Dokumente 1. Weltkrieg
Lebensmittelkarten
Text auf der Rückseite:
Links oben: In diesen Teil der Kohlenbezugskarte hat der Inhaber der Kohlenverkaufsstelle nach Eintragung in die Kundenliste seinen Namen und die Geschäftsadresse (eventuell Geschäftsstempel) und die Nummer der Kundenliste einzusetzen. Dieser Teil ist vom Inhaber der Kohlenverkaufsstelle sodann abzutrennen. Diese abgetrennten Teile sind in einem Umschlage zugleich mit dem Auszuge aus der Kundenliste an die zuständige politische Behörde I. Instanz einzusenden.
Rechts oben: In diesen Teil der Kohlenbezugskarte hat der Käufer seinen Namen und seine Wohnadresse und nach Annahme der Bestellung Namen und Adresse der Kohlenverkaufsstelle einzusetzen. Der Inhaber der Kohlenverkaufsstelle hat die Bestellung in die vorgeschriebene Kundenliste einzutragen, ferner Namen (Firmen- und Geschäftsadresse der Kohlenverkaufsstelle auf den unteren Teil der Bezugskarte und in den Kontrollabschnitt, endlich die Nummer der Kundenliste auf die zwei oberen Teile der Bezugskarte und auf diese selbst an den hiefür vorgesehenen Stellen einzusetzen.Dieser Teil ist vom Inhaber der Kohlenverkaufsstelle abzutrennen und aufzubewahren.
Rechts unten: Jede Haushaltung kann Kohle (Koks, Briketts) nur von der von ihr gewählten Kohlenverkaufsstelle, in deren Kundenliste sie eingetragen ist, gegen Vorweisung der amtlichen Kohlenbezugskarte und Abtrennung der entsprechenden Wochenabschnitte durch den Verkäufer beziehen. Die auf eine Woche voraussichtlich entfallende Kohlenmenge wird von Zeit zu Zeit amtlich verlautbart werden. Ein Anspruch auf den Bezug einer bestimmten Menge, Gattung oder Sorte besteht nicht. Die Kohlenverkaufsstelle, in deren Kundenliste der Besitzer der Bezugskarte eingetragen ist, ist nach Maßgabe des Vorrates zur Kohlenabgabe verpflichtet. Nach Ausfolgung der Bezugskarte hat deren Besitzer längstens binnen 2 Tagen die Eintragung in die Kundenliste einer Kohlenverkaufsstelle unter Mitbringung der Bezugskarte zu bewirken. Falls der Besitzer die Eintragung in die Kundenliste einer Kohlenverkaufsstelle nicht erwirken kann, so hat er sich ungesäumt während der Amtsstunden an die politische Behörde I. Instanz seines Wohnortes zu wenden, von welcher er einer Verkaufsstelle zugewiesen wird; ebenso findet eine amtliche Zuweisung statt, falls die große Zahl der in die Kundenliste eingetragenen Personen die rasche Abwicklung des Verkaufes bei einer Kohlenverkaufsstelle behindern könnte. Der Übertritt von einer Verkaufsstelle zu einer anderen sowie der Rücktritt der Verkaufsstelle von der Lieferungspflicht ist mit Ausnahme der Übersiedlung der Haushaltung oder der Schließung der Verkaufsstelle nur mit Zustimmung der politischen Behörde I. Instanz statthaft. Der Inhaber der Kohlenbezugskarte ist im Übersiedlungsfalle verpflichtet, diese Bezugskarte nebst dem von der Kohlenverkaufsstelle zurückverlangten Bestellabschnitte anläßlich der Abmeldung der Lebensmittelkarten zur zuständigen Kartenausgabestelle zurückzustellen, welche dies auf dem Abmeldeschein anmerkt. Die weiteren Bestimmungen enthält die bezügliche Verordnung der politischen Behörde I. Instanz. Die Kohlenbezugskarte ist eine öffentliche Urkunde und unübertragbar. Zuwiderhandeln wird, soferne nicht strafgerichtliche Ahndung einzutreten hat, von der politischen Behörde mit Geld bis 20.000 K, Arrest bis 6 Monaten, Verfall der Vorräte, allenfalls Gewerbeverlust bestraft.
Militärdienstbestätigung
Gebetsbrief
Eine Art Kettenbrief, den die Soldaten bei sich trugen und abgeschrieben weitergeben sollten. Dieser oft gelesene Brief stammt aus dem Nachlass von Josef Schneider, Winkl, zur Verfügung gestellt von Manfred Schneider, Königsbrunn
Karten und Fotos
Zwei selbst gemalte Feldpostkarten aus dem Jahr 1915 von Johann Passecker aus Winkl:
Zwei Ansichtskarten von Josef Sieberer aus Absdorf – rechts im Bild.
Briefe in Zeitungen
Am 16. Januar 1916. Geehrte Landzeitung! Ich begrüße Sie herzlich und hoffe auf ein gesundes Wiedersehen. Ich danke für die Aufnahme meines Gedichtes und ersuche um Zusendung der Landzeitung, in der es steht. Ich bin Gott sei Dank noch gesund, was auch das Beste ist. Viele herzliche Grüße aus dem Feindesland. Ihr getreuer Johann Wieser aus dem Kirchberger Bezirk, jetzt IR 4, 23. Feldkompagnie, Feldpost 57.
(Österreichische Land-Zeitung vom 4.2.1916)
Propagandakarten
Juni 2013, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp