Maria Knapp, Winkl m.knapp@hf-kirchberg.at

Die Grundherrschaft

Die Grundherrschaft hatte sich um Untertanen zu kümmern, die infolge von Alter, Krankheit oder Invalidität arbeitsunfähig waren; sie sollte ihnen eine Unterstützung verschaffen, die meist von der Untertanengemeinde geleistet werden musste. Die Regierung wollte auf diese Weise die Zahl der vagabundierenden Bettler vermindern. Die Zahl der landesfürstlichen Patente, die sich mit Bettlern und Vagabunden beschäftigten, ist außerordentlich groß. 
 

Pfarrarmenistitute

Im Zuge seiner Reformen ordnete Kaiser Joseph II. die Schaffung von „Vereinigungen aus Liebe des Nächsten“ bzw. von „Gesellschaften zur Tätigen Liebe des Nächsten“ durch die Pfarren an. Für diese Einrichtungen bürgerte sich der Name „Pfarrarmeninstitut“ ein. Das Vermögen das durch die Auflösung verschiedener Klöster und Bruderschaften gebildet worden war, kam unter anderem diesen Institutionen zu Gute.

Daneben gab es die Bürger- oder Armenspitäler, die von den Gemeinden, Kuratoren oder den Pfarren verwaltet wurden. In den kleineren Dörfern gab es Armenhäuser.

Die Armenpflege war laut Gemeindeordnung von 1862 und Heimatgesetz von 1863 Aufgabe der Gemeinden, wobei die Heimatgemeinde für ihre Armen zuständig war. Im Jahr 1870 wurden in Niederösterreich die Pfarrarmeninstitute aufgehoben und die Verwaltung den Gemeinde übertragen, 1885 wurden ein Landesarmenverband und Bezirks-Armenräte geschaffen.

Ab 1893 bestanden Bezirksarmenfonds, die sich aus Gemeindevorstehern, Mitgliedern der Stadträte und Gemeindeausschüsse und Mitgliedern des Landesausschusses zusammensetzten.  In den Ortschaften gab es bis zu drei Armenpfleger, die ehrenamtlich arbeiteten.

Die Gemeinden mussten das für die Armenfürsorge gewidmete Vermögen diesem Fonds übergeben. Zu dieser Summe kamen noch folgende Beträge:

  1. Die Bezirksarmenumlage (Steuerzuschlag)
  2. Geldstrafen, die von Gerichten und Behörden verhängt wurden
  3. Abgaben der Verlassenschaften von Geistlichen
  4. 1 Prozent Abgabe von Versteigerungen
  5. Gebühren für die Aufnahme in den Heimatverband
  6. Lustbarkeitsabgaben
  7. Hundeabgabe
  8. Jagdabgabe
  9. Grundbesitzer wurden mit einem Satz für die Armenfürsorge belastet.
     

Handbuch für Orts-Richter, 1840

Im „Handbuch für Orts-Richter“ von Thomas Hofer wird eingehend auf das Thema der Armenfürsorge eingegangen:
Den bestehenden Verordnungen gemäß kommt jede erarmte und erwerbsunfähige Person von der Gemeinde des Ortes, in der dieselbe geboren ist, zu verpflegen, wenn nicht der Umstand eintritt, daß eine solche Person in einer anderen Gemeinde das Decennium, das heißt, den ununterbrochenen 10jährigen Aufenthalt vollstreckt hat; denn diejenigen Armen, welche sich in einem Orte 10 Jahre aufhalten, sind, wenn sie auch Inländer eines andern Ortes sind, in das dortige Armen-Institut aufzunehmen, oder in die Gemeinde-Versorgung zu übernehmen.

Diejenigen Personen, welche sich in einer andern Provinz, als wo sie geboren sind, ansässig gemacht, das Bürgerrecht ordentlich erworben, oder als unbehauste Inwohner ihr Gewerbe oder Profession getrieben, und so bis zur erfolgten Mühseligkeit, die gemeine Last mitzutragen geholfen haben, es mögen nun solche zehn oder weniger Jahre in einem Orte haussässig gewesen, oder mit Einwilligung der vorgesetzten Obrigkeit zum Behufe des gemeinen Wesens, als Bürger ihre Handthierung getrieben haben, sollen in ihrem Aufenthaltsorte, wo sie vollends unkräftig geworden sind, von der Stadt- oder Ortsgemeinde, oder wo Spitäler sind, in solchen verpflegt werden.

