Als Bedeutende Auslage scheint in diesem Jahre auf Wasserbauten …. 500 fl. Dem nüchternen Eintrag über das Jahr 1802 im Gedenkbuch der Pfarre geht eine längere Geschichte voraus. 1789 verursachte der allhier gehemmte Eisgang nicht nur die Ergiessung der Donau, sondern es erfolgte auch dadurch, daß sich das von hier ¼ Stunde entfernte Donauufer auch mit seinem größten Flußbette dem hiesigen Orte näherte und in den darauf folgenden Jahren einen großen Theil der hiesigen Haußgärten, Hutweiden samt einem Ackerfeld von 17 Jochen wegriß.
Am 24. August 1794 kam es neuerlich zu einer Überschwemmung, im Zuge derer wieder größere Landteile ein Opfer der Fluten wurden. Bereits am 5. September setzte sich die NÖ. Landesregierung mit dem Kreisamt Korneuburg zur Vereinbarung eines Augenschein-Termins in Verbindung, da dasige Gegend in Gefahr stehe vom Donaustrome weggerissen zu werden.
Der umfangreiche Schriftverkehr (fast 40 Briefe) zu diesem Schadensfall ist im NÖ Landesarchiv unter den Akten Kreisamt VUMB, Allgemeine Akten 1794 – 1797, Karton 88 archiviert. Die ersten vier Dokumente befinden sich im Akt NÖ Baudirektion 576, Donau Regulierung 1890 – 1903.
Auf die Daten aufmerksam gemacht hat mich Herr Ludwig Leuthner aus Fels am Wagram.
Der Oberbaudirecktion mit dem Auftrage zuzustellen, sogleich und ohne Verzug durch das Wasserbauamt den Augenschein gemeinschaftlich mit dem Kreisamt U.M.B. mit welchem sich über den Tag ins Vernehmen zu setzen ist, einzunehmen, den beiligenden Plan und Überschlag zu adjustieren, und seinen gutächtlichen Bericht hirher zu erstatten; dessen das Kreisamt U.M.B. rathl. zu erinnern.
Ex Con:reg:inf:Austriae
Wien den 5ten Sept. 1794
Brief von Franz Exner, Inspektor des Brücken und Wasserbauamtes an das Kreisamt Korneuburg, 19.9.1794
Löbl. k.k. Kreisamt
Da den Unterzeichneten aufgetragen worden ist, die Gegend bey Altenwörth, welche in Gefahr stehen soll, von der Donau hinweggerissen zu werden, ohne Verzug und gemeinschaftlich mit dem k.k. Kreisamte V.U.M.B. zu beaugenscheinigen, so ersuchet es ein Löbliches k.k. Kreisamt, den Tag zu diesen Augenscheine zu bestimmen, und ihm bekannt zu machen.
Wien den 19t September 1794.
Franz Exner
Inspektor des k.k. Brücken und Wasserbauamts.
Brief des Kreisamtes Korneuburg an die k.k. NÖ Oberbaudirektion, 19.9.1794
Zu Folge hohen Regierungsbescheides vom 5t dieß erwartet man täglich und stündlich ein gefälliges Zuschreiben, in welchem der Tag zur Vornehmung der von der hohen Landesstelle sogleich und ohne Verzug gemeinschaftlich vorzunehmenden Augenscheins, beliebig bestimmt wird, indem diesem k.k. Kreisamt jeder Tag annehmbar ist, und nur ersuchet wird, denselben theils wegen der dringenden Anbauzeit, theils auch wegen behöriger Vorerinnerung der Partheyen gegen das Ende dieß Monaths oder Anfang des andern Monaths festsetzen zu wollen.
Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 24.9.1794
Die hochlöbl. N.Ö. Landesregierung hat auf den diesseitigen Bericht, daß die Gde. Altenwörth und dasige Gegend in Gefahr stehe vom Donau Strome weggerissen zu werden, untern 5t et pto 15t dieß anbefollen, dieß k.k. Kreißamt habe unverzüglich mit dem k.k. Wasserbau Amt den Augenschein einzuräuhmen, den von der Herrschaft Grafenegg eingeorderten Plan und Überschlag zu adjustieren, und darüber gutächtlich Bericht an Regierung zu erstatten.
Da nun dieser Augenschein den 7t des künftigen Monats 8bris um 9 Uhr frühe in loco Inestionis? durch den Unterzeichneten Kreishauptmann, dann den k.k. Wasserbau Amt Inspektor H. v. Exner gemeinschaftlich vorgenohmen werden wird.
