(um 1788, Fels am Wagram - 23.2.1870, Kirchberg am Wagram 4)
Aus den zahlreichen Unterlagen der Familie Delapina, die Dr. Rudolf Delapina gesammelt und geordnet hat, zählen auch die Dokumente über Ignaz Berger, Vater von Theresia Berger, die Franz Delapina (1821-1887) geheiratet hat.
Ignaz Berger wurde um 1788 in Fels am Wagram als Sohn des Landwirtehepaares Karl Berger und Theresia geb. Wunderer, geboren. (Der Taufeintrag konnte nicht gefunden werden.)
Am 12.9.1818 kaufte er von Josef und Aloisia Schober das Haus Kirchberg 7 um 9800 Gulden. Bei seiner Trauung im November1818 mit Theresia Paschinger, Tochter des Essigsieders Michael Paschinger aus Strass, wird er bereits als bürgerlicher Handelsmann in Kirchberg 7 bezeichnet.
Theresia Berger ist 1864 im Alter von 71 Jahren verstorben, Ignaz Berger 1870 im Alter von 82 Jahren.
Beim Tod von Theresia Berger ging ihr Teil des beträchtlichen Besitzes an Äckern, Weingärten, Kellern, Scheunen, Forderungen und Haus an Tochter Theresia Delapina und Teile davon an den Schwiegersohn über, beim Tod von Ignaz Berger im Jahr 1870 der Rest.
Das Handelshaus Nr. 7 ging an die Familien Lager und später Blasl über. Ab 1897 änderte sich die Nummer in 11 und ist heute in Besitz von Herrn Jordan.
Dokumente
Hauskauf 1818
Kons. Protocoll ddto Kirchberg am 28t Aug 1818
Erschienen vorn Magistrat Hr. Joseph Schober, Frau Aloisia dessen Ehegattin und Hr. Ignaz Berger Handelsmann alhier, und bitten zu Protokoll zu nehmen.
In Beyseyn
Hr. Anton Huber | Johann Pachner, Rathsbürger |
Marktrichter | Michel Hand, Rathsbürger |
Hr. Joh. Nep. Waldberger | Leopold Schauenstein, Ausschuß |
Synd: | Joseph Weippel, Ausschuß |
1tens über bereits bezahlte 6800 f den überrest mit 3000 f nehmlich binnen 1. Jahr von 1t Sebt. d. J. mit 5 % Interesse berichiget werde.
2tens hat Hr. Verkäufer die Steuer und alle entstandenen Lasten bis zu seynem abgehen allein zu tragen.
3tens hat Hr. Käufer von den Tag an als Hr. Schober abgehen wird, auch alle Unglicksfälle für sich allein zu tragen, wie dann
4tens wie sich von selbsten verstehet, das der jenige die Steuer und dienste von seynen Grunde mit bezahlen solle, die er abgefexent habe, oder nicht.
Das dieser Protocolls auszug von Wort zu Wort gleichlautend ist, wird anmit bestädiget. Marktgericht Kirchberg am Wagram d. 29t Sebt. 1818
Ignaz Berger
Johann Pachner
Sub. Marktrichter
Holzhandel
1841 pachtete er von der Herrschaft Winkelberg eine Au in Altenwörth den westlichen Theil zwischen dem Treppel- und dem Lustweg in der Größe Eines Joches unaufkündbar von heute an, auf fünf und Zwanzig nacheinanderfolgende Jahren.
Aus dem Jahr 1857 liegt die Aufforderung des Bürgermeisters von Altenwörth, Schulleiter Josef Lex vor, wegen der Erfassung der Betriebe des Ortes, die gewerbssteuerpflichtig sind, über seinen Holzhandel dort Angaben zu machen.
Nachträgliche Bewilligung des Holzgewerbes
Der Gemeindevorstand Altenwörth berichtet nach Auftrag dto 3/1. 1857 Z 32/pol bezüglich des Ansuchens zur nachträglichen Bewilligung zum Holzhandel von Ignaz Berger von Kirchberg.
