Maria Knapp, Winkl m.knapp@hf-kirchberg.at
Am 22.12.1957 erläuterte Bürgermeister Karl Schmidt im Gemeinderat die Lage und stellt den Antrag, einen dahingehenden Beschluss zu fassen, dass die Grundzusammenlegung in der Gemeinde durchgeführt werden solle. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.  

Folgender Artikel erschien Anfang 1958 in einer Zeitung, wahrscheinlich verfasst vom Lehrer  der hiesigen Schule, Leopold Engelberger: 

Von einer Grundzusammenlegung in Winkl
Der Gemeinderat von Winkl hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Durchführung der Grundzusammenlegung bei der Landesregierung zu beantragen. Freilich, den letzten Ausschlag, ob es endgültig dazu kommt oder nicht, geben die Besitzer selbst. Es ist aber nicht daran zu zweifeln, daß sich die größere Mehrheit dafür entscheiden wird, denn die Vorteile, die eine solche Bereinigung der gesamten Flur bietet, sind so klar auf der Hand liegend, daß nur jemand, der sich jedem Fortschritt verschließt, dagegen sein kann. Die fortschreitende Mechanisierung der Landwirtschaft, die auch vor unserem kleinen Dorf keineswegs Halt gemacht hat, der Mangel an menschlichen Hilfskräften in der Landwirtschaft und nicht zuletzt der in Zukunft hart werdende Konkurrenzkampf auf dem vereinigten europäischen Markt, zwingen ja jeden dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um nicht nur den Bestand unserer Landwirtschaft, sondern ihren weiteren Fortschritt in technischer und materieller Hinsicht zu sichern.

Nachdem die Besitzverhältnisse des Gutes Grafenegg, das bis zum Abschluß des Staatsvertrages von den Russen bewirtschaftet wurde, geklärt sind und es dem unablässigen zähen Wirken des Herrn Landesrates Johann Waltner gelungen ist, die Freigabe des Flugplatzes Bierbaum am Kleebigl vom Ministerium für Landesverteidigung zu erreichen, könnte in unserem Gebiet eine Flurbereinigung ganz großen Stiles durchgeführt werden, wenn sich alle hier in Frage kommenden Gemeinden von Grafenwörth bis Neuaigen dazu entschließen könnten. Es sollte daher keine Mühe gescheut werden, alle betroffenen Gemeinden dazu zu bewegen, sich zu dieser Aktion zu entschließen. Das hiefür in Frage kommende Gebiet hätte ein Ausmaß von rund 10.700 ha. Nach Abzug von ca. 3000 ha Auwald verblieben immerhin noch rund 7.000 ha in zusammenhängender Fläche. Auf und für so eine Fläche zu planen, ist immerhin anders, als auf der Gemeindefreiheit von 200 oder 300 ha. Abgesehen von dem direkten materiellen Vorteil der einzelnen Besitzer, könnten die Gemeindegrenzen in einer unseren Verhältnissen entsprechenden Form berichtigt werden, die Anlage der Feld- und Güterwege ganz anders geplant und – vielleicht das Wichtigste – die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden bei kommenden Hochwassern so klein wie möglich zu halten. Es ist nur zu hoffen, daß die Einsichtigen in allen hier in Frage kommenden Gemeinden sich alles wohl überlegen und die einmalige Gelegenheit benützen, den entsprechenden Entschluß fassen.
 

Chronologie 

(Aus den Sitzungsprotokollen der Gemeinde Winkl)

14.2.1960
Es wird ein Wahl- bzw. Bestellvorschlag von 15 Schätzmännern namhaft gemacht: Birochs Karl, Schabl Johann, Schmidt Karl, Riedl Johann, Beer Anton, Hartl Karl, Grill Leopold, Engelmann Johann, Rauscher Josef, Reiser-Deibl Alois, Grausenburger Franz, Biebl Josef, Schörgmayer Karl, Ebentheuer Rudolf, Heisler Wilhelm.

6.4.1960
Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Grundzusammenlegung eine Grenzberichtigung gegen Neustift in geringem Umfang vorgenommen werden kann, eine Abtretung des Gebietes nördlich der Straße Bierbaum – Neustift aber abgelehnt wird. 

