 f WW
Das Schneiden und Aufbinden für 1 Joch Gerste oder Hafer …. 6 f WW
Das Einführen der Früchte kann wegen Verschiedenheit der Entfernung und der Ergiebigkeit der Fechsung, nach Jochen eben so wenig als die Kosten für das Ausdreschen in Anschlag gebracht werden, da letztere nicht in Gelde sondern in Natura, und zwar in dem 10 Metzen bestehen.
III. Fragen, die Garten-Cultur ins besondere betreffend.
Die Gemeinde besitzt Hausgärten, die sie als Gras und Obstgärten benützt, und einiges Gemüse zu ihrem blossen Hausbedarf darin erzeugt.
In obigen Gärten besitzt sie Obstbäum, nähmlich Äpfel, Birne, Zwetschken, die sie ebenfalls zum Hausbedarf verwendet.
IV. Fragen, die Wiesen-Cultur ins besondere betreffend.
Die Wiesen sind insgemein zweyschurig.
Haben zum Theil süsses, zum Theil saures Heu.
Sind ausser der jährlichen Säuberung vom Unrathe blos der Natur überlassen.
Können künstlich nicht bewässert werden, oder durch Anschwellen der Bäche unter Wasser gesetzt werden. Sind im Gegentheile schädlichen Uiberschwemmungen und Versandungen ausgesetzt.
Für Mühen und Heuen zum Heu und Grumet jederzeit 6 f zusammen pr Joch 12 f
Das Reinigen der Wiesen … 2 f.
V. Die Wald-Cultur ins besondere betreffende Fragen.
Die im Gemeindeumfange liegenden Auen gehören der Herrschaft, nur bey ¾ Joch sind im Eigenthum der Gemeinde. In letzterer befinden sich einige Eichen und Rustenstämme, ein Teil davon ist 10jähriger Jungmais.
Die Laubhölzer der Herrschaft verjüngen sich durch Stock und Wurzelausschlag; das weiche Holz wird nach 30, das Erlenholz nach 18 Jahren abgetrieben.
Waldungen sind keine vorhanden.
Kopfholz befindet sich keines.
Die Gemeinde hat bey der Geringfügigkeit ihres Besitzes keine Aucultursauslagen.
VI. Die Classification der Gründe betreffende Frage.
Außer 17 Joch Acker, welche wegen ihrer Minderung, der Donauüberschwemmung besonders ausgesetzte sind, kann die Ertragsfähigkeit der übrigen Grundstücke durchgehend gleich angenommen werden.
Herrschaft Grafenegg den 2. Julius 1821
Ignaz Prachner
Oberamtmann
Josef Exinger Ortsrichter
Michl Hof als Ausschlus
Mathias Köberl als Ausschuß
Land Noe Steuerbezirk Grafenegg
Kreis U.M.B.,Gde. Altenwörth No 8
§ 1 Topographia.
Die Steuergemeinde Altenwörth liegt hart am Donaustrome, und in südlicher Richtung 1 2/4 Stunden von der, vom k.k. Korneuburger Kreisamte unterhaltenen von Stockerau nach Krems führenden Chausee und dem an dieser gelegenen Relee-Postorte Kirchberg am Wagram. Der Ort ist von zerstreut liegenden Häusern aufgebaut, - welche von Haus oder Obstgärten eingeschloßen sind, und von den entferntesten Rieden eine viertel Stunde entlegen. Die Grundackerfläche dieses Bergfriedens hat eine ganz ebene Lage umfasst im Ganzen einen Flächenraum von 803 Joch 781,1 Quadratklafter und geniest eines milden Klimma.
Das vorhandene Ackerland ist vom Orte östlich und westnördlich, die Wiesen östlich, und die Obstgärten bei den Häusern anzutreffen.
Ortsobrigkeit ist hier die Hft Grafenegg, welcher auch die Ausübung in Landgerichtssachen zukömmt. Die Pfarre und Schule befinden sich im Orte, und das Patronat über die Kirche und Pfarre übt der Religionsfonds aus über die Schule der Graf Breuner als Besitzer der Herrschaft Grafenegg.
§ 2 Grenzen.