Nachdem Bittsteller Herr Ignaz Berger den von ihm besteuerten Holzhandel im Orte Altenwörth an der Donau betreibt, so wird denselben auch in Erledigung seines Gesuches dc pas. 2. d. Mts Z. 32/pol die nachträgliche Bewilligung zur Errichtung einer förmlichen Holzniederlage auf seinem eigenthümlichen Grunde daselbst ertheilt.
Hiervon wird auch unter Einem der Gemeindevorstand Altenwörth verständiget.
Kk. Bezirksamt Kirchberg am Wagram
- Jänner 1857
der kk. Bezirksvorsteher
von Webern
Schankgewerbe
Ignaz Berger hatte auch eine Lizenz für das Schankgewerbe, das er anscheinend nicht immer ausübte:
Die hohe Landesstelle hat mit hohem Dekrete vom 18ten May d. J. Z. 30241 das Erkenntniß der gefertigten Herrschaft vom 18ten Februar d. J., durch welches das dem Ignaz Berger unterm 30t 9ber 1838 für den Markt Kirchberg verliehenen Schankgewerbe wegen des Nichtbetriebes für erloschen erklärt wurde, über den Rekurs desselben aufgehoben, weil Personalgewerbe mit Ausnahme der satzungspflichtigen im Gewerbe durch den blosen Nichtbetrieb nicht erlöschen.
Wovon der Ignaz Berger in Folge irrtümlichen Intimationsdekretes vom 6/23t d.M. Z 12288 untern Anschluß des Erwerbsteuerscheines hiermit verständiget wird.
Staatsherrschaft Oberstockstall
den 2ten August 1845
Ungersthaler
Verwalter
Arzneimittelverkauf
Um 1830 waren Händler in Kirchberg darangegangen, auch Arzneimittel zu verkaufen, was dem Apotheker aber nicht gefiel, er legte bei der zuständigen Herrschaft Oberstockstall Protest ein.
Auf Veranlassung einer vom Apotheker zu Kirchberg am Wagram hier angebrachten Beschwerde über den von den dortigen Krämern unbefugten Verkauf von Arzneymitteln, wird demselben hiermit bedeutet, daß den Materialisten und Krämern, in Folge einer bestehenden Regirungs Circulare Verordnung, der Verkauf von Arzneymitteln aller Art im Kleinen kreuzer- und groschenweise bey zwanzig Reichsthalern Strafe verbothen sey. Derselbe hat sich darnach vom unbefugten Verkaufe von Arzneymitteln aller Art um so gewisser zu enthalten, als bey der ersten Uibertrettung dieses Verboths obangeführte gesetzliche Strafe ohne Nachsicht in Anwendung gebracht werden müßte.
Kk. Stattsherrschaft Oberstockstall
den 4. Jänner 1832
Ungersthaler, Verwalter
Die Anzeige dto 6tn d. M. daß derselbe eine gemischte Waahrenhandlung besitze, wird zur Nachricht genommen; indessen kann jedoch von dem mit hieramtigen Dekrete vom
4t d. M. erlassenen Verbothe des Verkaufs von Arzneymitteln aus dem Grunde nicht abgegangen werden, weil in dem 5 § des der Apotheker Taxe beigefügten Zirkulars der hohen k.k. Landesregierung verordnet wird, daß bey 20 Reichsthaler Strafe niemand nie so genanntes Arcanum, auch niemand außer den Apothekern Arzneyen verkaufen solle.
4t d. M. erlassenen Verbothe des Verkaufs von Arzneymitteln aus dem Grunde nicht abgegangen werden, weil in dem 5 § des der Apotheker Taxe beigefügten Zirkulars der hohen k.k. Landesregierung verordnet wird, daß bey 20 Reichsthaler Strafe niemand nie so genanntes Arcanum, auch niemand außer den Apothekern Arzneyen verkaufen solle.