Bey denjenigen Personen, welche in einer andern Provinz, als wo sie geboren sind, zwar das Bürgerrecht nicht wirklich erlangt, jedoch mittelst Bewilligung der Obrigkeit, des Magistrats oder der Gemeinde, sich irgendwo durch 10 Jahre inwohnungweise aufgehalten, und der Gemeinde durch ihre Handthierung oder in andern Wegen, nützlich gewesen ist, ist vorgeschrieben, daß ein solcher Inmann, wenn er sich wirklich 10 oder mehrer Jahre in einem Orte ohne Unterbrechung aufgehalten hat, und nach der Hand in eine gänzliche Mühseligkeit gerathen ist, daselbst in die Verpflegung genommen werden.

Jene Personen, welche in einer andern Provinz, als wo sie geboren sind, bey einer Gemeinde oder bey Privaten durch 10 oder mehrer Jahre an einem Orte in Dienst gestanden sind, sind bey etwa vollends verlornen Kräften in die Verpflegung desselben Ortes, wo selbe so lange hindurch gedient, folglich entweder der Gemeinde, oder auch den übrigen Inwohnern und Unterthanen, durch Leistung ihrer Dienste und Daranstreckung ihrer Kräfte, so lange sie im Stande waren, einigen Beystand und Nutzen verschafft haben, unweigerlich anzunehmen.

Arme, die das Decennium nirgends erreicht haben, sind sammt ihren Kindern bis in das 14te Jahr, von ihrem Geburtsorte zu ernähren.

Solche aufgegriffene Personen endlich, deren Geburtsort oder 10jährige Aufenthalt durchaus nicht erhoben werden kann, werden jenen Dominien und Gemeinden zugeschoben, wo sie sich am längsten ununterbrochen aufgehalten haben. Diese Dominien und Gemeinden haben jedoch nur so lange gesetzmäßig für deren Beschäftigung oder Versorgung Sorge zu tragen, bis erhoben werden könne, wo selbe geboren wurden, oder wo sie durch 10 Jahre Unterstand gefunden haben.

Rücksichtlich den Gemeinden obliegender Verbindlichkeit zur patentmässigen Versorgung erarmter, erwerbsunfähiger Personen, darf die Dorfobrigkeit und Gemeinde jenen Personen, gegen welche kein Verdacht obwaltet, die Niederlassung an einem Orte nicht verhindern oder erschweren.

Wie hier beschrieben, war genau geregelt, wer in das Armenhaus eines Dorfes aufgenommen wurde.  Oft waren es Inwohner, die nicht mehr arbeiten konnten und die aus den Häusern der Bauern ausziehen mussten. Aber auch als Hausbesitzer konnte man im Armenhaus landen, wie man weiter unten sieht.
 

Das Armeninstitut Altenwörth, 1872

Pfarrer Karl Grössinger beschreibt  in der Pfarrchronik die oben erwähnte Übergabe der Verwaltung des Armeninstitutes an die Gemeindevertretung:
Das weiland diespfarrliche Armeninstitut betreffend
Unter dem gleißnerischen Traktate, daß nachdem die Gemeinde autonom, auch die Verwaltung des Armeninstituts-Vermögens in die Hände der Gemeinde überzugehen habe, eigentlich aber auch um auch in diesem Stücke dem Pfarrer seinen rechtlichen Einfluß  und  Autorität zu entziehen, wurde auf Grund des sanctionirten Beschlußes des aus Juden und  Neuheiden  zusammengewählten Synedriumo in Wien d.i. des n.ö. Landtages die Übergabe besagter Institute in N.Österreich an die Gemeinden verfügt und durchgeführt. Letzteres hierorts am 3. März 1871 durch den Bezirkshauptmannschaftl. Commissär Knolz von Krems in Anwesenheit des Pfarrers, des Armenvaters Anton Laininger, Kauf­manns zu Altenwörth, des Rechnungsführers Josef Türk, Schullehrers, dann des Bürgermeisters Franz Gerner, Hauers zu Kollersdorf und des Gemeinderathes Leopold Fraunhofer, Hauers zu Kollersdorf.