Diese Gemeinde wird begrenzt:
Im Süden vom Donaustrome.
Im Osten von der Gemeinde Winkl.
Im Westen von Kollersdorf und Sachsendorf.
Im Norden von Gigging.
§ 3 Bevölkerung.
Nach den Konskribtionsdaten vom Jahre 1827 begreift die hiesige Bevölkerung 121 männliche, 121 weibliche, zusammen 242 Seelen, welche in 35 Häusern wohnen, und 51 Familien bilden. 3 Familen hievon leben von ihren Anstellungen, 11 Handwerker, beschäftigen sich eben theils mit der Landwirtschaft, und 37 Familien finden ihren Nahrungserwerb blos bei der Landwirtschaft. Die gewöhnliche Nahrung des hiesigen Bewohners besteht aus Mehl, und Gemüsespeisen, welche in der Woche durch 2 bis 3 Fleischspeisen von bei Hause gemästeten Borstenvieh vermehrt werden.
Bei den größeren Bestiftungen beseht das Gesind aus 1 Knecht und 1 Magd.
§ 4 Viehstand.
Der hier vorhandene Viehstand besteht im Ganzen aus
12 Pferden.
1 Stier.
43 Kühen.
6 Stück Jungvieh.
24 Schaafe, und circa
45 Borstenvieh
Die Pferde sind theils vom böhmischen, theils schlesischen Mittelschlage; und werden im Sommer mit Hafer und Heu, im Winter aber nur mit Stroh mit etwas Heu untermischt, genährt.
Die Kühe sind von ordinären, niedrigen Landschlage; sie kommen im Sommer auf die Huthweide, und erhalten bei Hause etwas Gras aus den Hausgärten, oder Zatgras von den Erdäpfelfeldern, als Zubesserung.
Die Schaafe kommen das ganze Jahr auf die Hutweide, im Winter auch auf die Saaten, bei ungünstigen Wetter oder Schnee wird ihnen bey Hause etwas Heu in einigen Häusern auch getroknetes Weinlaub, welches man in den besitzenden Uiberland-Weingärten ober den Wagram erzeugt, gereicht.
Für den Verkauf bleibt hier etwas Schmalz.
Bey den größern Wirthschaften besteht der Viehstand aus 2 Pferden, 3 Kühen, 2 Stück Jungvieh, 2 Schaafen und 3 St. Borstenvieh.
§ 5 Flüsse, Bäche, Teiche, Seen, Moraeste.
Die hiesige Freiheit wird vom Donaustrome, welcher von Westen kommt im Süden berührt, der durch die k.k. Wasserbau Direktion hier gebaute hohe Damm verhindert das vorherige Wegschwemmen der Grundoberfläche, beim hohen Wasserstande tritt aber doch bei den Mühlen westlich vom Orte ein Theil der Donau aus, ergießt sich in dieser Freiheit in den unbedeutenden Kimmbach, und wird, durch jenes Wasser, welches südoestlich vom Orte, wo der obige solid gebaute Damm aufhört, die Donauufer überteilt vermehrt; und überschwemmt da die Nachbarortschaften; und laßt meistens nur reinen Sand zurück; welcher die Ertragsfähigkeit vermindert, ja sehr oft ganz unterdrückt.
§ 6 Straßen, Wege.
Die hiesigen Communicationswege befinden sich in einerm schlechten, beim ungünstigen Wetter beinahe gar nicht befahrbaren Zustande.
§ 7 Marcktplätze.
Mit dem Ueberfluße wird der jeden Montag abgehaltene 4 2/4 Stunden vom Orte entfernte Langenloiser Marcktplatz besucht; bis Hadersdorf pr 3 Stunden werden die Communicationswege, welche theilweise nicht ohne Gefahr befahrbar sind, benützet; von Hadersdorf bis Langenlois fährt aber die von den k:k: Kreisämtern der zwei Vierteln, untern und obern dem Manhatsberg chauseemäßg gebaute Straße.
§ 8 Cultivirte, unbenützte, unbenützbare Grundstücke.