Staatsherrschaft Oberstockstall
den 27t. Jänner 1832
Augersthaler, Verwalter
(Arcanum oder Arkanum als Arzneimittelbegriff bei Paracelsus)
Bau eine Fruchtscheune
Nachdem mir die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram, auf mein gemachtes Ansuchen zu Erbauung einer neuen Fruchtscheune statt den mir früher angewiesenen Bauplaz, einen anderen geräumigen Plaz ausserhalb des Marktes, rechts am Englmannsbrunner Weg, und zwar am Spitz des sogenannten Roßmarktplazes aufwärts gegen Englmannsbrunn angewiesen hat, wo ich nicht nur hinlänglichen Raum für meine Fruchtscheune gewinne, sondern auch der Mitbürger Herr Delapina an der gewünschten Erweiterung seines an der Gegenseite liegenden Stadels nicht mehr beirret wird, so erkläre ich hiemit unbedenklich und wohlbedächtlich, daß ich in dem Fall, als ein oder der andere meiner Mitbürger späterhin um Zuweisung eines Plazes zu Erbauung einer Fruchtscheune anlangen sollte, ich nichts dagegen einzuwenden habe, wenn ihnen hiezu die an meinen, ausser dem markt liegenden, mit Ziegeln gedeckten und gemauerten Preßhaus und Kasten befindlichen beiderseitigen leeren Pläze angewiesen werden, und bewillige, daß diese Fruchtscheune ohne weiters an meinen erwähnten Preßhauß gegen 4 Schuch Entfernung angebaut werden könne, für welchen Fall ich mich durch Zumauerung der Fenster dieserwegen zu schützen bereit bin.
In Urkund dessen meine und der ersuchten Herrn Zeugen Fertigungen.
Kirchberg am Wagram den 17t July 1830
(Ohne Unterschrift)
Bau eines Kellers bei der Kirchberger Viehtrift
Löbl. Herrschaft
Unterzeichneter wünscht am Eingang des Graben wo gewöhnlich das Vich von Kirchberg steht ein Press und Keller zu bauen.
Die Press würde mit einer Helfte in obbenanten Eingang des Grabens und die andere Helfte auf dem daran stossenden Eden (öden) Platz
6 Klafter lang und
4 Klafter breit gebaut
Der Keller ebenfalls unter dem ob benanten Eden Platz gegraben und durch diesen Bau nimand Beschadet oder Gekrengt.
Ig Berger
Rückseite:
Die k.k. Staatsgüter Administration hat mit Dekret vom 14t dieß N 293 bewilliget, daß die von dem Bittsteller Ignatz Berger projectirte Erbauung eines Preßhauses und Grabung eines Kellers an und unter einem öden Grunde /: der Hornvichtrift der Gemeinde Kirchberg :/ gegen dem zugestanden werden könne, daß derselbe hierum bei dem hierortigen Grundbuche ordnungsmässig Gewähr nehme, einen jährlichen Grunddienst von 15 x C.M. entrichte, und daß diese Realität auch den Laudemial- und sonstigen Gewährsgebühren unterzogen werde.
Wovon derselbe hiemit zu seinem Benehmen in Kenntniß gesetzt wird.
Von der k.k. Staatsherrschaft Oberstockstall
Dem 21t Jenner 1823
Josef Preisinger, Verwalter
Zu diesem Kellerbau wollte er auf seinem Pachtacker Ziegel schlagen, was ihm aber nicht bewilligt wurde:
Der Unterzeichnete hat im Monath Hornung 1823 die Bewilligung erhalten auf einen orden Grund bey der Vichtrift zu Kirchberg einen Keller und Preß Haus erbauen zu dürfen. Zur gänzlichen Herstellung dieses Preßhauses bedarf er noch einige Tausend ungebrennter Ziegl. Da aber seine eigenen Gründe zu weit entfernt sind, so bittet er, womit gnädigst erlaubt werden solle, auf einen von ihm in Pacht habenden Herrschaft Oberstockstaller Grund der Kapelnbreite der dem Preßhaus sehr nahe liegt seinen noch nöthigen Bedarf von einigen Tausend Ziegln schlagen zu dürfen.
Seine Bitte stützet er auf folgende Gründe.
1/ Verbindet er sich auf den benöthigenden Fleck die gutte Erde ½ Schuch tief abzunemmen auf Haufen zusammen zu bringen und nur den todten Läm herauszunehmen sodann die Grube wieder mit Erde auszufüllen und die gutte Erde darauf zu bringen wodurch der Grund nicht in mindesten Schaden leidet.
