Prot. 18. Januar 1827.
Kommissionsprotokoll über eine nächst Altenwörth an der Donau zu führenden Schutzbau.
Das Kreisamt hat die unterm 13. d. M. Z. 1312 angeordnete Lokalkommission in betreff eines Schutzbaues am linken Donau-Ufer nächst Altenwörth abgehalten, u. überreicht im Anschluße dies hiebey aufgenommene Kommissionsprotokoll; die früheren Verhandlungsakten sind von dem ständischen h. Verordneten zur Kommission mitgebracht, u. auch wieder mitgenommen worden.
Die Lokal-Erhebung hat gezeigt, daß eine Strecke des Strom-Ufers nächst Altenwörth einer Versicherung allerdings bedürfe, u. daß es wahrscheinlich in der Folge nothwendig werden wird, diesen Schutzbau aufwärts bis zu dem bereits bestehenden massiven Steinbeschlächte fortzusetzen.
Die von der k.k. Wasserbaudirektion angetragenen Baumodalität, die die Skarpierung des Bruchufers, die Herstellung eines Steinwurfes u. die Verkleidung des Taluds mit Steinen beabsichtet, hat die allgemeine Zustimmung erhalten.
Der auf ungefähr 1500 f C.M. berechnete Aufwand des projektierten Baues erscheint in Vergleichung der Vortheile, die man von demselben erwartet, aber sehr mäßig.
Diese Kosten dürften, nach dem üblichen Beytrags-Verhältniße, zu zwey Drittheilen von dem Staatsschatze, u. zu einem Drittheile gemeinschaftlich von den Afigenten? getragen werden.
Diese Bedeckung der Auslagen wird dadurch gerechtfertigt, daß durch den angetragenen Bau auch wichtige Nachteile für die Schiffahrt hintangehalten werden.
Zu dem letzten Drittheil leistet die Hft Grafenegg einen baaren Beytrag von 100 f und die Gemeinde Altenwörth übernimmt die auf 135 f berechnete Ausgleichung der Steine auf der Charge, daher nach diesen beyden Beyträgen – 235 f – gegen das zu bedeckende Drittheil pr 500 f nach ein Betrag pr 265 f C.M. erübrigt, hinsichtl. dessen das Kreisamt sich erlaubt, das Ansehen der Interessenten zu unterstützen, u. darauf anzutragen, daß derselbe auf den Landesfond übernommen werde.
Die Antrag der Hft Grafenegg, eine ausgedehntere Konkurrenz auszumitteln, u nach dem Maße der näheren oder entfernteren Gefahr des nach Abschlag des Kammeral-Beytrags verbleibende Drittheil unter die sämtl. Interessenten zu repartieren, dürfte in dem gegenwärtigen Falle zu keinem Gebrauche geeignet seyn, da derselbe die versuchte Erhebung des Umfanges der durch den Strom möglicherweise gefährdeten Landstrecke, dann die politische Ausmittlung des Beytragsverhältnisses voraussetzt, worüber ohne Zweife soviel Zeit verstreichen dürfte, daß bis dahin die itzt erst besorgten Nachtheile wohl wirklich eingetreten seyn, u daher die Sicherungsmaßregeln zu spät kommen dürften. Es scheint daher das gerathenste zu seyn, sich dermahl nur an die unmittelbaren, u. unzweifelhaften Interessenten, nämlich an die Hft Grafenegg u. die Gemeinde Altenwörth zu halten, da auch auf diese Weise, wenn anders die Herren Stände den oben ausgewiesenen Rest übernehmen, die Baukosten ebenfalls bedeckt erscheinen, u. was die Hauptsache ist, der Bau selbst keiner Verzögerung unterliegt.
Schließlich erlaubt sich das Kreisamt, die gehorsamste Bemerkung, daß das ihm bey allen Wasserbauverhandlungen obliegende Geschäft der Kommissionsleitung sehr erschwert wird, u. nicht selten sogar die Gründlichkeit der Erhebung darunter leiden kann, wenn demselben nicht schon vorläufig die Akten mitgetheilt werden. u. das Kreisamt somit ganz unvorbereitet bey der Kommission erscheint.