Diese einzelnen Kategorien enthalten
a) An kultivirten Gründen, Acker Wiesen Gärten Huthweiden u. Niederwald pr. 450 Joch 466,8
b) In unbenützten Grundoberflächen: die Hausarea, und die Hofräume pr 4 Joch 576, 4 Quadratklafter
c) An unbenützbaren Grunden: Die Flüsse und Bäche, der unbenützbare Boden und die Wegparzellen pr. 348 1337,9 Quadratklafter
§ 9 Grunderzeugnisse.
Die Haupterzeugnisse des Ackerlandes bestehen hier aus Korn, Gerste, Hafer und Erdäpfeln, überdies werden von einzelnen Grundbesitzern ausnahmsweise etwas Weitzen, Kukurutz, gelbe Burgunder und Stoppelrüben und Steyrerklee gebaut.
Der Wiesboden liefert ein süßes Heu und Grumet, und die Haus oder Obstgärten ein halbveredeltes Obst und etwas Gras. Seit einer mehrjährigen Beobachtung kann mit Sicherheit angenommen werden, daß durch den Anbau der Erdäpfel, welche seit einigen Jahren sich bedeutend vermehret, dann durch den theilweisen Verkauf des Düngers in die am Wagram Weinbau treibenden Gemeinden, die Körner-Produktion abgenohmen, dagegen die Erdäpfelausbeutesich vermehret habe.
§ 10 Cultur des Bodens.
Das Ackerland genießt hier, einer etwas beßeren Pflege, als in den Weinbautreibenden Gemeinden. Schon der hier vorhandene Wiesboden gestattet die Erhaltung eines zahlreichen Viehstandes, und würde das hiesige Ackerland zweckmäßige Ackerungen erhalten, und die Düngererzeugung mit Umsicht stattfinden; so wäre es hier möglich der Landwirthschaft den größtmöglichen Nutzen abzugewinnen; und den in dieser Hinsicht der Landwirth stets eine bildliche Ansicht nöthig hat, um von seinen vorgefaßten Grundsätzen, selbst zu beßern überzutretten, so wäre für die Erreichung dieser Zwecke die Errichtung der Musterwirthschaften in gewissen Entfernungen unerläßlich nothwendig.
Die Wiesen werden nur im Frühjahre vom Unrathe gereiniget, und genießen sonst keiner Kultur; so auch werden die Obstgärten nur in dieser Zeit abgeräumt.
Das Ackerland verhält sich zum Wiesboden wie 1,7 zu 1 und zu den Obstgärten wie 3 zu 1.
Mit eigenen Zugvieh, dann mit den disponiblen Handarbeitern werden die landwirthschaftlichen Verrichtungen ganz gedeckt.
Beim Ackerlande wird der Wendepflug mit der eisenen Sohle, und die hölzerne Egge, bei den Wiesen der Rechen und die Sense endlich bei den Obstgärten, die Sichel, beim Abgrasen derselben benützt.
Die Winterung wird hier zu Ende September, die Sommerung aber mit Ende März oder Anfang Aprill bestellt, erstere wird zu Ende July, letztere aber zu Anfang August eingebracht.
§ 11 Grunderzeugnisse, Qualitaet und Anwerth derselben.
Die Erzeugniße des Ackerlandes sind von den gleich üblichen der Nachbargemeinden, rücksichtlich der Qualität nicht verschieden; doch werden sie eben viel weniger gesucht, als jene, weiter vom Donaustrome erzeugten; weil hier beim Donaustrome der häufige Nebel nur eine mit stärkerer Hülfe umgebene Frucht gerathen läßt. Das Produckt der Wiesen ist aber von gesuchter Qualtitaet. Für den Verkauf erübriget etwas Korn, Gerste, Kukkurutz und Erdäpfel; letztere werden an Händler verkauft, und auf dem Donaustrome nach Wien verführt.
§ 12 Gattung des Grundeigenthums, Anzahl der Bestiftungen.
Hier kommen vor.
- Dominical - Gründe
- Rustical Haus – Gründe
- Rustical Haus Uiberländgründe
- Freie Uiberländgründe
Letztere kommen beim Acker, und Wiesenlande vor, und betragen im Ganzen nur circa 2 ¼ Joch.