10.7.1960
Der Bürgermeister begrüßt die vollzählig erschienenen Gemeinderäte und legt Ihnen der Vorschlag des Operationsleiters der Kommassierung, Oberbaurat Maurer, vor, dass die Häuser Nr. 51 und 53 der Lage nach Neustift angegliedert werden sollen. Der Gemeinderat lehnt vorläufig das Angebot ab, es soll der Beschluss einer Verhandlung mit Neustift abgewartet werden. Als Abgesandte werden der Bürgermeister und Vize-Bürgermeister sowie der GR Bachmayer als Deputierte nach Neustift gesandt. 

8.8.1960
Seit August ist die Agrarbezirksbehörde in Winkl. Es wird die Grundzusammenlegung durchgeführt. Für das laufende Jahr  ist die Gesamtvermessung, Versteinung und Festlegung des Wegenetzes vorgesehen. Es ist bedauerlich, daß im Zuge der Kommassierung alle auf dem Feld befindlichen Busch- und Baumgruppen entfernt werden und selbst die wenigen, die Landschaft gliedernden Mulden eingeschoben werden. 

14.8.1960
Protokoll aufgenommen anlässlich der Sitzung des GR von Winkl in Gemeinschaft der Vertreter des GR Neustift

Es wird beschlossen:

  • Die Häuser Winkl Nr. 51 und 53 und eine noch nicht genau bestimmte kleinere Fläche sollen anlässlich der Grundzusammenlegung an Neustift fallen.
  • Da die Gemeinde Winkl aus dem im Hause Nr. 51 untergebrachten Gewerbebetrieb jährlich eine Gewerbesteuer von ca. 500,-- S bekommt, kann die Gemeinde Winkl mit dem bei solchen Grenzberichtigungen üblichen Ausgleich nicht zufrieden sein.
  • Die Vertreter von Neustift erklären sich bereit, falls für die ausfallende Gewerbesteuer die Gemeinde Winkl nicht anderwärts entschädigt wird, den anfallenden Gewerbesteuerbetrag an Winkl zu überweisen.
  • Sie verpflichten sich, die notwendigen Erkundigungen in dieser Frage und die Möglichkeit der Verwirklichung ehebaldigst einzuziehen. 

31.11.1960   
Die Grundzusammenlegung Winkl, die am 8.8.1960 begann, wurde in ihrer ersten Etappe abgeschlossen. (Vermessung und Festlegung des Wegenetzes, Bonitierung). Bislang erwachsene Kosten: 72.000,- S, von denen die Hälfte durch den Bund ersetzt wird. 

15.1.1961
Der GR beschließt, anlässlich der Kommassierung um die Ortsriedvermarkung anzusuchen.

  • Der in der GR-Sitzung vom 6.4.1960 gefasste Beschluss betreffend Bauhoffnungsland wird mit heutigem Tage aufgehoben. Grund: Notwendigkeiten, die sich durch die Kommassierung ergeben.
  • Die Eiche und die Linde vor dem Hause Nr. 15 müssen im Zuge der Kommassierung entfernt werden. Verkauf ist nächstens durchzuführen.
  • Die Zusammenlegung des Gemeindegrundes soll so durchgeführt werden, dass der Gemeinde keine Nachteile entstehen. Der Bürgermeister ist bei der Wunschabgabe Vertreter der Gemeinde. 

8.4.1961
Anläßlich der Grundzusammenlegung sollten auch in Winkl Windschutzgürtel angelegt werden. Nach einem Vortrag des Dozenten Dr. Mazek-Fiala von der Abteilung Bodenschutz der NÖ Landesregierung fanden 3 Versammlungen statt, in denen entschieden werden sollte, ob in Winkl diese für die Zukunft so wichtigen Anlagen gemacht werden sollten. Leider fand sich keine Mehrheit dafür, obwohl nur 1,2 % des bewirtschafteten Bodens hätten abgetreten werden müssen. 

11.10.61  
Am Mittwoch, den 11. Oktober fand durch Hofrat Dipl.Ing. Leopold Grießer und Reg.-Rat Dr. Schuster die Übergabe der Abfindungsgrundstücke nach erfolgter Grundzusammenlegung statt. Nachdem niemand mit „nein“ gestimmt hatte, konnte die provisorische Übergabe an alle erfolgen. Die Arbeitsgruppe der Herrn Oberbaurates Dipl.Ing. Maurer, der Operationsleiter war, und der die Herren Salusek, Jerschabek und Wetzky angehörten, hat vorbildlich gearbeitet. Es gab nie Differenzen zwischen ihr, dem Kommassierungsausschuß oder der Bevölkerung. So konnte das Bestmögliche zum Wohle aller erreicht werden. Dem Kommassierungsausschuß gehörten die Herren Schmidt Karl, Heisler Wilhelm, Rauscher Josef jun., Grill Josef jun., Engelmann Johann jun., Reiser-Deibl Alois, Bachmayer Michael, Riedl Johann und Beer Anton an. Engelberger Leopold fungierte als Rechnungsführer. Die Gesamtkosten werden am Ende des Jahres festgestellt werden.

Die vordringlichste Aufgabe ist nun der Ausbau der neuen Feldwege, der noch heuer mit einem Betrag von 100.000 S begonnen wird.

Für den Bau bzw. Ausbau der neuen Feldwege wurde für das Jahr 1961 ein Betrag von 200.000,- S bereitgestellt. Von diesem Betrag werden durch die Grundstücksbesitzer 100.000,- S aufgebracht, 100.000,- S sind Subvention der NÖ Agrarbezirksbehörde. Für die Eigenaufbringung schießt das Land in Form einer Bedarfszuweisung 25.000,- S und 10.000,- S als zinsenloses Darlehen zu. 

1962
Der Ausbau der Feldwege wurde im heurigen Jahr weitergeführt. Zur Finanzierung wird pro Ar vom Besitzer 1,- S eingehoben. 60 % der Gesamtkosten werden von der NÖ Agrarbezirksbehörde getragen. Für die restlichen 40 %, die die Interessenten zu tragen haben, gibt das Land eine Bedarfszuweisung von 33 1/3 %. 

8.7.1962
Genehmigung der Grenzregulierungen mit den Gemeinden Altenwörth, Neustift und Frauendorf auf Grund der Kommassierung: Der GR von Winkl hat in seiner Sitzung vom 8.7.1962 den Beschluss gefasst, den im Zuge des Verfahrens Altenwörth, Frauendorf und Winkl von der NÖ Agrarbezirksbehörde verfassten Projekt betreffend die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Altenwörth und Winkl, Neustift und Winkl, Frauendorf und Winkl auf Grund der vorliegenden planlichen Unterlagen zuzustimmen. Ergebnis der Abstimmung: einstimmig.

Bereits 1962 ist die Grundzusammenlegung in Winkl abgeschlossen. Diese ging ohne größere Streitigkeiten vor sich – vor allem aus dem Grund, weil sich der verantwortliche Ingenieur nicht viel dreinreden ließ.
 

Größere Änderungen in den Fluren

Ackervergrößerungen im Unterort
Hinter dem Haus Birochs und unter der Kirche gab es die sogenannten Krautäcker, Kirchenteile und Tullner Teile, die kaum mehr als fünf Meter breit und durch Grünstreifen getrennt waren. Aus diesen wurden normal große Äcker gebildet 

Lahnen
Hinter den Häusern Richtung Fuchsberger Au gab ein einige namenlose Lahnen, die die Bauern als Wiesen nutzten. Sie  wurden teilweise aufgefüllt und zu Äckern umfunktioniert. Einige Sutten davon sieht man heute noch.

Vom See ins Dorf gab es eine Lahn, die ebenfalls zugeschüttet und als Acker ausgewiesen wurde. 

Feldwege
Überflüssige Feldwege wurden aufgelassen. 

Schellergasse
Die Schellergasse Richtung Frauendorf machte einen Bogen nach links. Am Straßenrand standen Entlüftungen der Wasserleitung nach Frauendorf heraus. Durch die Verlegung der Straße in gerader Flucht befanden sich diese Rohre nun mitten auf den Äckern. Erst in den 80er-Jahren wurde es den Bauern, die 20 Jahre darum herumfahren mussten erlaubt, diese zu entfernen.

Links von der Schöllergasse gab es einige Hügel in den Äckern, die begradigt wurden. 
 

Belege, die Kommassierung betreffend

 Kommassierung Winkl, BelegKommassierung Winkl, Beleg

Kommassierung Winkl, BelegLohnliste über geleistete Arbeiten, 1960 

Fuhrwerksliste 1960, Kommassierung WinklFuhrwerksliste 1960 

Kommassierung Winkl, Vergütung für geleistete Arbeiten, 1961Vergütung für geleistete Arbeiten, 1961
Unterlagen der Gemeinde Winkl

September 2014, letzte Änderung März 2024
Maria Knapp