Auf die hierortige Anzeige wegen der großen Gefahr welche durch den Einbruch der Donau bey Altenwörth dieser Gemeinde und der ganzen dasigen Gegend bevorsteht, hat die hohe Landesstelle durch Bescheid vom 30t d. v. und pt 4t d. M verordnet: es seyen die bey dem letzten Augenschein angetragenen großen Kosten, die allen jenem Zwecke die für ihre Häuser oder Grundstücke, mittel oder unmittelbahren Nutzen in der vorgenohmenden Wasserschätzarbeit finden werden, an das Herz zu legen, und etc .. aufgenohmen, über den Erfolg aber weiter Bericht zu erstatten.
Zu Folge anschlüssigen hohen Bescheid vom 5t et pto 12t dieß wird nebst Beylegung des Berichtes der Hft Grafenegg bestättiget, daß bey dem auf Befehl der hohen Landes Stelle untern 7t 8bris gemeinschaftl. mit der löbl. NÖ WasserbauAmts Direction eingenohmenen Augenschein sich allerdings gezeiget habe, daß die Kirche und der Pfarrhof zu Altenwörth in eben so wie der ganze Orth in der Gefahr stehe, von den dort immer näher und näher einbrechenden Donau Strohme weggerissen zu werden.
Obschon uns die Hft Grafenegg in ihrem Bericht sich nicht herbeylassen will, zu bestimmen, wie viel der Religionsfonds als Beytrag zu der Gefahr Abwendungskosten zu leisten hätte, so dürfte dieser Umstand am besten und zweckmässigsten durch die mehrmahlige mit Zuziehung eines ständischen H Verordneten abzuhaltende Augenscheins Commission und zugleich sowohl der Flächen Inhalt, der Pfarr und Kirchengebäude als auch ihre …. seine Besitz Stände am füglichsten erhoben werden könnten.
Da Euer hochwohlgebohren zu gütig waren, mir und den H. Wasserbau Amts Inspector Exner die Bestimmung der Täge zur Beaugenenscheinigung der Donau Einbrüche zu Jedlsee, und Altenwörth zu überlassen, so gebe ich mir die Ehre, den selben zu benachrichtigen, daß der 13. dieß Vormittag um 10 Uhr zur Beaugenscheinigung des Donau Einbruchs bey Jedlsee und den Tag darauf jenes zu Altenwörth bestimmt worden seye.
Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 3. 4. 1795
Da nun zur Vornehmung des mehr mahlen höchst angeordneten Augenscheins den 14. dieß Vormittag um 10 Uhr gemeinschaftlich bestimmt ist, und zu diesem der Ständische H. Deputirte Freyherr v. Penkler mit einem Amtssecretäre, dann der H. Wasserbau Amts Inspector Exner, und der unterzeichnete KreisHauptmann den 13ten Abends um 7 Uhr zu Neuaigen eintrefen, Tags darauf aber um 8 Uhr frühe mit ihrer eigenen Gelegenheit nach Altenwörth abfahren werden.
Gemeinschaftliches Protokoll
Uiber den von der zur Untersuchung des Donau-Einbruches bey Altenwörth theils von der k.k. Landesregierung, theils von der n.öst. ständischen Verordneten Collegiums abgeordneten Kommissarien mit Zuziehung der Kunstverständigen und interessirten Partheyen den 14ten April 1795 eingenohmenen local Augenschein.
Der Verwalter der Herrschaft Grafenegg nebst ihrem Ingenieur von Kelstein.
Dann Richter und Ausschuß nachgenannter Gemeinden als Altenwörth, Abbstorf, Giging, Winkl, Neüstift, Frauendorf und Uzenlaa
Diese gemeinschäftliche Kommission besichtigte vor allem das Ufer, von welchen die Donau von Zeit zu Zeit beträchtliche Stücke wegreisset, dann den etwas davon entlegenen Wassergraben, welcher die Donau, nachdem sie das bis zu selben entzwischen gelegenen Ufer weggerissen haben würde, in einen beträchtlichen Donau Arm zu verwandeln drohe, und befand die Richtigkeit diesen zuerst dem nächstgelegenen Orte Altenwörth sammt ihrer neu erbauten Kirche und Pfarrhof, und nachhin den daran liegenden Gemeinden bevorstehenden äussersten Gefahr, daher man derselben Nachdrücksammst vorstellte, daß das sie zu dem Bau, wodurch diese Gefahr von ihnen abgewendet würde, einen ihren Kräften angemessenen Beytrag zwar nicht in Geld, sondern welches ihnen leichter ankäme, mit Zug- und Handrobboten zu leisen hätten, weil sie in jedem Falle, wenn auch wirklich die angetragenen Schutzwehre auf Kosten der Herren Stände unternommen würde, alles jenes dabey leisten müßten, was ihre Kräfte dabey zu leisten vermöglichten, und weil man aus dem Mangel ihrer Willfährigkeit zur dießfälligen Thätigen Mitwirkung ungezweifelt den Schluß ziehen müßte, daß sie von der nahen Gefahr selbst nicht überzeugt würden, gegen welche nun so wirksame Gegenwehre verlangt wird, daß sie dadurch auch von der jährlichen so lästigen Wasser Beschützungsarbeit mit einemmalen befreyet würden.