Insbesondere wäre noch überdieß in dem gegenwärtigen Falle durch das verspätete Eintreffen des hohen Auftrages die kreisämtliche Intervenierung beynahe ganz unthunlich geworden, wenn nicht der doppelte Umstand sich vereinigt hätte, daß die Abgeordneten der h Stände u. der k.k. Wasserbaudirektion einen von anderweitigen Reisen heimkehrenden Kreiskommissär auf dem Wege getroffen u. daß eine diesem nähmlichen Kreiskommissär aufs Geradewohl zugesandte kreisämltiche Weisung demselben noch bei Zeiten zu Handen kam.
KAmt Korneuburg am 21. Januar 1827.
Unterschrift
Von der k.k. nö. Landes Regierung.
Die Regierung nimmt keinen Anstand der mit Bericht vom 30. Juni l: J. Zahl 8305 gestellten Bitte zu willfahren, und dem k.k. Kreisamte die willfährige Erklärung der Herren Stände vom 5. Hornung 1827 Regierungszahl 8156 sammt seiner Beilage in Original mitzutheilen, welcher gemäß die Regierung die Genehmigung der hohen Hofkanzley zur Bestreitung dieser nicht präliminirten Auslage angesucht hat.
Aus der hier angeschlossenen Aeußerung des k.k. Hofbaurathes an die hohe Hofkanzley ddo 12. Mai 1827 wird das Kreisamt die Gründe ersehen, aus welchen die hohe Hofkanzley jeden Beitrag des Kameral Aerars verweigert.
Beide diese Aktenstücke sind der Regierung nach gemachten Gebrauch wieder zurückzustellen.
Wien den 16ten Juli 1827
In Verhinderung Sr Exzellenz des Herrn Regierungs Präsidenten
Unterschrift
Prot. 16/24 Julius 1827
Reggsdekret Z. 39230.
Theilt die Erklärung der Stände hinsichtlich der Bauführung bey Altenwörth an der Donau mit.
Insinat
an das hochlöbl. nied. Öst. Ständische Verordneten-Kollegium.
Mittelst h. Reggsdekretes vom 12. v. M. Z. 30610 ist jede Beytragsleistung des Staatschatzes zu dem bey der gemeinschaftlichen ständisch-kreisämtlichen Lokalkommission am 17. Januar d. J. erörterten Wasserbau zum Schutze des Dorfes Altenwörth zurückzuweisen, und dem Kreisamte überlassen worden, das etwa Erforderliche im Einverständnisse mit dem hochlöbl. Uiberschlag und unter Benützung der sonstigen Mittel vorzukehren.
Der dermahls projektirte Bau wäre laut des beyliegenden Vertrages der k.k. Wasserbaudirektion auf 1485 f C.M. zu stehen gekommen, und in der Voraussetzung, daß 2/3 hievon von dem Commeral-Aerar bestritten werden, hat das hochlöbl. ./. in der an die hohe Landesstelle gerichtete Zuschrift vom 5. Februar d. J. Z. 536 den Rest des letzten Dritteils auf den Landesfond übernommen, den nach Abschlag der Naturalleistung der Gemeinde Altenwörth im Werthe von 135 f u. des baaren Beytrags der Hft Grafenegg zu 100 f zusammen mit 235 f nach verbleiben wird. Hiernach hätte der Landesfond den Betrag von 260 f C. M. geleistet, und das Kreisamt gibt sich nunmehr die Ehre, das hochlöbl. ./. um die gefällige Erklärung zu bitten, ob hochdasselbe auch dermahl noch geneigt sey, jenen Beytrag oder in Berücksichtigung der für die Gemeinde Altenwörth bevorstehenden Beschädigung vielleicht einen größere Summe zu leisten. Indem das Kreisamt sohin die k.k. Wasserbaudirektion um einen Vorschlag anzugehen gedenket, wie mit den vorhandenen Mitteln, wenn auch nicht eine vollkommene, doch etwa eine zum Theile entsprechende Sicherungs-Maßregel zur Ausführung gebracht werden könnte.
KAmt Korneuburg am 30. Julius 1827.
Unterschrift
Quelle:
KrA VUMB
Weg-, Straßen-, Wasser- u. Schulakten, Karton 213a, Fasz. XI, 1824 + 1827, NÖ Landesarchiv St. Pölten
September 2017
Maria Knapp