Zu der Meinung, es werde ihnen das Vermögen zur Vertheilung unter die 4 Bethschaften ausgefolgt, zeigten sich die Beammten 2 Gemeinde- Repräsentanten, wie in ihren Gesichtern zu lesen war, über diese Neuerung sehr erfreut, daher zur Übernahme ganz und gar bereit. Nicht wenig verdutzt äu­ßerte sich  dafür der Bürgermeister: ‚Es wäre doch besser, wenn es beim Alten bliebe‘ – erst dann, als er das übergebene Geld ohne Weiteres in seine Tasche steckend, auf die Bemerkung des Com­misairs: ‚Daß diese Barschaft nicht in die Tasche, sondern in die Lade gehöre‘, dasselbe wieder her­vorziehen und in die Casse deponieren mußte.

Gegenstand der erfolgten Übergabe waren:

  1. Eine Casse aus Eichenholz mit 3facher Sperre.
  2. Öffentliche Obligationen 2 Stücke u. z. N° 6670 vom 1. Oktober 1869 zu 250 f in Silber, u. N° 18166 vom 1. August 1869 zu 500 f in Noten, sammt dazu gehörigen 2 St. Zahlungsbögen.
  3. Barschaft 114 fl 92 x Ö.W.
  4. Privatschuldverschreibung zu 6 Stücke über  368 f 37 kr conv. Münze und 220 f 10 3/4 x Wäh­rung.
  5. Die vorhandenen Rechnungen ab 1785 – 1792 inclusive die ab Anno 1799 – 1826, und ab Ao 1828 – 1870, sammt Journal über die Empfänge und Ausgaben und die Instruction   über die Verwal­tung der Armeninstitute auf dem Lande.
  6. II Stücke einschlägige Acte und Erlässe.
  7. I St. Stiftbrief des Rudolf Anton Gärtler vom 1. Juli 1844.

In Betreff dieser Stiftung bemerkte ich zur Wahrung des Rechtes, wie die Pflicht des jeweiligen hiesi­gen Pfarrers, daß im Sinne des Stifters laut Stiftbrief die jährlichen Interessen Sa:10 fn 50 x Ö.W. am Allerseelentage von dem Pfarrer und einem Gemeinderatvertreter an beiderseits beliebige Pfarrarme gemeinschaftlich zu vertheilen seien, und daß dieser Vollzug des letzten Willens des Stifters aufrecht zu verbleiben habe ungeachtet der eingetretenen, eben bemerkten Neuerung.

Gemeinschaftlich mit dem Armenvater wurde bisher durch mich diese Vertheilung am Allerseelen­tage nach dem hl. Gottesdienste in der Sakristei, wohin sich die Pedenten begeben haben und gleich nach Empfang der Gabe in der Kirche für den seligen Stifter, wie er dies verfügte ihr Gebeth verrich­teten, vorgenommen.

Den drängenden Bitten, die Verwaltung des Instituts ungeachtet der verfügten Änderung wie bisher fortführen zu wollen, welche von Seite der Gemeindevorstehung an mich ergingen im Interesse der Armen endlich nachkommend unter der ausdrücklichen Bedingung, daß mir wie früher vollkommen freie Hand bezüglich der Aufnahme der Pfründler wie der Betheilung derselben belassen bleiben und nicht als Schreiber oder Ehren-Manifolant der Gemeinde zu figuriren, behielt ich die Armenlade im Pfarrhofe und nachdem auch Hr. Laininger erklärte, das Armenvater-Amt unter diesen Umständen weiter bekleiden zu wollen, blieb bis zum 1. Juli 1872 Alles beim Alten. An diesem Tage aber schloß ich ab und übergab nach vorheriger 4wöchentlicher  Aufforderung des Gemeindevorstandes zur Übername, am 7ten darauf den beiden Gemeindevertretern Michael Waltner und Josef Polzer von Gigging alles zum Institute gehörige wie jenseits spezifizirt angegeben ist, sammt dem Barbetrage von 11 f 50 x in Silber und 139 f 59 x in Noten, zusammen also 151 f 9 xr. Abends legte Hr. Laininger sein Amt mit mir gleichzeitig nieder. Was mich zu dem ausgeführten Beschlusse bestimmte, soll nachfolgend nur berührt werden. Von diesem Tage an stellte ich auch die Abhaltung der Opfergänge ein, um auch nicht einmal dem Scheine Raum zu geben, als habe man die Verpflichtung oder es sei dem Pfarrer darum zu thun, zu Gunsten des Gemeindesäckels einen Einsammler zu machen.
 