Worüber die Äusserungen dieser Gemeinden dahin ausfielen: nämlich der Gemeinde Altenwörth: Die Anspannten wollten mit jedem Paar Pferde acht einfache Klafter Steine von Engelmannsbrunn ohne Fuhrlohn zuführen, und den übrigen jeder 12 Tage zu diesem Bau Handrobbot leisten.
Welches, da zu Altenwörth 9 paar Pferde sich befinden, und 11 kein Pferd haben, 72 Klafter, und 132 Handrobboten zusammen ausmachet.
Die Gemeinde Abbstorf. Sie können nichts beytragen, weil ihr ihrer Lage nach dieser Einbruch nie einen Schaden zufügen könne, und sie ohnehin schon öfters durch den Schmidabach beschädiget würden; welchen Vorgeben die übrigen Gemeinden nicht widersprachen.
Die Gemeinde Gigging. Sie seyen mit wenigen Gründen gestiftet, keiner aus ihnen habe einen Knecht, sondern müsse jeder seine Arbeit selbst verrichten, könnten also schon nie eine Zug- oder Handrobbot leisten, endlich wäre auch die Gefahr für sie nicht so groß, alles was sie thun könnten, wäre ein Beytrag von einem halben Gulden vom Hause.
Die übrigen Gemeinden erinnerten, daß diese Gemeinde ebenfalls Schaden zu befürchten habe, und selbe eine Gemeindaue besitze; die Herrschaft bestättigte die mit Altenwörth beynahe gleiche Gefahr dieser Gemeinden, und schrieb ihnen Widerspruch einer immer sich äussernden Eifersucht und Gehässigkeit gegen erstere zu.
Die Gemeinde Winkl. Sie wäre willig einen Beytrag zu leisten, habe aber heuer ohnehin ausserordentlichen Schaden in ihren Häusern durch die Überschwemmung erlitten, und (bitte) hievon verschont zu werden. Die übrigen Gemeinden, und die Herrschaft bestättigten auch den vorgegebenen Wasserschaden.
Die Gemeinde Neustift. Ihr könne der in Frage stehende Donau-Einbruch, da sie hievon ¾ Stunde entlegen, niemalen Schaden zufügen, übrigens würde sie ohnehin öfters durch den Kampfluß beschädiget, auch wären sie voriges Jahr fast ganz abgebrannt. Von der diese Gemeinde vorigen Jahrs betroffenen Feuersbrunst ist die Kommission bey ihrer Durchreise selbst überzeugt wurden.
Die Gemeinde Frauendorf. So schon ihr der vorgemelte - Bau ihrer Lage halber werde nutzen - noch Schaden können, so wolle doch zu Verschüttung der der Gemeinde Altenwörth so sehr bevorstehenden Gefahr jeden aus ihren, so eine Bespannung habe, hiezu zwey Tage mit dem Zeug – und die übrigen 6 Tage mit der Hand robboten.
Welches bey 16 bespannten die Zufuhr von 20 einfachen Klafter Steinen, dann bey 7 Handrobboten 42 Handrobbot Täge ausmachte.
Die Gemeinde Bierbaum. Sie könne unmöglich einen Beytrag leisten, weil sie sich ohnehin durch Erhaltung eines Dammes gegen ihren eigenem Wassergraben schützen müsse. Welche Angaben von den übrigen Gemeinden bestättiget ward.
Endlich die Gemeinde Utzenlaa
Da sie durch den in der Frage stehenden Donau-Ausbruch nichts zu besorgen hätten, und erst im vorigen Jahre abgebrannt wären, könnten sie hiezu nichts beytragen. Die Wahrheit dieses Angebens wurde von dem Herrschafts-Verwalter, dann von den übrigen Gemeinden bestättiget.
Überhaupt äusserten sich die Gemeinden ausser Altenwörth und Gigging, welche einstimmig in nächster Gefahr zu seyn erkannt wurden, daß sie mehr von den Austretungen des Kampflusses als von der Donau Schaden zu erleiden hätten.