Die Bestiftungen bestehen hier aus:
4 Einviertel Lehen von 6 bis 7 Joch Hausgründen.
11 Einachtel Lehen von 3 bis 3 2/4 Joch Hausgründen.
6 Einhofstettern von 2 Joch Hausgründen.
Die übrigen Häuser, widmen sich, nach Abschlag 3 Familien, ganz oder theilweise der Landwirthschaft.
Grundherrschaft ist die Herrschaft Grafenegg. Den Zehendt beziehen die Herrschaften Grafenegg und Oberstockstall.
§ 13 Häuser.
Die Wohnhäuser haben den Grund von Stein, und die Mauern von ungebrannten Ziegeln, die Wirthschaftsgebäude sind auch meist von letzteren, theils auch von Holz; Einige Häuser sind mit Schindeln gedeckt, die meisten mit Stroh.
Der Feuerassecurranz sind hier sechs Häuser beigetretten.
§ 14 Industrialgewerbe.
Außer 3 Donau Mahlmühlen kommt hier nichts zu bemerken.
Schätzung
Des NaturalErtrages in der Gemeinde Altenwörth.
§ 1 Classen-Eintheilung
Nach den anruhenden Prothokollen über die Besteuerung der Kulturgattungen und über die Klassification wurde nachstehende Eintheilung durch die KatastralschätzungsCoon nach dem Thatbestande genehmigt.
a) Ackerland in zwei Classen
b) Wiesen in zwei Classen
c) Gärten in drei Classen
d) Hutweiden in einzige Classe
e) Niederwaldung in zwei Classen.
§ 2 Angabe der Behelfe.
Die hier vorkommenden Dominicalgrundstücke, als auch der, der Herrschaften Grafenegg und Oberstockstall hier gehörigen Zehent, sind wegen Geringfügigkeit und beträchtlicher Entfernung an die hiesigen Bewohner, seit längeren Jahren verpachtet; daher sich von dieser Seite keine Wirthschaftsdaten verschaffet werden können; Sonach nur der Commision zu Gebothe standen
a) Die oekonomischen Fragen und Antworten
b) Die Protokollareinvernahme des Gemeindevorstandes, welche die Ertragsfähigkeit der gesammten hier vorkommenden oekonomischen Objekte behandelt.
Weder die ersteren, indem sie die eigentliche Ertragsfähgikeit nicht im geringsten analisiren, noch die letzeren, da sie sich weit von Thatbestande entfernet, konnten für die vorhebenden Schätzungszwecke dienen.
Zur Basis bei dem Ertragsausspruche diente das aus der Reambulierung jedes einzelnen oekonomischen Objecktes geschätzte Urtheil der Commission über die Bodenbeschaffenheit und natürliche Ertragsfähigkeit; in Verkündung mit der auf lokale Erfahrungen gestützte Äußerungen, hier allgemein geachtete Männer, mit Rückblick auf die analogen Eigenschaften mit den Nachbargemeinden.
§ 3 Ackerland.
Dasselbe wird in der Dreifelderwirtschaft, bei einer mäßigen, aus Stroh und animalischen Exkrementen bestehenden, nach Angabe des Gemeindevorstandes in vier Jahren, bei Beobachtung der eben so viel jährigen Rotation herumkommenden, zum Korn und Erdäpfelbaue des ersten Jahres aufgetragenen Düngung benützet, und mit Roggen, Gerste, Hafer, und Erdäpfeln bestellt: worauf die einer Brache alle 4ten Jahre folgt.
Erste Klasse: Dieselbe begreift einen Flächenraum von 56 Joch 278,0 Quadratklafter und 52 Parzellen hier, welche der Acker sub Parz. No 83, dem Hof Mathias von Altenwörth in der Ried Köttweinfeld zum Mustergrund dienet. Die Aecker dieser Klasse werden, bey der oben angedeuteten fünfjährigen Düngung, in ziemmlich guter Pflege gehalten; und gemeindeüblich in der 4jährigen Rotation.
Im 1ten Jahre Erdäpfel
Im 2ten Jahre Gerste
Im 3ten Jahre Roggen
Im 4ten Jahre Hafer
Im 5ten Jahre Brache.