Die Armeninstitute in Kirchberg

Pfarrer Vincenz Willim listet 1876 wunschgemäß die Vermögenswerte der Kirchberger Armenstiftungen auf, die noch der Pfarre gehören: 
Hoher Niederösterreichischer Landesausschuß!
Infolge des hohen  f.e. Ordinariats sind die Pfarrämter angewiesen über das Vermögen der Armeninstitute und sonstiger wohltähtigen Anstalten Bericht abzustatten.

Von Seite der Pfarre Kirchberg am Wagram wird gehorsamst berichtet:

  1. Armeninstitut. – Das gesammte Vermögen des Armeninstitutes zu Kirchberg am Wagram sammt dem baren Gelde ist den 30. März 1871 an die k.k. Bezirkshauptmannschaft abgegeben worden, von wo aus dasselbe nach gegebener Vorschrift den einzelnen eingepfarrten Gemeinden zur Verwaltung übergeben worden ist.
  2. Die Cernitzische Stiftung ist gegründet worden von dem Paßauer Dommherrn Paul Cernitz, welcher zugleich dahier Pfarrer gewesen ist, und zwar zur Erhaltung 12 arbeitsunfähiger Pfründler, welcher die Verwaltung dieser Stiftung dem jeweiligen Pfarrer zu Kirchberg am Wagram auferlegt hat. Das Vermögen dieser Stiftung  besteht aus der
    Staatsschuldverschreibung No. 7408 in Noten  37860 fn -
    Silbernote No. 1489 pr. 1000 fn -
    Silberrente No. 1413 pr. 500 fn -
    1 ½ Tagwerk Wiese im Werthe 105 fn - 
    1/4tl Weingarten im Werthe 262 fn 50 kr.
  3. Spitalgebäude sammt Kirche  4200 fn 4567 fn 50 kr
  4. Zusammen  43927 fn 50 kr 

Von diesem Betrag ist zu verausgaben laut Rechnung
vom Jahre 1875 an Verpflegungskosten der Pfründner,
an Medikamenten und ärztlicher Behandlung, für Holz
und Fuhrlohn, für Erhaltung der Gebäulichkeiten und auf
gestiftete Ämter, Messen und sonstigen Auslagen 17571 fn 77 ½ kr.
Wenn nun von der Einnahme des Vorjahres pr:
1673 fn 12 kr die Auslagen vom Jahre 1875
1757 fn 77 ½ kr abgezogen werden, so zeigt
sich eine Überzahlung pr: 48 fn 65 ½ kr.
Welcher Betrag bei der Rechnung pro 1876 zu
berichten kommt.

Doctor Heißische Stiftung, welche ebenfalls zur Verwaltung dem jeweiligen Pfarrer zu Kirchberg am Wagram durch den Stifter übergeben wurde, besitzt an Stiftungskapitalien in Nennwerthe von 3640 fn. Von diesen entfällt an Interessen in Noten 152 fn 88 kr, welchen Betrag an 4 Pfründler jährlich  147 fn 38 kr und an verschiedenen Auslagen 5 fn 50 kr zur Verausgabung kommt.
Pfarramt Kirchberg am Wagram den 9. November 1876.


Die Kirchberger Ärzte waren auch für die Betreuung der Spitalspfründler im Zscherniz'schen Spital zuständig, wie verschiedene Rechnung aus dem Diözesanarchiv belegen:
 
Notta  
Uiber Medicamente welche im Jahr 1827 sind im Spittal abgegeben worden. Als  
Den 21. Januar 1827 der Theresia Tanglin ein Schachterl Pillen   48 x
Den 3. Maerz dem Simon Hödl einen Brustthe  10 x
Den 14. May der Theresia Tangel einen Abführtee    14 x
Den 18. May die Anna Maria Haider als Leiche besichtiget  14 x
Den 22. December Simon Hödl einen Abführthe  14 x
Detto der Bekin eine Mixtur und Salbe 50 x
Den 23. September dem Dornstein eine Mixtur  36 x
Den 25. September detto 32 x
Die Bemühungen betragen  1 f  --  x
Summa 4 f  38 x CM
Chirurgus zu Kirchberg
Den 4. Januar 1828  
Wittwer 

Quittung
Über 25 f sage fünfundzwandzig Gulden, welchen Betrag der Gefertigte für die ärztliche Behandlung der Spitalspfründler pro 1891 richtig erhalten hat.
Kirchberg am Wagram am 1. Jänner 1891
 