Nach diesen aufgenohmenen Erklärungen zog man in Überlegung, ob dann nicht auf ein oder andere Art möglich wäre, an diesen auf 18.752 f 7xr angeschlagenen Bau, wozu man vorgehörtermassen wenig Beytrag zu hoffen habe, eine Ersparung dadurch zu machen, daß die Linie des Baues kürzer gehalten und nicht die ganze Krümmung mit den Stein Sporne und Steinfütterung vielleicht unnötigerweise, eingefaßt würde; und man ward mit Beystimmung des Brücken- und Wasserbauamts-Inspektors Herrn Exner dahin eins, daß der Anfang dieses Baues am gefährlichsten Ort, nämlich nach der in dem Plane gemachten Anmerkung von C bis D das ist auf eine Distanz von 170 Klft. wo die Donau in den vorgemelten Wassergraben einzureissen droht, mit 12 Sporen zu machen, und abzuwarten komme, ob nicht etwan schon durch diese Arbeit dem Donau-Einbruch gesteinert werde.
Folgender Absatz wurde gestrichen:
(Uibrigens wurde von dem Herrn Kreishauptmann Freyherrn von Sala der Antrag gemacht, den Herren Ständen dahin einzurathen, daß selbe bey dem Umstande, daß blos von der Gemeinde Altenwörth und Frauendorf ein Beytrag zu erwarten, und dieser ganz unbeträchtlich, für diese Gemeinde aber immer sehr lästig wäre, auch diese Gemeinden davon freylassen möchten; wogegen der ständ. Herr Deputirte Herr Freyherr von Penkler einwandte, daß eine derley alsogleich Loszählung die üble Folge nach sich ziehen dürfte, daß sich gar keine Gemeinde mehr bey vorkommenden ähnlichen Fällen zu einem Beytrag herbeylassen würde.)
In Rücksicht der Kirche und Pfarrhofes war aus den Rechnungen erhoben, daß ihr Bau in den Jahren 1784, 1785 und 1786 6922f 56kr gekostet habe, und die Kirche mit Schluße des 1794 Jahres an baarem Gelde und Ausstand in circa 250 fl, an freyen Kapitalien 800 f und an Gründen den Schätzungswerth von 2019 f zusammen also ein Vermögen von 3069 f besessen habe, wobey sich der Verwalter geäussert hat, daß die Kirche jährlich wegen Erträgniß der Gründe circa 60 f erübrige, folglich bey dieser nahen Gefahr zu dem vorhabenden Schutzbau 500 f betragen könnte.
In Ansehung des Beytrages der Herrschaft äusserte sich derselbe, daß da die Herrschaft in Ansehung eigener Gründe eben keiner großen Gefahr unterliege, übrigens zu Unterstützung der theils abgebrannten theils durch Wasser verunglückten Gemeinden über die verschenkten Bauhölzer mehrere Tausend Gulden verwendet habe, nicht viel mehr beytragen könne, Er würde jedoch seiner Herrschaft Bericht erstatten, und ihre Erklärung nachtragen.
Brief des Kreisamtes Korneuburg, 9.5.1795
In Folge beiligenten hohen Auftrag vom 19t d. pto 30t Mey d. J. hat Unterzeichneter gemeinschaftlich mit den Ständischen H. Deputirten Freyherr von Penkler, und den N.Ö. Wasser Bau Amts Inspector H. Exner den 14. April die ganze Untersuchung über den Donau Einbruch zu Altenwörth nochmahl eingeleitet, das in Abschrift beyligente Protokoll aufgenohmen, und in Rücksicht der Flächen Inhalte der Kirche und des Pfarrhofes alda erhoben, daß selbe zwar nicht viel über ein Joch betrage, jedoch in Rücksicht der darauf stehenden Gebäude, und der im Protokoll angemerkten Erbauungskosten diese Pfarrkirche welche erst ao 1784 samt dem Pfarrhof neu errichtet und erbaut wurde, allerdings zu einer ihren Kräften angemessenen Beytrag angewiesen werden könnte.
Über den nach Hof erstatteten Bericht, wegen des bey dem Orte Altenwörth zur Abwendung der Wassergefahr vorzunehmenden Steinspornbaues, ist durch höchsten Hofbescheid vom 25. Vorigen, und Empfangs 2ten dieß Monats herabgelangt.
Se k.k. Majestät hätten über allerunterthänigsten erstatteten Vortrag zu entschliessen geruhet, daß, da die angetragenen Wasserarbeiten unumgänglich nöthig, und dringend befunden werden, falls ohne weiters vorgenommen, dazu die bedrohten Gemeinden Altenwörth, Frauendorf, und Giging mit der Zug- und Handrobath, und die Kirche mit 500 f von ihrem beträchtlichen Überfluss in das Mitleyden gezogen, auch die Herrschaft auf eine angemessene Art, und mit Rücksicht auf die ihren abgebrannten Unterthanen geleistete Aushilfe zu einem Beytrag vermöget, alles übrig aber ad universo bestritten werden solle.