Bei einer ebenen, beim Austritte der Donau den Uiberschwemmungen ausgesetzten, offenen Lage, äußert sich der Boden, durch einen ziemmlich tiefgründigen und humosen Lehm, welcher theils in magereren Lehm, theils in einen feinkörnigen Sand übergehet. … (Es folgt die Errechnung des Ertages)
Zweite Klasse
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 37 Joch 1581,6 Quadratklafter und 21 Parzellen; für welche der Acker sub Parz: No 107, dem Polzer Georg von Altenwörth in der Ried Köttweinfeld zum Mustergrunde dient. Diese Aecker genießen mit den obigen gleicher Düngung; derselben Pflege, und beobachten dieselbe Fruchtfolge. Bei einer offenen, ebenen tiefen Lage sind die Grundstücke dieser Klaße häufigen Ueberschemmungen beim Austritte der Donau ausgesetzet, so wie sie auch mehr von Mehltau zu leiden haben; den Boden charackterisirt theils ein strenger ziemmlich humoser und tiefgründiger Lehm, welcher auf mägereren Lehm stoßt; theils ein mit feinen Sande oder auch mit Schotter gemengter lockerer, minder kräftiger und bis 1 2/4 tiefgründiger Lehm, welcher theils einen Sand und theils Schotter zur Unterlage hat. Diese Charachteristik und die obige Schätzungsquelle gehörig beachtend, ist der alljährliche durchschnittliche Naturalertag pr ein u. a Joch an Roggen mit 15; an Gerste mit 127, an Hafer mit 18, und an Erdäßfeln mit 90 Metzen angeschätzet worden; …
Nebennützung
Von einzelnen Grundbesitzern werden ausnahmsweise, über die obigen Erzeugnisse, und lediglich für den Hausverbrauch erzeugt: Weitzen, Kukurutz, gelbe Burgunder und Stoppelrüben, dann Steyrerklee. Die Brache und Stoppelweide wird durch das Vieh der Gemeinde benützet; endlich wird das gesammte Stroh bei Hause zu Wirthschaftszwecken verwendet.
§ 4 Wiesen.
Die hiesige Wiesboden wird weder bewäßert, noch sonst auf eine Art einiger Kultur, durch auftragung des animalischen Düngers, oder Asche etc. unterzogen; er wird bloß im Frühjahre vom Unrathe gereiniget, und dann der Natur überlassen.
Erste Klasse.
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 15 Joch 1489,2 Quadratklafter und 14 Parzellen: für welche die Wiese sub Parz. No 82, dem Schneider Leopold von Altenwörth in der Ried Köttweinfeld gehörig zum Mustergrunde dienet.
Diese Wiesen ertragen ein zweimähiges süßes Produkt; der Boden aber vereiniget sich, bei einer ebenen, den Uiberschwemmungen beim Austritte der Donau ausgesetzten Lage, in einem ziemlich tiefgründigen und humosen Lehm; dessen Unterlage aus einem mägereren Lehm oder aus einem reinen feinkörnigen Sande bestehet.
Die Besichtigung der Gasnarbe: die in Schöbern befindliche Fechsung, die Würdigung, der für analoge Weisen bei den Nachbargemeinden erzielten Schätzungsresultate, im Entgegenhalt zu den, auf lokale Erfahrungen gegründeten Äußerungen hier allgemein geachteten Männern, mit Rücksicht auf die hier mehr oder weniger günstig auf die Grasproduktion Einfluß nehmenden Witterungs und örtliche Einfluße haben nachstehenden alljährlichen durchschnittsweisen Ertrag-Anspruch per ein u. a. Joch veranlaßt…
Zweite Klasse
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 38 Joch 1532,4 Quadratklafter und 20 Parzellen; für welche die Wiese sub Parz: No 167 der Kirche Altenwörth in der Ried Kirchenäcker gehörig zum Mustergrunde dienet.