Der gesammten Heilkunde
Doctor
Arthur Pechlaner
Bahn- und Fabriksarzt
Kirchberg am Wagram

Dr. Hans Jarosch
Bahn- & Gemeindearzt
Kirchberg am Wag. 31. Dez.1901
 
Quittung über 80 Kronen, d.i. achtzig Kronen, welche der Gefertigte als Jahrespauschale für die ärztliche Behandlung der im Spitale der Tschernitschen Stiftung untergebrachten Pfleglinge am heutigen Tage für das Jahr 1901 vom löblichen Pfarramte in Kirchberg am Wagram erhalten hat.
 
Dr. Hans Jarosch
Gemeindearzt
Kirchberg am Wagram am 31.12.1901

Specification
Für das Jahr 1866 für das Czernitz Spital in Kirchberg am Wagram aus hiesiger Apotheke verabfolgten Arzneien
Arztrechnung
Kirchberg am Wagram den 2. Jänner 1867
Daß die verzeichneten Arzneien auf meine Ordination verabreicht wurden wird hirmit bestätiget.
Anton Köck Wundarzt. 

 

Verschiedene Aktivitäten zugunsten der Ortsarmen

Schulchronik Kirchberg
Am 10. Mai 1881 wurde die Vermählung seiner k.k. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen Rudolf mit Ihrer königlichen Hoheit der Prinzessin Stefanie von Belgien gefeiert. Aus diesem Anlass erhielten über Veranlassung der hiesigen schulfreundlichen Gemeinde mehrere arme Kinder mit Gold-Guldenstücke geschenkt.

Im Dezember 1890 wurden 138 arme Schulkinder von Seite der hiesigen Sparcasse mit Winterkleidern betheilt.

Am 23. Dezember 1893 wurden 56 Kinder von dem Reinerträgnisse der Theater-Vorstellungen mit Kleidungsstücken betheilt.

1894: In diesem Jahre wurde für die hiesigen Schulkinder unbemittelter Eltern eine Suppenanstalt während der Wintermonate ins Leben gerufen und von der hiesigen Sparkasse die erforderlichen Auslagen für dieses Unternehmen bewilligt. Am 3. Dezember fand die Eröffnung dieser Anstalt im Gasthaussaale des Neugebauer statt, wobei über 100 Schulkinder mit einer kräftigen Fleischsuppe in genügender Menge betheilt wurden. Von Seite des Ortsschulrathes waren der Obmann Dr. Rudolf Roth und das Mitglied Anton Wichtl, ferner Oberlehrer Anton Berger mit dem ganzen Lehrkörper erschienen. Auch der Bürgermeister und Sparkassa-Director Franz Roskopf war anwesend.

Am 23. Juni 1929 wurden die Schülerarbeiten der Haupt- und Bürgerschule ausgestellt. Die Ausstellung war sehr gut besucht und lieferte einen Reinertrag von 38 S 14 g, der für arme Schüler verwendet wird.

Am 19. XII 1930 wurde durch Hrn. Dr. Kittl, Advokat hier, ein Sühnebetrag von S 110 mit der Widmung der Direktion übergeben, daß davon armen Schülern mit Weihnachtsgeschenken beteilt werden. Aus diesem Anlasse wurde am 23. Dezember eine Christbaumfeier veranstaltet, wobei 14 arme Schüler der Volks- und Hauptschule mit warmen Kleidungsstücken beteilt wurden.

Am 23. Dez. 1932 wurde in der Volksschule und in der Hauptschule eine Weihnachtsfeier abgehalten. Die Schüler sangen neben den brennenden Kerzen des Christbaumes ein Weihnachtslied. Dann fand die Bescherung für arme Schulkinder statt. Zu diesem Zwecke veranlasste die Direktion eine Woche vorher unter den Kindern eine Sammlung zur Winterhilfe für arme Schulkinder. Von den gesammelten Lebensmitteln wurden 31 Schüler beschenkt. Die Mädchen der 4. Hauptschulklasse erzeugten in der Kochschule Weihnachtsbäckerei, die an 51 Schüler verteilt wurde. Der Rest der gesammelten Lebensmittel (1 kg Fett, 1 kg Bohnen, 12 kg Kraut, 14 kg Mehl und 60 kg Erdäpfel) wurde der Gemeinde Kirchberg zur Winterhilfe für die Ortsarmen zur Verfügung gestellt.

1950: Der Vorstand des Elternvereines hielt am 22. Oktober eine Sitzung ab, in der das Programm für die weitere Arbeit des Vereines festgelegt wurde. Die Schaffung einer „Armenbücherei“ wurde beschlossen. 

Schulchronik Neustift
Der erste ordentliche Lehrer war Herr Lambert Gröber, welcher im Jahre 1790 als Filiallehrer hier eingestellt wurde und die Kinder bis 1796 im Armenhaus und dann bis zu seinem Ableben am 5. Mai 1832 im neuerbauten Schulhause unterrichtete.

1880: Unterstützung armer Kinder. Es muß noch hervorgehoben werden, daß der schulfreundliche Schulobmann, Herr Anton Grabmeier, in sehr humaner Weise, unterstützt von den übrigen ebenfalls schulfreundlichen Mitgliedern des Ortsschulrathes, alle armen Kinder mit den nöthigen Lernmitteln, auch in der Industrialschule, zu versehen bemüht ist. 

1884: Bei der Einführung der neuen Lesebücher hat der löbl. Ortsschulrath zur Erleichterung derselben 18 fl. für Armenbücher bewilligt.

Wie alljährlich bewilligte der löbl. Ortsschulrath auch heuer bei Beginn des Schuljahres am 1. Mai 1886 den Ankauf der nöthigen Armen-Bücher und -Hefte.

Stiftung für die armen Schulkinder der Ortsgemeinden Neustift und Winkl. Die hiesige Volksschule besaß bis zum 1. Mai 1889 eine Grundentlastungsobligation (von Grafen August Breuner) von 1200 fl zu 5 %, deren Interessen vor dem neuen Schulgesetz vom Lehrer für sich und nachher vom Ortsschulrathe für die armen Schulkinder behoben wurden. Im Jahre 1889 wurde die Obligation gezogen, daher das Capital flüssig, am 1. Mai 1889 beim k.k. Obereinnahmeamte über Ermächtigung von Seiten des löbl. Bezirksschulrathes Krems behoben, in die Sparcassa in Kirchberg a. Wagr. angelegt und zwar /: im Sinne des h. Auftrages vom 1889, Z. 577:/ unter dem Titel: ‚Stiftungscapital für die armen Schulkinder der Orte Neustift u. Winkl‘.

Die Gemeindearmen wurden bisher so ernährt, daß sie täglich in einem anderen Hause ihre Kost erhielten.

Am 5.11.1933 beschloß der Gemeinderat von Neustift im Felde, seiner Exzellenz, Herr Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde zu verleihen. Dieser spendete anläßlich der Ernennung den armen Kindern des Ortes 100 Schilling. 

Schulchronik Winkl
895: …Außerdem erhielt die Schule von dem verstorbenen Herrn Michael Weidinger 10 Gulden Ö.W. für arme Schulkinder gespendet. 

Schulchronik Engelmannsbrunn
1935: Der B.S.R. Tulln überwies der Schule je 2 Rechenbücher 2. und 3. Teil von Buxbaum-Zimmel als Armenbücher. 

Am 5. Feber 1936 wandte sich der Oberlehrer auf schriftlichem Wege an die beiden Kirchberger Sparkassen um eine geldliche Zuwendung zur Unterstützung armer Schulkinder. 

Schulchronik Altenwörth
Den 24. Dezember 1884 wurde für die hiesige Schuljugend ein Christbaum in der Schule aufgestellt, und wurden die ärmeren Kinder mit Kleidungsstücken und die anderen Schulkinder mit Schreib- und Zeichenrequisiten betheilt.

Den 15. Dezember 1885 spendete Herr Franz Hametner, Holzhändler und Schiffmeister in Altenwörth, der hiesigen Schule zur Anschaffung von Büchern und Heften für arme Kinder den Betrag von 4 fl.

Am 8. Jänner 1892 spendete Herr Josef Mayer Hausbesitzer hier 4 fl 12 kr zur Anschaffung von Büchern und Heften für die armen Schulkinder.

Am 1. Februar 1918 erhielt die Schule für arme Kinder von der nied.österr. Landes-Berufsvormundschaft 6 Paar Schuhe. 

