Burger-Kapelle
Der Breitpfeiler im Südwesten des Ortes stammt aus der Zeit um 1840. Auf dem Satteldach befindet sich ein Kreuz, die Nische ist mit einem bis zum Boden reichenden schmiedeeisernen Biedermeier-Gitter verschlossen. In der Nische befindet sich eine Madonna, rechts und links je eine Engelsfigur, an den Wänden links und rechts je ein Putto.
Die Inschrift über der Rundnische:
GEWIDMET VON ANTON UND KATHARINA BURGER 1910
Die Wiener Wirtsleute im Ruhestand dürften die Kapelle 1910 renovieren lassen haben.
Laut Pfarrchronik wurde am 24.5.70 das neu renovierte „Burger-Kreuz“ in Dörfl gesegnet.
Eisenkreuz
Das Eisenkreuz auf einem Betonsockel, mit deltoidförmigem Rahmen steht neben einer Hängeweide rechts neben der Unterführung nach Kirchberg am Wagram. Bis in die 1950er Jahre befand sich hier ein alter Bildstock, der bereits in der Karte der Herrschaft Oberstockstall um 1700 (im Besitz der Familie Delapina) eingezeichnet ist.
Wegkreuz
Das Holzkreuz am südlichen Ortsende mit einem Satteldach aus Blech trägt eine Christusfigur aus Metallhohlguss. Es wurde 2008 vom Dörfler Gönnerverein erneuert, Erbauer war Franz Liebl, nachdem das zuvor hier stehende Kreuz im selben Jahr durch den Orkan Emma stark beschädigt worden war.
Sowohl am nördlichen als am südwestlichen Ende des Ortes sind in der Karte der Josephinischen Landesaufnahme um 1780 Denkmäler eingezeichnet.
Inschrift auf der Rückseite:
Dieses Wegkreuz wurde 2008 durch den
Dörfler Gönner Verein
Erneuert
Erbaut: Franz Liebl
Am 14. Mai 1956 fand laut Pfarrchronik eine Marterlweihe in Dörfl unter großer Beteiligung der ganzen Gemeinde statt. Um welches Denkmal es sich handelte, kann nicht gesagt werden.
Abgekommenes Denkmal
Hans Windbrechtinger, Heimatforscher aus Straß, hat in seinem Buch „Martersäulen zu setzen erlaubt …“ Kleindenkmäler aus unserer Gemeinde genannt, deren Errichtung zwischen 1651 und 1704 bewilligt wurde.
Martersaillen in Dörfler Freyheit. Den 10. Mey 1654 würdet auf gehorsambes anhalten der Gmain im Dörfl, die sich anfangs bey ihrer Purckhfridts und Grundt Obrigkheit zu Göttweig, die sie hieher gewesen, angemelt haben, Erlaubt und zuegelassen, ds sie zwischen ihren Dorf und Neustift wo die Freyheiten zusamben Stossen, auf ihren Gmain Grundt, weill sie dessen ein Glüb gethann, ein Marterseillen aufzusezen und machen zu lassen, doch die Landtgrichts obrigkheit ohne praeiudiz. p (fol 278).
Die Lage der Denkmäler ist auf der Homepage der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram:
Quellen:
Hans Windbrechtinger, Martersäulen zu setzen erlaubt …, Eigenverlag 2011,
AT-OeStA/HHStA SB HA Grafenegg Handschriften 24
Dr. Johannes Ramharter, Kleindenkmäler in Kirchberg am Wagram, 2005, (Manuskript am Gemeindeamt)
AT-OeStA/HHStA SB HA Grafenegg Handschriften 24
Dr. Johannes Ramharter, Kleindenkmäler in Kirchberg am Wagram, 2005, (Manuskript am Gemeindeamt)
DEHIO-HANDBUCH - Die Kunstdenkmäler Österreichs, 1990
Unterlagen der Familie Delapina
Mai 2023, letzte Änderung März 2024
Maria Knapp