Die hirher eingereihten Wiesen liefern eben ein zweimähiges süßes Produkt, deren Boden sich, bei einer ebenen, den Uiberschwemmungen ausgesetzten Lage durch einen minder kräftigen, und tiefgründigen mit einem freinkörnigen Sande, auch theils mit Schotter gemengten Lehm, welcher zum Untergrund einen reinen Sand, Theils auch Schotter hat…
Nebennützung
Durch das Horn- und Schaafvieh der Gemeinde werden die hiesigen Wiesen, im Frühjahre bis Georgi, im Herbst aber nach Michaeli, so lange es die Witterung gestattet beweidet.
§ 5 Gärten.
Unter dies Benennung sind sowelche hier vorkommenden unbewässerungsfähigen Obstgärten, welche außer der im Frühjahre stattfindenden Abraupung, sonst nicht der mindesten Kultur genießen, und auf ein halbveredeltes Obst: Aepfel, Birn, Zwetschken, Kirschen, Wallnüße, dann etwas Gras und Gemüse benützet werden; so wie die eigentlichen Gemüsegärten, denen alljährliche Benützung sich auf Gerste, Hafer, Erdäpfel, Kukurutz und Kraut theilet, gebracht werden.
Kleine Gärten
Dieselben umfaßen einen Flächenraum von 2 Joch 270,0 Quadaratklafter und 26 Parzellen, und werden in Folge hoher Vorschrift dem einjährigen Reinertrage der ersten Ackerklasse von der betreffenden Gemeinde gleichgehalten ….
Größere Gärten
Erste Klasse
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 13 Joch 482,1 Quadratklafter und 21 Parzellen; für welche der Obstgarten sub Parz. No 1, der Scheuch Elisabeth in der Ortsried gehörig, zum Mustergrunde dienet.
Die alljährliche Benützung der in diese Klasse eingereichten Obstgärten, ist die oben vorerst erwähnte, nehmlich auch ein halbveredeltes Obst, aus Aepfeln, Birn, Zwetschken, Kirschen, Wallnüßen, etwas Gras und Gemüse bestehend; von den Obstgattungen erübriget nur etwas in gesegneten Jahren für dein Verkauf; welcher durch die hart am Orte vorbeiströmmende Donau, die, die Käufer herbeifährt, leicht statt findet; das gewonnene Gras und Gemüse gehört aber zum Hausverbrauche. Der Boden äussert sich, bei einer ebenen, offenen Lage, durch seinen zimmlich tiefgründigen und humosen strengen Lehm, welcher zum Ackergrunde theils einen mindern kräftigen Lehm, theils einen Sand und auch Schotter hat, und dem Baumwuchse ziemmlich zusagend erscheint. Diese Daten, und den Umstand berücksichtigend, daß die in der nächsten Umgebung der Wohnhäuser befindlichen Gärten, beinahe ohne aller Müheanwendung, eine ziemmlich bedeutende Ausbeute, von den oben aufgezählten halbveredelten Obstsorten gewähren, denn Absatz an Händler im Orte leicht und gut stattfindet; dann mit Rücksicht auf die mehr oder den andern günstig hier auf die Erzeugung der obigen Produkte einwirkenden Witterungseinfluße, ist der alljährliche durchschnittsweise Natural Ertrag pr ein u.a. Joch, dem fünfviertelfachen alljährigen Reinertrag der ersten Ackerklasse von dieser Gemeinde gleichzustellen dem mit 22 f 11 xr.
Zweite Klasse
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 8 Joch 650,1 Quadratklafter, und 1 Parzelle, welche zugleich zum Mustergrunde dient, und der Hft Grafenegg sub Parz. No 226 in der Ried Spitzbreite zugeschrieben erscheint. In diese Abstuffung sind die oben beschriebenen Gemüsegärten eingerechnet worden, deren alljährlich Benützung bei einer zimmlich guten Düngung und Pflege, auf Gerste, Hafer, Erdäpfel, Kukurutz und Kraut sattfindet. Die Bodenbeschaffenheit vereiniget sich bei einer ebenen, offenen Lage, in einen zimmlich kräftigen, 12 Zoll tiefgründigen Lehm, welcher auf einen minder humosen Lehm, auch theils an einen Sande ruhet. Bey Austritten richtet hier der Donaustrom durch Uiberschwemmungen zu Zeiten viel Schaden an. Diese Daten berücksichtigend, und den Umstand, daß die für den Verkauf erübrigten Früchte, Kukurutz und Erdäpfel, durch den hier vorbeifließenden Donaustrom leicht in die Residenzstadt gebracht und abgesetzt werden, haben die Gleichstellung mit dem einfachen alljährlichen Reinertage der ersten Ackerklasse von dieser Gemeinde veranlaßt, somit pr ein u. an. Joch und Jahr mit 17 fl 45 xr.