Eine ehemalige Schülerin Auguste Grätzl, welche derzeit in Amerika sich aufhält und dort beschäftigt ist, spendete den armen Schulkindern zu Weihnachten 1922 5 Dollar für Anschaffung von Schulrequisiten, Wolle, Garn, etc. damit konnte nach unserem Gelde um 369.000 K eingekauft werden.

Herr Bäckermeister Matthias Köpf spendete in den Monaten Jänner und Februar 1936 15 Laib Brot zur Frühstücksjause für notleidende Schulkinder.

Am 19. Dezember 1937 um 2 Uhr nachmittags fand im Schulhause eine Weihnachtsbescherung der Schulkinder statt. Aus dem Verkauf von Schaustücken der Schülerarbeitenausstellung sowie durch Spenden wurde ein Betrag von S 167,10 zur Verfügung gestellt. Außerdem ergab eine Haussammlung: 7,5 kg Mehl, 95 Eier, zirka 600 Stück Äpfel, 2,63 kg Fett, 1 kg Nüsse. Zur Bescherung waren auch Eltern der Kinder eingeladen. 36 Kinder erhielten Gaben an Wäsche und anderen Kleidungsstücken und sämtliche Kinder bekamen einen Teller voll Bäckerei und Obst. Eltern und Kinder waren von der schönen Feier vollauf befriedigt. 

Testament der Franziska Pable
von 1821: ...Vermache ich dem Armeninstitute Altenwörth 5 f W.W. und für die Normal-Schulfonde 3 f.
 

Armenfürsorge

Die Gemeinden waren verpflichtet für ihre Armen, mittellosen Rentner, geistig und körperlich Behinderte einen bestimmten Beitrag an die Bezirkshauptmannschaft zu leisten. Einige dieser Aufstellungen sind in den Gemeinderechnungen von Winkl erhalten (die Namen sind aus Datenschutzgründen gelöscht):

 Armenfürsorge

Armutszeugnis

Verpflegungskosten für Mittellose
Schreiben des Landesausschusses des Erzherzogtumes Österreich unter der Enns an die Gemeinden:
 
Betreff: Erhebungen und Nachweise anläßlich der Aufrechnung von Verpflegungskosten.
 
An die
Gemeindevorstehung 
Der Landesausschuß hat die Wahrnehmung gemacht, daß bei Ausstellung von Armuts- und Mittellosigkeitszeugnissen aus Anlaß der Hereinbringung der Verpflegskosten von einer Reihe von Gemeindevorstehungen nicht immer mit der wünschenswerten Aufmerksamkeit vorgegangen wird und daß die in solchen Fällen geforderten Erhebungen nicht immer in dem notwendigen Umfange vorgenommen werden. Es kommt vor, daß unter Verwendung gedruckter Formulare bestätigt wird, daß jemand weder bewegliches nicht unbewegliches Vermögen besitzt und daß sich dann bei weiteren Erhebungen herausstellt, daß der Betreffende Realitätenbesitzer ist. Mit Rücksicht auf die schweren Nachteile, die sich aus solchen unrichtigen und ungenauen Zeugnissen und Berichten für den n.ö. Landesfonds ergeben können, wird aufmerksam gemacht, daß in Hinkunft derartige Irreführungen der Behörden unnachsichtlich der Bestrafung zugeführt werden. 
Die Gemeindevorstehungen werden aufgefordert, die an sie gelangenden Ersuchsschreiben von Heilanstalten, mit welchen Auskünfte über die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der zur Zahlung verpflichteten Personen erbeten werden, in der Regel nicht durch einfache Übermittlung eines Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnisses, sondern durch eingehende Mitteilung der Erhebungsresultate zu beantworten. In der Regel werden anzuführen sein:
  1. Lebensstellung, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Verpflegten;
  2. Alter, Lebensstellung, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der allenfalls zahlungspflichtigen Angehörigen (Gatten, Kinder, Enkeln, Eltern, Großeltern);
  3. Hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens der Vorbezeichneten:
  1. Der unter Zuziehung von 2 Vertrauensmännern (unentgeltlich) zu ermittelnde Schätzwert;
  2. Falls kein Grundbuchsauszug vorliegt, die Höhe der grundbücherlich sichergestellten Schulden;
  3. Die einzelnen sonstigen Schuldverpflichtungen
  4. Andere, für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit maßgebende Umstände;
  5. Die Angabe, ob die Zahlungspflichtigen in der Lage sind, die Verpflegungskosten ganz oder zum Teile und bis zu welchem Betrage auf einmal oder in Raten zu bezahlen.
Da es sich bei solchen Erhebungen, auch wenn sie von Heilanstalten fremder Länder gewünscht werden, nahezu ausschließlich um nach Niederösterreich zuständige handelt, für welche der Landesfonds die Verpflegungskosten zu ersetzen hat, falls sie nicht hereingebracht werden können, so erwartet der Landesausschuß von den Gemeindevorstehungen im Interesse des durch solche Zahlungen außerordentlich in Anspruch genommene n.ö. Landesfonds eine genaue und gewissenhafte Befolgung dieses Erlasses.
Schließlich werden die Gemeindevorstehungen, auf welche die n.ö. Gemeindeordnung Anwendung findet, aufmerksam gemacht, daß nach § 52 derselben Urkunden, durch welche Verbindlichkeiten gegen dritte Personen begründet werden, vom Gemeindevorsteher und einem Gemeinderate zu unterfertigen sind. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Zuständigkeitsbestätigungen.
Wien am 17. Februar 1912
Der Landesausschuß des Erzherzogtumes
Österreich unter der Enns
Unterschrift
Referent
Laut der Kremser Zeitung vom 23.1.1886 waren die Armenräte für der Kirchberger Gerichtsbezirk  der Kirchberger Bürgermeister Franz Roßkopf und Josef Hintermayer aus Groß Weikersdorf. 