2/ besitzet er ausser dieser noch 16 Joch herrschaftl. Pachtgründe wofür er Jährl. Pacht über 200 f CM pünktlich zahlet und ein Jedermann bezeugen muß daß er die Pachtgründe wie seine eigenen sehr gut haltet
3/ ligt ihm selbst daran diesen Grund wieder gut herzustellen weil er solchen noch mehrere Jahre im Pacht hat und heuer im Herbst mit schöner Frucht bebaut wird.
4/ braucht er zu dieser Grube von dem Grund nur höchstens einen obern Flächenraum von 4 Klafter lang und 4 Klafter breit.
Da die Herrschaft hiedurch gar keinen Schaden leidet und ihm nur durch die Nähe des Preshauses an Fuhrlohn einige Nutzen zulasset so hoft er auf gnädige Gewährung seiner obigen Bitte und verbindet sich zum Ersatz noch Beystimmung der Löbl. Herrschaft wenn hiedurch nur den mindesten Schaden verursachet werden sollte.
Ig. Berger
Bürg. Handelsmann
Rückseite
Nachdem der Ignatz Berger zue Kirchberg für die aufgesuchte Bewilligung auf einen von der Herrschaft Oberstockstall in Bestand habenden Akergrunde zu Erbauung eines Preßhauses einige Tausend Ziegl schlagen zu dürfen, der Herrschaft keine angemessene Entschädigung angebothen hat, und nachdem überhaupt die hiedurch dem obrigkeitl. Grundstück unwiedersprechlich zugehende Beschädigung nicht zugegeben werden kann, so wird Bittsteller in Folge Staatsgüter Administrationsdecret ddto 12t May 1824 No 1868 mit seinem Gesuche abgewiesen.
Staatsherrschaft Oberstockstall am 13. May 1824
Unterschrift
Gerichtsfall
Im Jahr 1853 ist er mit dem Gesetz in Konflikt geraten, worum es genau ging, konnte nicht festgestellt werden, jedenfalls ist Ignaz Berger freigesprochen worden:
Das k.k. Landesgericht in Krems hat heute als Berufungsbehörde in der unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrathes Edler von Karchefy in Gegenwart der Landesgerichtsräthe Mair, Eder, Götz und des Assessors Gernhaft und des Schriftführers Ausk. von Winkler abgehaltenen Sitzung über die von Ignaz Berger von Kirchberg a. Wagram und der k.k. Staatsanwaltschaft Krems eingelangten Berufung gegen das Urteil des k.k. Bez. Koll. Ger. zu Krems v. 5. Feber 1853 wodurch derselbe des Verbrechens des Betruges im Sinne des § 197 u. 199 lit i St.G.B. schuldig erkannt und deshalb zur Strafe des Kerkers in der Dauer eines Monats nach § 202 allda sowie nach § 461 StPO zum Ersatze der Kosten des Strafverfahrens verurteilt wurde, über die hierüber heute stattgefundenen Verhandlung u. über die von dem kk. Staatsanwalte Dr. Rupp u. von dem Vertheidiger des Angeklagten Hr. Dr. Dienstl gestellten Schlußanträge zu Recht erkannt.
Der Berufung der kk. Staatsanwaltschft Krems gegen den freisprechenden Theil des Urteiles des k.k. Bez.Koll Ger. zu Krems vom 5. Februar 1853 werde verworfen, dagegen werde der Berufung des Ignaz Berger von Kirchberg am Wagram stattgegeben gegen obiges Strafurtheil in Bezug auf Schuld und Strafe Statt gegeben, das erste richterliche Urtheil abgeändert, anerkannt: Ignaz Berger wurde von der Anklage wegen des ihm zur Last gelegten Vergehens des Betruges im Sinne des § 197 u. 199 lit e St.GB nach Maßgabe des § 188 StPO freigesprochen nach § 406 u. 464 allda auch von dem Ersatz der Kosten des Strafverfahrens beider Instanzen losgezält.
Krems den 20. April 1853
Unterschriften
Es kann sein, das folgendes Zeugnis aus dem Dezember 1852 mit diesem Fall zusammenhängt:
Zeugniß
Kraft welchen der gefertigte Gemeindevorstand bestättigt, daß Herr Ignaz Berger, Handelsmann zu Kirchberg, 65 Jahre alt, seit 35 Jahren Bürger und Handelsmann zu Kirchberg sich stets durch einen strengrechtlichen Lebenswandel ausgezeichnet und das allgemeine Vertrauen in der Gemeinde Kirchberg genoßen habe, daß er in der Ausübung seines Handelsgeschäftes stets sowohl durch die Qualität der verkauften Waaren als auch den Preis derselben und das gegebene Gewicht und Maß seine Kunden zur vollsten Zufriedenheit bedient habe, und niemals in irgend einer Weise nur Klage gegen denselben vorgekommen sei. -Auch zeigte sich derselbe stets mildthätig gegen die Armen, und aufopfernd für das Beste der Gemeinde. – Zum Zeichen der allgemeinen Achtung und des Vertrauens, welches er von Seite der ganzen Gemeinde genießt, wurde er auch bei der Auswahl des Gemeindevorstandes in denselben durch Wahl berufen, sah sich aber wegen seines vorgerückten Alters und seiner Kränklichkeit genöthigt, auf dieses Ehrenamt zu verzichten.
Urkund dessen die Fertigungen des Gemeindevorstandes Kirchberg am Wagram
Den 29. December 1852.
Hausverkauf 1853
Ab 1851 wollte das Ehepaar Berger Haus und Gewerbe verkaufen und sich zur Ruhe setzen: Das Haus, worauf eine vermischte Waarenhandlung ausgeübt wird, ist gegen sehr angenehme Bedingnisse zu verkaufen.“ Eigentümer: Ignaz Berger
(Wiener Zeitung vom 25.1.1851, veröffentlicht in ANNO)
(Wiener Zeitung vom 25.1.1851, veröffentlicht in ANNO)
1853 hatte er in Karl Lager aus Eggenburg einen passenden Käufer gefunden und er ließ sich mit seiner Gattin Theresia am Haus Nr. 4, heute Volksbank, nieder, das sie bereits 1838 von Franz Schauenstein gekauft hatten.
Das Ehepaar Berger verkaufte die im Markte Kirchberg am Wagram gelegene Behausung No 7 samt Allem was darin mauer- und nagelfest, und zum immerwährenden Gebrauche mit denselben bestimmt ist, an Herrn Karl Lager, um den beyderseits behandelten Kaufschilling von siebentausend zwey hundert Gulden Conventions-Münze ….7200 f dann die sämtlichen im Handelsgewölbe vorhandene Gewölbs-Einrichung, Waagen, Gewichter und Messerey um achthundert Gulden …..
Unter anderen Bedingungen behielten sich die Verkäufer durch zwey Jahre vom Tage der Übergabe gerechnet, die ausschlüssende Benützung des Stadels bevor, haben jedoch dem Verkäufer den stetts ungehinderten Ausgang durch denselben zu gestatten, welcher seinerseits dafür stetts für eine gehörige Verschlüssung des selben zu sorgen hat.
Weiters: Der Verkäufer verpflichtet sich die auf dem Hause bis jetzt ausgeübte Personal-gemischt-Waarenhandlung sogleich anheind zu sagen, und überläßt es dem Käufer um Verleihung dieser Gerechtsame an seine Person jedoch ohne alle Haftung für den Erfolg dieses Einschreitens von seiner, des Käufers Seite, die erforderlichen behördlichen Schritte zu machen, und der Käufer verpflichtet sich entgegen, im Falle der wirklichen Erlangung dieses Gewerbes, dem Verkäufer das gesammte vorräthige Waarenlager am Tage der Übergabe mit alleiniger Ausnahme der Leinwander und Tuchen, und zwar die Spezerey Waaren laut Preis Curent am Tage der Übergabe das übrige Waarenlager aber mit eilf Prozent Abzug nach der Numeration des Verkaufspreises abzulösen, und den entfallenden Ablösungsbetrag mit fünf perzent Interessen von Tage der Übernahme in zehen gleichen Jahresraten abzutragen.