Dritte Klasse.
Dieselbe begreifet einen Flächenraum von 8 Joch 650,6 Quadratklafter und 1 Parz., für welche der Gemüsegarten sub. Parzellen No 226b der Hft Grafenegg in der Ried Spitzbreiten gehörig zum Mustergrunde dient. In diese Abstuffung fallen die schlechteren Gemüsegärten, deren Benutzung und Pflege jedoch in mindestens, von den vorangehenden abweicht. Bei einer ebenen, etwas mehr vertieften, beim Austritte der Donau größeren Schaden ausgesetzten Lage, charackterisirt dem Boden ein etwas minder humoser und tiefgründiger mit mehr Sand gemengter Lehm welcher zum Ackergrunde, einen sandigen mageren Lehm auch theils Schotter hat; daher eine geringeren Ertragsfähigkeit verräth. Die bei der zweiten Classe benutzten Schätzungsmotive haben nach Beachtung der eben gegebenen Charakteristik, die Gleichstellung des alljährlichen Durchschnittsweisen Natura Ertrages, mit dem alljährlichen Reinertrage der zweiten Ackerklasse von dieser Gemeinde herbeigeführt; sonach pr ein u. o. Joch mit 14 f – xr.
§ 6 Weiden.
Die hiesige Gemeindehuthweide hart am Donaustrome gelegen einen schmallen Streifen von Westen gegen Osten bildend; ist unverbuchbahr wegen Beschädigungen, durch die Pferde welche die Schiffe Stromaufwärts ziehen, dann durch den Verbindungsweg mit Winkl, der nach Witterung auf allen Theilen der Huthweide als beßer befahrbar bahr gesehen wird, und durch unzählige Gleise durchschnitten ist, ausgesetzt. Sie wird denoch vom Horn- und Schaafvieh der Gemeinde neben der Benützung der Bach- und Stoppelwiesen, betrieben, und erträgt süße Gräser; kann jedoch wegen der obigen Beschädigung keiner anderen Benützung unterworfen werden.
Einzige Classe.
Dieselbe begreift einen Flächenraum von 4 Joch 1112,0 Quadratklafter und 2 Parzellen; für welche die Huthweiden sub Parz. Nr. 124 der Gemeinde Altenwörth in der Ried Köttweinerfeld gehörig zum Mustergrunde dienet.
Der Boden bestehet, bei einer ebenen, den Uiberschwemmungen beim Austritte der Donau ganz exponirten Lage, aus einem zimmlich tiefgründigen und humosen Lehm, welcher im Untergrunde in einen mageren Lehm, theils in Sand oder Schotter übergehet.
Nach gehöriger Würdigung dieser Daten, und allen sonstigen hier auf die Grasproduktion, und deren Benützung Einfluß nehmenden Umstände konnte der alljährliche durchschnittsweise Naturalertrag, nur aproximatig gegen die zweite Wiesenklasse bestimmt werden, und zwar pr ein u. on Joch und Jahr mit .. (fehlt).
§ 7 Waldungen.
Laut Waldschätzungsoperat.
§ 8 Benützbahre Grundoberflaechen.
Die der Entragsausmittlung unterliegen.
Von dieser Grundoberfläche kommt hier bloß die Bauarea und die Hofräume vor, welche 4 Joch 576,4 Quadratklafter begreifen. Nach dem § 152 der hohen Schätzungs Instruction werden dieselben mit dem reinen Ertrage der 2ten Ackerklasse von dieser Gemeidne belegt, daher hier pr ein und o. Joch u Jahr mit 14 fl – xr.
Korneuburg am 24ten Dezember 1828
Ohne Umstand befunden
J Schirek…
Anton Kaspar Kuzel…
Land Niederösterreich Schätzungs Bezirk No 5
Kreis U.M.B. Steuerbezirk Grafenegg
Schätzung
Des Natural Brutto Ertrages der Waldungen der Steuergemeinde Altenwörth
Erste Klasse – Niederwaldung
Flächenmaaß 63 Joch 104,3 Klafter
Parzellenzahl 11
Mustergrund: Top.No 225, Besitzer Dominium Grafenegg
Probefläche: keine
Holzbestand 2/3 Weiden und Pappeln und 1/3 Weißerle.
Benützungsart, Absatz und Verkaufsmodalitäten.
Bloß als Brennholz, theils zum klafterweisen Verkaufe an die Schifmeister, theils zum loosweisen Verkaufe an die Unterthanen.
Umtriebsperiode: 30 Jahre beym weichen Holze, und bey der Erle.
Benützte Behelfe: Wegen Mangel an Behelfen, Anreihung der weichen Hölzer mit der ersten Klasse von Untersebarn, und der Erle mit der ersten Klasse von Obersebarn.
Naturalertrag. Mit Bezug auf oben auf den Naturalertrag von einem Joch, nach dem Verhältnisse der bestokkten Holzart, für die weichen Hölzer auf 40,95 und für die Erlen auf 9,85 Klafter Scheitter, mindest Maaß bestimmt werden.
Bodenbeschaffenheit und Lage. Ein mittelmäßig humoser Boden, mit Wellsand bemengter Thonboden.
Vorherrschende Holzart. Weiden und Pappeln
Dermahliger Holzstand. Mehr junges als älteres Holz, und besonders sind die Baumweiden durch den Wildstand sehr verletzt, und im Wuchse zurückgehalten worden.
Zuwachs. Derselbe entwickelt sich aus obigen für ein Jahr und Joch mit 10,98/30 = 1,37 Klafter für die weichen Hölzer und mit 9,85/30 = 0,33 Klafter für die Erle obigen Maaßes.
Zweite Classe
Flächenmaaß 201 Joch 316 Quadratklafter
Parzellenzahl 62
Mustergrund Top. Nr. 202 Besitzer Dominum Grafenegg.
Probefläche keine.
Holzbestand 2/3 Weiden und Pappeln, und 1/3 Weißerle.
Benützungsart, Absatz und Verkaufsmodalitäten.
Ganz so, wie bey der ersten hiesigen Classe.
Umtriebsperiode: 30 Jahre
Benützte Behelfe:
Keine, daher Angleichung an die erste Klasse von hier, mit einem um 1/3 schwächeren Ertrage.
Naturalertag
Nach vorstehenden Grundlagen muß der Naturalertrag eines Jahres nach dem Verhältnisse der auf einem Joche stokkenden Holzart, und zwar für das weiche Holz mit 27,15 Klafter, und für das Erlaholz mit 6,57 Klafter Scheitter, und sonst. Maaß 30“ Länge angeschätzet werden.
Bodenbeschaffenheit und Lage.
Ein seichter, mehr sandiger Thonboden, über den Wasserspiegl der Donau mehr erhöht.
Vorherrschende Holzart:
Weiden und Pappeln
Dermahliger Holzstand: Wie bei der ersten Klasse
Zuwachs. Nach obigen entfällt an einjährigen Zuwachse für ein Jahr und Joch, und zwar für das weiche Holz 27,15/30 = 0,91 Klafter und für die Erla 6,57/30 = 0,22 Klafter bekannten Maasses.
Nebenbenützung Keine.
Korneuburg am 25ten April 1829
Jos Hellmann
Waldschätzer..
In weiteren Protokollen wird zu den Holzarten folgendes gesagt: In den hiesigen Auen findet an die Holzgattungen aus folgenden Stämmen gemischt¸ als: Rusten, Eichen, Erlen, Aspen und Alben. Nach Angabe des Gemeindevorstandes haben die obigen Gattungen im Jahre 1824 auf dem Stamme folgende Preise pr eine 30 zöllige Scheiterklafter gehabt; als ….
Quelle: Franziszeische Operate Altenwörth, NÖ Landesarchiv, St. Pölten
November 2016
Maria Knapp