Zur Armenpflege
Der Bezirk Kirchberg am Wagram gehört zu jenen, wo der Bau eines Bezirksarmenhauses noch immer zu den frommen Wünschen der Steuerzahler gehört. Die Anzahl der mit wöchentlichen Armengeldern Beteilten wächst in’s Ungeheure. Hütten und Aecker werden verkauft oder den Kindern geschenkt und dann kommt man um’s Armengeld ein und erhält es auch. Dazu hat der Bezirk auf der Donauseite viele sogenannte Cretins zu verpflegen; die brauchen eine besondere Bedienung und können doch nur ungenügend verpflegt werden. Was Wunder also, daß die Armenumlagen alljährlich größer werden. Freilich, so lange man aus bekannten Gründen das Armenhaus auf dem teuersten Platze und am ungünstigsten Orte zu errichten gedenkt, so lange man über die bisherige Wirtschaft sich nicht klar wird, daß es so nicht weitergehen kann, so lange wird es auch nicht besser werden, selbst wenn 100 % Armenumlagen entrichtet werden.  Darum aufhören mit dem fortwährenden Bewilligen von Armengeldern an jeden beliebigen Bittsteller und an’s Bauen eines gut verwalteten Armenhauses, wo immer im Bezirke denken. Schlechter kann schließlich es für die Armen und für die Steuerzahler ohnehin nicht werden!
(Kremser Zeitung vom 13.12.1902) 

Kirchberg am Wagram. Ein unheilvoller Beschluß.
Unser Bezirksarmenrat hat den Beschluß gefaßt, daß für die Zukunft die Armen nicht mehr jede Woche, sondern nur einmal allmonatlich ihre kleine Pension bekommen sollen. Das Ding ist aber von Uebel. Konnten schon viele dieser Armen in den letzten Tagen der Woche am Hungertuche nagen, so wird wohl jetzt die letzten drei Wochen im Monate für sie der Schmalhans Küchenmeister sein. Die meisten Bezirksarmenpfründner können überhaupt nicht mit dem Gelde umgehen; denn wenn sie wirtschaften und die Sache sich hätten einteilen können, wären sie nicht Armenpfründner geworden. Das Bettelwesen und Schuldenmachen wird die nächste Folge dieses Beschlusses sein.
Dagegen soll, wie man hört, ein anderer Beschluß um so freudiger sein, man will von Herrn Franz Salomon das Schloß Oberstockstall für ein Armenhaus ankaufen und dadurch auch in den Besitz des Patronatsrechtes (der Kirche) gelangen, das die Gemeinde Kirchberg bisher tatsächlich ohnehin immer ausgeübt hat.
(Kremser Zeitung vom 10.1.1903)  
 
Quellen
NÖ Landesarchiv St. Pölten
Handbuch für Orts-Richter, Thomas Hofer, 1840
Pfarrmatriken Kirchberg am Wagram
Schulchroniken  

Dezember 2014, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp