Maria Knapp, Winkl m.knapp@hf-kirchberg.at
Landstreicher waren Personen, die keinen festen Wohnsitz hatten. Sie wurde in den Orten nicht gerne gesehen, da nicht sicher war, ob sie neben dem Betteln nicht auch stahlen.
 
Bereits im Mittelalter sah die Obrigkeit das rasche Anwachsen der Bettelei als Gefahr an. Man begann, durch polizeiliche Anordnung den „unberechtigten Bettel“ zu unterdrücken, erkannte aber andererseits bei bestimmten Personengruppen, etwa hilflosen und gebrechlichen Menschen, durch Ausstellung behördlicher Bettelbriefe ein Recht an, öffentlich um mildtätige Gaben zu bitten
 
Die Grundherrschaft hatte sich um Untertanen zu kümmern, die infolge von Alter, Krankheit oder Invalidität arbeitsunfähig waren; sie sollte ihnen eine Unterstützung verschaffen, die meist von der Untertanengemeinde geleistet werden musste (Armenhäuser). Die Regierung wollte auf diese Weise die Zahl der vagabundierenden Bettler vermindern. Die Zahl der landesfürstlichen Patente, die sich mit Bettlern und Vagabunden beschäftigten, ist außerordentlich groß. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war das Betteln ein weit verbreitetes Phänomen.
 

Handbuch für Ortsrichter

Betteln auf öffentlichen Strassen, in Städten, Märkten, Dörfern und bey Kirchen ist verbothen. Die Bettler sind zu ergreifen, und an die Ortsobrigkeit zur Amtshandlung einzuliefern. Die fremden Bettler werden in ihre Geburtsörter gewiesen, die Eingeborenen aber werden den Armen-Instituten oder den Gemeinden zu weiteren Versorgung zugewiesen. Sind die Bettler zur Arbeit tauglich, so sind sie, selbst mit Zwang, dazu zu verhalten. Sollten sich solche Personen abermals im Betteln betreten lassen, so werden sie bestraft.
Auf Landstreicher und Vagabunden ist strenge Acht zu haben. Da die allgemeine Sicherheit auf dem Lande gar sehr von dem abhängt, daß müssige, sich eines ehrbaren Nahrungsverdienstes halber nicht auszuweisen vermögende Personen und Landstreicher, oder auch solche Leute, die sich bloß mit unnützen, dem Müssiggange ähnliche Beschäftigungen begeben, weggeschafft werden. So haben die Ortsrichter sorgsamst darauf zu sehen, daß dergleichen Leuten kein Unterschleif gestattet, und daß sie von den Aufenthaltsgebern sogleich der Ortsobrigkeit angezeigt werden.
Aufenthalt oder Unterstand ist verdächtigen und gefährlichen Leuten, Landstreichern, Vagabunden, Paßlosen, Bettlern oder sonst sondern Personen, die keinen zulangenden Nahrungsstand ausweisen können, nicht zu geben, sondern dergleichen Personen sind vielmehr anzuhalten, und an die Ortsobrigkeit einzuliefern. Dagegen ist Leuten, welche weder verdächtig, noch auch sonst einer beaknnten schlechten Aufführung, und die hiernächst ihr Brod auf eine ehrbare Arte zu verdienen im Stande sind, und sich über ihr Herkommen und ihren Erwerb ausweisen vermögen, der Aufenthalt oder Unterstand nicht zu verweigern. Jedoch versteht sich von selbst, daß von keiner Gemeinde, noch viel weniger aber von einem einzelnen Hausinhaber, jemand Fremder aufgenommen oder beherbergt werden darf, ohne daß davon der Obrigkeit, die allezeit davon Wissenschaft haben, und sich um die Umstände eines solchen Fremden erkundigen muß, die Anzeige gemacht werde.
…Dem Staate liegt daran, daß die innere Ruhe und Sicherheit durch sich einschleichende gefährliche Leute nicht gestört werden.
Unter der Aufsicht auf die öffentliche Polizey ist vorzüglich auch die Verbindlichkeit begriffen, die Ortschaften von arbeitslosen müssigen Gesindel und auswärtigen Bettlern rein zu halten. Daher sind Vagabunden, Landstreicher, dienstlose Leute und alle Personen, welche keine Reisebewilligung besitzen, oder dieselbe zum Betteln oder Müssiggange benützen, nirgends zu dulden, und diejenige Gemeinde, welche eine andere woher kommende bettelnde, müssige oder verdächtige Person, ohne sie angehalten zu haben, in ihrem Bezirke geduldet hat, verfällt, nebst Ersatz der Atzungskosen, in eine noch besondere Strafe.
 

Naturalverpflegsstationen 

Auf Betreiben des Abgeordneten Josef Schöffel (* 1832 in Brünn, † 1910 in Mödling) wurde im NÖ Landesausschuss im Jahr 1886 ein Gesetz zur Errichtung von Naturalverpflegsstationen für wandernde Handwerksburschen beschlossen. Ziel war es, das Vagabundieren und die Wanderbettelei einzudämmen. Nach diesem Vorbild wurden auch Stationen in anderen Bundesländern sowie in Bayern errichtet. Insgesamt gab es in Niederösterreich 142 solche Häuser. Dokumente zu diesen Stationen sind aber wenige vorhanden.
Nähers dazu siehe hier.
 

Zeitungsartikel 

Aviso für die Gendarmerie
Im Bezirkssprengel Kirchberg am Wagram zeigen sich täglich Hausierer mit Knoblauch und Zwiebeln, denen aber ihr Geschäft Nebensache und der Bettel die Hauptsache ist. Die Kreuzer ihrer Einnahmen verwenden sie für Schnaps und werden im berauschten Zustande für die Einwohnerschaft höchst unangenehm. Die Gendarmerie wird aufmerksam gemacht auf die Prüfung der Hausierpässe und die Abstellung des Bettelunfuges.
(Kremser Zeitung vom 27.9.1896, veröffentlicht in ANNO)
 