Regierung habe daher die Kosten zu den 12 Sporen fördersamst auf das genaueste berechnen zu lassen, und dann nach Abschlag der Robothen obiger 3 Gemeinden, der 500 f von der Kirche, und das für die Herrschaft zu bestimmenden billigen Beytrags, noch erforderlichen Kostenbetrag anzuzeigen, um solchen bey dem Domestikalfond anweisen zu können.
Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 28.7.1795
Uiber den von hieraus an Regirung und von dieser nach Hof erstatten Bericht wegen des bey dem Orte Altenwörth zu Abwendung der Wassergefahr vorgenohmenen Steinspornbaues ist durch höchsten Hofbescheid vom 26 v. M. herabgelangt.
Über den von hiernaus nach Hof erstatteten Bericht wegen Zuweisung eines Vorschusses aus der ständischen Kasse zu den Wasserarbeiten zu Altenwörth ist unterm 18ten vorigen Monats und pr. 5ten dieses die höchste Entschließung erfolgt.
Da die in der Frage stehenden Wasserarbeiten immer dringender werden, so sey alsogleich daran Hand anzulegen, dazu von der Kirche ein Beytrag von 500 f, den sie wohl tragen möge, von der Herrschaft aber wenigstens die selbst vorhin angebothenen 500 f ungeachtet ihrer dermaligen Weigerung einzubringen, der bestimmte Köstenüberschlag hingegen mit allem Nachdrucke zu betreiben, und nach Hof zu geben, übrigens werden unter einem 5000 f Vorschußweis bey dem ständischen Obereinnehmeramte dem Wasserbauamt angewiesen.
Brief des Kreisamtes Korneuburg, 17.10.1795
Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 22.3.1796
So man ihn angedeihen lassen dürfe.
Die Hft wird daher mit dem Auftrag hievon verständiget, den in obigem Bezug anverlangten Ausweis anhero berichtich einzusenden.KrAmt Kornburg den 22ten März 1796
Hardegg
Brief der Herrschaft Grafenegg an das Kreisamt Korneuburg, 12.4.1796
Sogleich könnte sie geben 100 f und künftighin in 8 nacheinander folgenden Jahren jährl. 50 f zusammen also 400 f.
Wodurch der ganze Beytrag pr 500 f bis Ende 1804 berichtiget wäre. Es hätte zwar die Kirche Altenwörth itzt schon einen baaren Cassa-Rest von mehr als 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete; allein, da sie auch die Landesanlagen, samt Kriegsdarlehen quartalweise bestreiten muß, ihre Einkünfte aber erst mit Ende Jahres einflüssen, so kann sie nur ohngefähr 100 f entbehren.
Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 15.4.1796
Es wurde in Angelegenheit der von der Kirche zu Altenwörth zum Wassergebäude als Beytrag zu leisten kommenten 500 f in Folge hohen Auftrages vom 8ten v. M. unter der Protokollszahl 3765, von der Hft Grafenegg Bericht abgefordert, welchen der Verwahlter der gedachten Hft., als Vogteykommissär der benannten Kirche im Anschlusse erstattet, und in diesem anführet, daß die Kirche sogleich 100 f, und durch 8 nacheinander folgende Jahre jährlich 50 f geben könnte; welchergestalt dann der Betrag der beyzutragen habenden 500 f bei Ende 1804 berichtiget wäre!
Auch hätte zwar die Kirche einen baaren Kassa Rest von 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete; allein, da sie die Landesauslagen, und Kriegsdarlehen Quartalsweise bestreiten müsse, und ihre Einkünfte mit Ende des Jahres einflößen; so könne sie nur ohngefähr 100 f entbehren.
Die jährl. Ersparnüß der Kirche kann man weiters auf 60 f anschlagen, jedoch sey sie bey diesem Anschlage zu viel entblößt, und sogar für kleine Ausgaben nicht bedeckt, wesswegen die Bestimmung von abzugebenden 50 f angenohmen werden.
Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 15.4.1796
Das Kreisamt V:U:M:B: hat nebengehende Obligation pr 300 f der Pfarrkirche zu Altenwörth mit dem Bedeuten zuzustellen, daß die übrigen 500 f als der von ihr zu leistende Beytrag zum dortigen Wasserbau einstweilen gegen jährliche Abschlagszahlungen per 50 f von dem ständischen Verordneten Collegium bis zur gänzlichen Tilgung dieses Beytrages, in Vewahrung genommen worden sey.
Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 15.4.1796
Es wurde in Angelegenheit des von der Kirche zu Altenwörth zum Wassergebäude als Beitrag zu leisten kommenden 500 f in Folge hohen Auftrags vom 8. v. M. unter der Protokollszahl 3765 von der Hft. Grafenegg Bericht abgesondert, welchen der Verwalter der gedachten Hft als Vogteykommissär der benannten Kirche im Anschlusse erstattet, und in diesem anführet, daß die Kirche sogleich 100 f, und durch 8 nacheinander folgende Jahre jährl. 50 f geben könnte; welchergestalt dann der Betrag der beizutragen habenden 500 f bis Ende 1804 berichtiget wäre: auch hätte die Kirche zwar einen baaren Kassa Rest von mehr denn 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete, allein, da sie die Landesanlagen und Kriegsdarlehen quartalweise bestreiten müsse, und ihre Einkünfte erst mit Ende des Jahres einflößen, so könne sie nur ungefähr 100 f entbehren.
Die jährl. Ersparniß der Kirche könne man weiters auf 60 f anschlagen, jedoch seyen sie bei diesem Anschlage zuviel entblößt, und sogar für kleine Ausgaben nicht bedeckt, weßwegen die Bestimmung von jährl. Abzugebenen 50 f angenohmen wurde.
In der Anlage macht die Hft Grafenegg die Anzeige, daß zum Theil des Bruch Ufers der Donau zu Altenwörth, worüber der Steinbau (beabsichtiget) und der größtentheils schon ausgeführt worden ist, vollkommen in Sicherheit gebracht worden seyn, dergestalt, daß durch die heuer anhaltend hoch gewesene Sommer Gewässer dieses Ufer so weit der Steinbau reicht, weder mehr angestossen, noch an dem Bau selbst das Mindeste verdorben worden, hingegen seye jener Ufer Theil, an welchen zwar bey der ersten kreisämtlichen Augenscheins Commission der H. Wasserbau Amts Inspector Exner die Ufer Versicherung oben so nothwendig befunden, und in seinem Überschlag gleich darauf angetragen hat, wovon aber derselbe durch die Einstreuungen und durch die dringenden Ersparungs Vorschläge des Ständischen H. Deputirten Freyherrn v. Penkler bewogene einstweilen mit dem Ausdruck abgegangen ist, daß die weiteren Folgen noch zu erwarten seyn werden, durch die hohen Mässer diese Summe zu beträchtlich eingewiesen, daß wenn dieser Theil unbeschützt bleiben sollte, der Orth Altenwörth der vorigen Einstürzungs Gefahr unfehlbahr ausgesetztet seyn werden.
Dem Kreisamte V.U.M.B. mit dem Bedeuten zurückzustellen: daß die Kirche Altenwörth ihren dermaligen Uiberschuß von 100 f hieher abzuführen, und für die folgenden Jahre die Abschlagszahlungen von 50 f, oder wenn es ihre Verhältnisse erlauben, auch in grösseren Beträgen leisten solle, weil ihr selbst daran liegen muß, mit Abtragung ihrer Schulden schneller fertig zu werden. Auch habe sie den Zeitpunkt zu bestimmen, wann jederzeit die Abfuhr des Geldes geschehen kann, damit man ihr in der Vormerkung einzutragen vermag.
Durch Regierungsverordnung vom 15ten empf. 25ten dieses, wurde die nebengehenden Obligation pr 300 f diesem k.k. Amte, um sie der Pfarrkirche Altenwörth mit dem Bedeuten zuzustellen übermacht, daß die übrigen 500 f als der von ihr zu leistenden Beytrag zum dortigen Wasser Bau eines wieder gegen jährliche Abschlags Zahlungen von dem ständischen Vorordneten Collegio bis zur gänzlichen Tilgung dieses Beytrages, in Verwahrung genommen worden seye.
Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 4.10.1796
Das n.oe. ständisch verordnete Kollegium hat erinnert, die Herrschaft Gravenegg habe zur Steuerung des mehrmaligen Uferbruchs zu Altenwörth um die Fortsetzung der nothwendig befundenen aber eines weiter ersparrten Steinsporns gebethen. Da dieser ohne Vornehmung eines vorläufigen Augenscheins nicht könne bewilliget werden so ersuchet es dem KAmte aufzutragen, mit Beziehung eines H Deputirten selben dem ständischen verordneten Kollegium fördersamst bei dermaligen noch schönen Witterung anzuzeigen.
Nach dem vorigen hohen Regierungsbefehl vom 4ten et per 10t dieß neuerdings ein gemeinschaftl. Augenschein mit Zuziehung des H. WasserbauAmts Inspector Exner zu Altenwörth vorgenohmen werden solle.
Ansuchen des Kreisamtes V.U.M.B. um Benennung eines Tages, den Augenschein bey Altenwörth nehmen zu können.
Aufzubehalten, und wird dem Herrn Kreishauptmann in Freundschaft rück erinnert, daß es von diesen Augenschein zu Ersparung der Commisonskösten abgekommen seye.
Bergenstamm
Brief des Verordneten Kollegiums der NÖ Landesregierung an das Kreisamtes Korneuburg, 1.12.1796
Da vermittelst höchsten Hofdecret vom 17ten vorigen Monaths anbefohlen worden wegen der weiteren Schüzung des Ufers bey Altenwörth einen local Augenschein einzunehmen, und in Folge dessen dießortigen Herrn Verordneten v. Mayerberg den 5ten dieses Monaths als ständ. Deputirte abgehen werde.
Durch die hohe zu Frist von gestrigen Dato und heutigen Empfang wird dem Unterzeichneten eröfnet, daß zu den höchst anbefohlenen Augenschein wegen der weitern Schätzung des Ufers bey Altenwörth, der H. Verordnete Mayerberg als ständ. Deputirte den 5ten dies abgehen werde.
Über dem von dem zur Untersuchung des weiteren Donau Einbruches bey Altenwörth von der kk NÖ Landes Regirung theils von dem NÖ ständ. Verordneten Kollegium abgeordneten Kommissarien mit Zuziehung der Kunstverständigen, und interessirten Pfarrherrn dem 6t Dcc. 1796 eingenohmenen Augenschein.
Verordneter von Mayerberg
Bernhard v. Gall k.k. Kreis Comissair
Partheyen
Die Richter und Ausschuße der Gemeinden Altenwörth Abbstorf, Giging, Winkl, Neustift, Frauendorf Bierbaum und Uzenlaa
Diese gemeinschaftliche Kommission besichtigte vor allem das Ufer, an welchem bereits zur Sicherheit des Orts Altenwörth die laut Commission Protocoll von 14t April 1795 eingetragene 12 Stein Sporne hergestellet worden, um sich über die Frage zu überzeugen, ob nebst diesen 12 Spornen auch die in eben diesem Protocoll angetragene zur Schützung des ganzen Ufers in einer Stärke von 320 Klafter (vorgeschlagene) weitere 11 Stein Sporne noch herzustellen nothwendig seyen, diese Comission befand sohin, daß die einstweillen hergestellen 12 Sporne nicht nur die Sommergüsse vollkommen ausgehalten, sondern auch den Ort längst der Strecke entsprechenden Schutz geleistet habe, fand aber zugleich, daß zu weiterer Festigkeit des bereits geführten Baues, und zur anhaltender Schützung des Ufers und der vor der Gemeinde Altenwörth angränzenden Gründen von dem weiteren drohenden Einbruche der Donau nicht nur die gänzliche Ausführung der in obigem Protocoll vorgeschlagenen 23 Stein Sporne nothwendig seyen, sondern, daß auch überdies erforderlich wäre eine Strecke des Ufers und zwar zu Anfange der Sporne von 240 Klafter, und zu Ende derselben von 100 Klafter mit Steinen auszuführen, um dadurch das lockerichte mit Well Sande vermischte Erdreich, welches noch zur Zeit des ersten Augenscheines durch eine Sandbank, so jetzt von Wasser weggerissen worden, gedecket war, von drohenten Einsturz zu sichern, wodurch jedoch der erste Uberschlag von 18752 f 7x nicht erhöht würde, weil man da sich bestrebet hat, die hiezu erforderlichen Steine, welche in dem ersten Uberschlag auf 12 f p Cubic Klafter angezeiget worden, um 8 f 39 x zu erhalten.
Nach diesem eingenohmenen Befund stellte die Comission der Herrschaft, und den Gemeinden vor, daß der hauptsächlich zur Sicherheit ihrer Häuser, und zur Schützung ihrer Gründe dieser kostspielige Bau ganz ausgeführet werde, daß Sie durch diesen von der jährl. ihnen lästigen Ufer Beschützungs Arbeit nicht nur gänzlich enthoben, sondern auch von aller künftigen Gefahr gerettet würden, Sie sich auch erklären sollten, was Sie zu dieser Schutzwehr, oder eigentlich zu Flussicherung des angetragenen ganzen Baues beyzutragen vermöchten.
Der Verwalter der Herrschaft Grafenegg erinnerte hierauf die Erklärung seines H. Grafen von Breuner, sowohl über den ersten von der Herrschaft anverlangten Beytrage zu den 12 Stein Sporne von 500 f, als über einen neueren Beytrage zu Fortsetzung der übrigen Sporne nachzutragen, in Rücksicht der Kirche Altenwörth erklärte er sich als Vogtey Comissair über den geleisten Beytrage von 500 f wegen bekannter Unvermögenheit nicht weiter hergeben zu können.
Die Gemeinde Altenwörth, nachdem Sie bereits jene Schuldigkeit, wozu sie sich bey der lezten Comission auf dem ganzen Bauv on 23 Stein Spornen herbeygelassen und durch Zufuhr 72 Klafter Stein, und 143 Hand Robat geleistet habe, vollkommen erfüllet, bittet um somehr von einem weiteren Beytrage enthoben zu werden, als hierhin bey Fortführung dieses Baues keine Natural Robbath mehr einwendbahr seye, und ein Geld Beytrag für Sie als eine kleine arme Gemeinde nebst den bereits durch den Einriß der Donau verlohrenen Gründen äusserst drückend seyn würde.
Die zwey Gemeinden Giging und Frauendorf, welche eben die angetragenen Beyträge mit Hand und Zug Robbath auf den ganzen Bau bereits geleistet haben, bitten bey dem gleichen wie von Altenwörth angeführten Umständen mit einem weiteren Beytrage verschont zu werden.
Endlich die Gemeinden Abbstorf, Winkl, Neustift, Bierbaum und Uezenlaa, welche nach dem im Protocoll von 14t April 1795 angeführten mislichen Umständen von allen Beyträgen enthoben werden, bitten aus eben diesen sich noch nicht geänderten Umständen von allen Beyträgen befreuet zu bleiben.
Schlüsslich äussert sich der kk Brücken und Wasserbauamts Inspector Exner, daß da nun zu Herstellung dieses ganzen Baues nach ersten Uberschlag 18752 f 7 x erforderlich sind, hierauf aber bereits an baarem von dem ständ. Ober…amt 7698 f 20 h dann an Robbat Beyträgen von der Gemeinde Altenwörth 393 f, von der Gemeinde Frauendorf 110 f 30 empfangen, und von der Gemeinde Giging zu Handen des Verwalters der Herrschaft mit 334 f 30 erlegt worden, so zeige sich, daß über diese empfangenen 8536 f 20 x annoch ein baarer Geld Betrag von 10215 f 47 x mit welchem derselbe auf den durch die vorgetragene weitere Ufer Ausführung vermehrten Bau herzustellen hofet, nötig seye, und dieser zu Fortsetzung dieses dringenden Baues nach Erfordernis theilweise der kk Wasser Bauamts Kassa nach der bereits zu dem Protocoll vom 14t April 1795 vorzuziehenden und begenehmigten Manipulations Art, Leitung des Baues, und Verrechnungs Art gegen Quittung anzuweisen lasse, und jetzt gleich zu Fortsetzung dieses Baues 2000 f verabfolget werden wollen.
Franz Joseph von Mayerberg
N.Ö. Ritter Stands Verordneter
Alois Bergenstam
Franz Exner
Franz de Paula Pfeifer Verwalter
Nach der hohen Verordnung vom 4t und pr 10t 8ber v. J. wurde wegen Fortsetzung des zur Steuerung eines weiteren Donau Einbruchs bey Altenwörth, nöthig befundene Steinbaues per Augenschein gemeinschaftlich mit dem ständ. H. Deputirten Edler von Mayerberg und dem Wasserbauinspektor Exner am 6t Dezember eingenohmen, wobei man sich beweis erliegenden Prothokoll allerseits überzeugt hat, daß die gleich … vorgeschlagenen 23 Sporne nicht nur höchst nothwendig, sondern auch deren vollständige Herstellung um so dringender sey, als bey einem längeren Verzug, der Orth Altenwörth der schon angezeigten Gefahr des Einsturzes unterliegen müßte und folglich auch die Verwendung der bisher ausgelegten Geldsummen fruchtlos seyn würde.
Soviel den allenfälligen weiteren Beytrag der betrefenden Gmeinden zu dem fortgesetzten Wasserbau belanget, so haben sich dieselben sämtlich mit ihrer Unvermögenheit welche sie ganz ausser Stand setztet etwas mehreres beyzutragen, und vorzüglich auch damit entschuldiget, weil sie dasjenige wozu sie sich gleich anfangs und zwar auf den ganzen Bau anheischig gemacht hatten, auch schon wirklich geleistet haben.Aus diesem Grunde sowohl als weil diesem Kreisamt die Armuth dieser ohnehin sehr kleinen Gemeinden ebenfalls bekannt ist, ist man der Meynung, daß selbe sowie auch die Kirche Altenwörth, welche ihren verheißenen Beytrag von 500 f auch schon mit vieler Mühe abgeführt hat, von allen fernern Concurrenz der Billigkeit noch gänzlich zu entheben seyen; dagegen glaubt man, daß die Hft Grafenegg ohne Rücksicht .. … in der …lage … gemachten Einstreuungen, zur unverzüglichen Erlegung der in den höchsten Hofentschließung vom 28. Aug. 1795 festgesetzten 500 f umsomehr erstlich zu verhalten sey, als selbe zu diesen wichtigen Wasserbau noch gar nichts beygetragen hat, und es doch ausgemacht wichtig ist, daß durch die Erhaltungs ihrer unterthänigen Gemeinden, der Hft Grafenegg ein grosser und wesentlicher Vortheil zuwachse.