Hauskauf Kirchberg Nr. 28
(heute Nr. Marktplatz 34)
Im Jahr 1862 wurde das Gasthaus des Josef Fieglmüller versteigert und von Ignaz Berger erworben. Er ließ das Haus aber gleich auf die vier minderjährigen Kinder Franz, Maria, Antonia und Karl Delapina, die Kinder von Franz und Theresia Delapina, also seine Enkelkinder übereignen – Enkelsohn Friedrich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren. Das Haus blieb bis vor nicht allzu langer Zeit im Besitz der Familie Delapina. Es handelte sich um ein Mehrparteienhaus, in dem auch die zur Ruhe gesetzten Handelsleute wohnten.
Wohltäter
Ignaz Berger und seine Gattin engagierten sich in kirchlichen bzw. wohltätigen Belangen. Nachdem die Wallfahrtskapelle in Richtung Mitterstockstall bereits 1787 abgebrochen worden war, ließen sie 1835 einen Breitpfeiler errichten, der heute als Ursprungskapelle bezeichnet wird. Sie stifteten ein Bild der Maria mit dem Jesuskind, das einen Vogel in der Hand trägt.
Ein Originaldokument ohne Datum von Ignaz Berger mit der Bitte, zum gemauerten Kreuz einen Opferstock errichten zu dürfen:
Löbliche Staatsherrschaft
Wie bekannt, habe ich an dem Platz, wo ehedem die Wahlfahrts Capelle stand, mit Vorwissen der löbl. Herrschaft und der Geistlichkeit ein gemauertes Kreutz errichtet. Nun hat sich aber der Fall ereignet, daß immer Geld als Opfer dahin gelegt wird, welches als offen daligend zu Entfremdungen und Beschädigung des Kreutzes Anlaß gibt.
Wie bekannt, habe ich an dem Platz, wo ehedem die Wahlfahrts Capelle stand, mit Vorwissen der löbl. Herrschaft und der Geistlichkeit ein gemauertes Kreutz errichtet. Nun hat sich aber der Fall ereignet, daß immer Geld als Opfer dahin gelegt wird, welches als offen daligend zu Entfremdungen und Beschädigung des Kreutzes Anlaß gibt.
Ich bin daher gesohnen, auf meiner Kosten einen wohl verwahrten Opferstock dahin setzen zu lassen, und zwar unter meiner und der Geistlichkeit Sperre, und mit der Bestimmung, daß das Opfergeld auf heilige Messen in der Kirche Kirchberg auf die fromme Meinung der Geber verwendet werden solle.
Ich bitte daher nach Einvernehmen der Geistlichkeit um Bewilligung zur Errichtung eines Opferstockes und Verlassung des Nöthigen zur gehörigen Verwendung des Geldes nach obiger Bestimmung.
Die Ignaz Berger’sche Dienstbothenstiftung
aus dem Jahr 1853 war mit der 5 %-igen Staatsschuldverschreibung No 107709 ddto 1. Maj 1835 pr 100 fl CM. Dotiert von der alljährlich am 18. Februar die davon entfallende Interessen von dem jeweiligen Herrn Pfarrer in Kirchberg am Wagram demjenigen Dienstbothen ohne Unterschied des Geschlechtes verabreicht werden, welcher in einer und derselben Dienstleistung in der Pfarre Kirchberg am Wagram am längsten treu und redlich gedienet hat.
Vermächtnis der Theresia Berger
Sie vermachte der Pfarre zwei hundert fünf und vierzig Gulden 20 xr Ö.W. für welche Endesgefertigte, als fromme Vermächtnisse, aus der am 28. Mai 1864 zu Kirchberg am Wagram No 4 verstorbenen Frau Theresia Berger, Gattin des Herrn Ignaz Berger Bürgers, Hausinhabers und Realitätenbesitzers zu Kirchberg am Wagram No 4, laut schriftlichen Testamente ddo 28. Mai 1864, und zwar:
fr | xr | ||
1. | für 3 Seelenämter mit Libera | 9 | 60 |
2. | auf heilige Messen | 150 | |
3. | auf Vaterunser | 50 | |
4. | auf 4 heil. Messen zu Ehre der unbefleckten Empfängnis Maria | 5 | 60 |
5. | für arme Schulkinder auf Schulbücher | 30 | |
Zusammen | 245 | 20 |
November 2022, letzte Änderung Mai 2024
Maria Knapp