Probleme mit den Landstreichern
Wohl wenige Gesetze haben in so kurzer Zeit hinsichtlich der damit beabsichtigten Wirkung einen solchen Erfolg zu verzeichnen, wie das Landesgesetz bezüglich der Errichtung der Naturalverpflegsstationen in Niederösterreich.
Mit Beginn der Wirksamkeit dieser Stationen wurde nahezu sofort der Lebensnerv einer bedeutenden Gilde des öffentlichen Lebens, jener der sogenannten Landstreicher, abgeschnitten und wurden dieselben auf den Aussterbeetat gesetzt.
Als in Niederösterreich, wo die ersten Verpflegsstationen errichtet wurden, der Ertrag der Landstreicher unter das „Existenz-Minimum“ sank, begann von Seite der noch lebensfrischen, arbeitsscheuen Burschen eine förmliche Auswanderung nach Oberösterreich und Steiermark und wurden die Einbruchsstationen dieser Kronländer tüchtig gebrandschatzt, so daß man dort schon in dieser Hinsicht gezwungen wurde, dem Beispiele Niederösterreichs zu folgen und die praktische Institution der Natural-Verpflegsstationen ungesäumt einzuführen.
Wohin sich die, nun auch dort unmöglich gemachten sogenannten „armen Reisenden“ gewendet, weiß Gott; Thatsache ist es, daß wir heute nur ganz wenigen derselben mehr begegnen und daß der Landstreicher geradezu verschwunden ist.
Wohl zu unterscheiden ist, daß es sich hier um die professionsmäßigen Bettler, Vagabunden und Landstreicher handelt, welche fast nie in ihrem Leben etwas gearbeitet haben, und welche sich lediglich auf den Bettel verlegten.
Ein kleiner Theil der Landstreicher hat sich dazu bequemt, von Zeit zu Zeit einige Tage zu arbeiten, um einige Kreuzer auf die Hand zu bekommen und um sodann als „armer Reisender“ das Recht zu haben, die Verpflegsstation zu frequentieren.
Wohl mancher schwindelt sich auf diese Weise noch durch, aber die schöne Zeit ist vorüber und über kurz oder lang werden auch die letzten Repräsentanten der Landstreicherthumes verschwinden.
Leider hatten nur wenige Landbewohner anfänglich den Muth, die vorsprechenden Vagabunden unter Hinweisung auf die nächste Verpflegsstation abzuweisen, und besonders in den vereinzelt gelegenen Gehörten im Gebirge, und so kam es, daß noch eine geraume Zeit nachher die Bettler noch etwas zu erpressen vermochten. Aber das Geschäft rentierte sich nicht mehr, die fortwährend auf dem Hacken sitzende Gendarmerie that das Uebrige, um das Land von dieser Plage zu säubern.
In größeren Orten war es natürlich sofort aus mit dem Bettel und verschwanden diese Gestalten sonach von der Bildfläche.
Die jetzt lebende Generation wird also einen Landstreicher von echtem Schrott und Korn kaum mehr zu Gesicht bekommen und versuchen wir, durch nachfolgende Zeilen den Vollblut-Landstreicher und sein Leben zu schildern.
Der eigentliche Professions-Landstreicher war in der Regel eine ehrliche Haut und zeichnete sich durch Sachkenntnis und Routine aus, mit welcher derselbe das Geschäft betrieb.
Um mit seinesgleichen zu verkehren, hatte er seine eigene Sprache (Jenisch) und ist es geradezu erstaunlich, wie sich die Vagabunden von Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und den baierischen Hochalpen ausgezeichnet verständigten. Für Alles und Jedes hatte derselbe seine Benennung, viele derselben an die französische und lateinische Sprache anklingend.
Der eigentliche unschädliche Landstreicher war meistens ein abgeschmierter Speckjäger, welcher mit einem schwindsüchtigen speckigen Berliner auf dem Rücken, einen derben Knotenstock in der Hand, fröhlich und wohlgemuth auf der Straße einherging.
Das Leben des Landstreichers war eintönig. War der Mann in einem Gehöfte über Nacht, so stand er früh auf, um von der Bäuerin Milch, Brot oder Suppe zu erbetteln. Mit einem „Vergelt’s Gott tausendmal“ sich verabschiedend begann er sein Tagewerk, die kreuz und quer liegenden Gehöfte zu besuchen und zu betteln.
Bei schlechtem Wetter, im Winter oder wenn er bei „Kieß“ (Geld) war, verbrachte er den Vormittag in einer „Eingelsterei“ (Spelunke), um gegen Mittag eine „zünftige Winden“ (gutes Haus) aufzusuchen, wo derselbe sicher war, von der Bäuerin „Basel“ (Fleisch) und „Lechum (Brot) oder auch ein Glas „Bumling“ (Most) oder „Suroff“ (Schnaps) zu erhalten.
In dieser Hinsicht hatten die „nicht zünftigen Kunden“ (unkundige Neulinge) wegen Unkenntnis der Verhältnisse einen schweren Stand, während der „zünftige Kunde“ sein Revier genau kannte und seine Reise- und Wanderroute praktisch einrichtete.
Die heißen Tage wurden hinter einem Gebüsche im Schatten zugebracht und erst gegen Abend aufgebrochen, um eine Nachtherberge zu suchen. In warmen Nächten begnügte sich der Landstreicher auch mit einer Vieh-, Heu- oder Köhlerhütte, um darin zu übernachten.
Und so wanderte derselbe Tag für Tag herum, scheu jeder Arbeit und – jedem Gendarmen ausweichend, da bei Begegnung mit einem solchen zumindest ein scharfes Kontrolliren zu befürchten stand. Geschah es trotz aller angewandten Vorsicht, daß ein Gendarm seiner habhaft wurde, so wanderte er einige Tage in die „Seiferei“ (Gericht), um sodann per Schub oder mittelst „Todtenschein“ (gebundene Marschroute) in seine Heimath befördert zu werden, um, da sich dort Niemand um ihn kümmerte, sofort wieder auf dem kürzesten Wege in sein Revier zurückzukehren.
Diejenigen unter den Vagabunden, welche irgendein Handwerk erlernt hatten, betrieben dasselbe zeitweilig, um einen Arbeitsnachweis zu bekommen und sodann auf längere Zeit wieder dem Bettel in den Städten zu obliegen. Hinsichtlich seiner Reiseroute hatte der Landstreicher einen Turnus, den er stets einhielt, um nach kürzerer oder längerer Zeit wieder am Anfangspunkte seiner Route anzulangen.
So erzählte mir vor vielen Jahren ein alter, unter dem Namen „der rothe Loisl“ in W. bekannter Vagabund mit Stolz, daß er im Laufe des Jahres in mehr als hundert Gemeinden komme und thatsächlich habe ich denselben sowohl in Ramingdorf bei Steyr, als auch in der Nähe von St. Pölten getroffen.
Diese Sorte der Vagabunden war durchaus harmlos und bedeuteten nur insoferne eine Landplage, als dieselben die Bevölkerung tüchtig abzapften.
Die gefürchtetsten unter den Vagabunden waren jene verdächtigen Gesellen, welche von einem Arrest in den anderen wanderten, aus Korrektions- und Strafanstalten entlassen, sich bald da, bald dort herumtrieben, unter dem Deckmantel eines armen Reisenden stahlen, was nicht niet- und nagelfest war und bei dem Bettel in einschichtig gelegenen Gebirgshäusern durch offene oder versteckte Drohungen Geld und Naturalien erpreßten. Die oft allein im Hause anwesende Bäuerin war machtlos und konnte nichts thun als „geben“, um den gefürchteten Besuch wegzubringen.
War von der Bezirkshauptmannschaft eine allgemeine Streife angeordnet und wurde die Anlage nicht mit Vorsicht vorgenommen, so hatten schon in kurzer Zeit viele Vagabunden hiervon Kenntnis und beeilten sich, ihr Fell in Sicherheit zu bringen. Daß die Geheimhaltung solcher Streifen nicht immer befolgt wurde, ist selbstverständlich und ist es eine Thatsache, daß ich selbst hörte, wie ein Bauer zu einem Bettler sagte: „Du, schau, daß du aussi kimmst, morgen is Stroaf, daß Di‘ nit derwischen’n“.
Pretz.
( Kremser Zeitung vom 25.7.1897, veröffentlicht in ANNO)
 
Hausierverbot.
Durch eine Verordnung des Landeshauptmanns für Niederösterreich von 10. Juli 1924 wird auf Ansuchen der betreffenden Gemeindevertretungen der Hausierhandel für alle Waren auf unbestimmte Zeit im Gemeindebereiche der Gemeinden … und Kirchberg am Wagram verboten.
(Wienerwald-Bote vom 19.7.1924) 
 

Erlass des N.Ö. Landessausschusses, 1899

Trotz der wiederholten Ermahnungen und Belehrungen, Bettlern keine Almosen zu verabreichen, kommen von Zeit zu Zeit immer wieder Beschwerden vor, daß die Bevölkerung mit Betteln belästigt wird.
Es wird daher neuerdings nachdrücklichst daran erinnert, daß Betteln nach § 2 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.G.Bl. mit strengem Arrest von 8 Tagen bis zu 3 Monaten, eventuell mit Anhaltung in einer Zwangsarbeitsanstalt bestraft wird, daß arbeitssuchende Reisende in den Naturalverpflegsstationen Verpflegung und Unterkunft finden, daß für mittellose Reisende daher in ausreichendem Maße gesorgt und niemand aus Noth zu betteln gezwungen ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Auslagen der Naturalverpflegsstationen durch die Concurrenzbezirke getragen werden, zu denen daher jedermann beizutragen hat, und daß daher die an Bettler verabreichten Gaben eine doppelte Belastung für den Geber bedeuten.
Auch das noch immer übliche Verabreichen von Geschenken seitens der Genossenschaften und Gewerbetreibenden an um Arbeit vorsprechende Reisende ist als schädlich zu unterlassen, weil ein Widerspruch darin liegt, wenn die Gewerbetreibenden stets darüber Klage führen, daß sie keine Arbeitskräfte bekommen, die Arbeitslosen aber durch Geschenke unterstützen.
Die Gemeinden werden daher aufgefordert, die Ortspolizei kräftiger wie bisher zu handhaben, die durchziehenden Reisenden strenger zu überwachen, jeden Bettler aufzugreifen und dem k. k. Bezirksgerichte zu überstellen.
Ferner ergeht die Aufforderung an jedermann, sich der Verabreichung von Almosen oder Geschenken an Reisende zu enthalten, Bettler der k. k. Gendarmerie oder der Ortspolizei anzuzeigen und zu ihrer Unschädlichmachung mitzuwirken, sowie vorkommende Nachlässigkeiten der Ortspolizei hierher zur Anzeige zu bringen, damit gegen die Schuldtragenden eingeschritten werden kann.
Diese Kundmachung ist allen Bewohnern der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen und in jedem Hause zu affigieren.
Wien, im Dezember 1899.
Der n.-ö. Landes-Ausschuß.
 

Pfarrmatriken 

In den Pfarrmatriken sind unter den vielen Bewohnern des Armenhauses immer wieder Bettler genannt, wobei vermutlich nicht alle als solche erfasst wurden. Der letzte „Fechter“ in Winkl war nach 1960 der im Armenhaus lebende Josef Cerny. Im Dorf selbst bettelte er nicht, er fuhr mit seinem Fahrrad in die umliegenden Ortschaften. Eine Familie in Unterstockstall beobachtete ihn: Wenn man ihm Geld gab, nahm er es an, Brot warf er außer Sichtweite gleich in den Bach - die Leute gaben ihm dann natürlich nichts mehr.
Als seine Lebensgefährtin Theresia Trethahn starb, musste auch er aus dem Armenhaus ausziehen, da dieses überaus baufällig war. Später machte die Feuerwehr beim schon abbruchreifen Haus eine Übung - mit Wasser sollte ein vermeintlicher Brand gelöscht und das Haus dann abgetragen werden. Zuvor schaute man vorsichtshalber nach, ob niemand im Haus sei - und wirklich lag Josef Cerny drinnen und schlief.

Um 1881 ist Anton Schindelbeck Hausierer und Inwohner in Kollersdorf 54, Gattin Katharina Skaredin.

1887: Der Hausierer Johann Malina, gebürtig aus Kogsdorf in Mähren, heiratet Juliana Müller aus Nappersdorf. Sie wohnen in Utzenlaa 20.  

September 2020, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp