Gefunden wurde der Akt von Herrn Ludwig Leuthner aus Fels am Wagram.
Im Zuge der Josephinischen Reformen wurden viele neue Pfarren geschaffen, da Kaiser Joseph II. bestimmte, dass jeder Christ innerhalb einer Wegstunde zu Fuß seine Kirche erreichen sollte. So erhielt auch Bierbaum amm Kleebühel vom Hochstift Passau einen eigenen Kaplan zur Verfügung gestellt.
Im nachfolgenden Revers erklären sich die Einwohner von Bierbaum bereit, jährlich 20 Gulden zum Unterhalt des Priesters beizutragen, bei Renovierungen am Pfarrhof mitzuwirken, bzw. Ausgaben der Kirche zu übernehmen.
Instrumentum
Die Anstellung eines aigenen Priesters zu Pierbaumb
dto 15tn Septembris 1780.
Nachdeme ut Decret dto 10tn Juny 1780 das Hochwürdigste Dom Capitl des Exemt. Reichs Fürstlichen Hoch Stüfts Passau weger daselbst eingereichtts demüthigstes Anliegen aus Hoch anstammender Milde bloßen Gnade Gewogenheit, um ohne Vorligenden Huldigkeit mithin bloß zu besserer Beförderung der theuren Seel Sorge hoch gnädigstt entschlossen hat, auf seine Filial Kirche Pierbaum Ein beständig Residirenden Capellanum expositam anzustellen, um zu unterhalten die dermalig baufällige Priestersbehausung zu seiniger betraglichen Wohnung expropriis herzustellen zu seiniger sustentation den ganze Stoll Ertragnus samt der gewöhnl: Samblung anzuweißen, und über dieses noch aus der oberstockstallschen Amsts Cahsa. Jährl: 80 fr sage achtzig Gulden, zuzustehen, und ihme gegen den die zu Pierbaumb …… Meß Stipendien in Subsitiem von hieraus zu Ewigen Zeiten abreichen zu lassen, daß Er folgende Täge im Jahr nemblich zu Maria Lichtmessen, Maria Verkündigung, an Palm Sontag, am Kirchweyh Fest, wo die Procehsion ohnehin hinausgehet an Maria Himmlfahrts tag, an dem Erst und Letzten Sonntag in der jährlich gehalten werdenden Octav, an Rosenkranz Sonntag, am Ersten Sontag nach Aller Heiligen, und an Maria Empfängus tag nach der zu Pierbaumb zeitlich zu haltenden frühen Mess zu erscheinen und die Benitentes zu befördern gehalten seyn solle.
So VerReverhsiren wir des Endes geferttigten, und bemahligen Vorsteher der Gemeinde Pierbaumb, Frauendorf und Urtzenlaa, vor uns, und unserer Nachkommenschaft zu Ewigen Zeiten zu demüthigster Dankbahrkeit vor diese ausweisende Höchste Gnade zu Unterhaltung eines beständigen Expositi demselben Jährl: zwantzig Gulden sage – 20. fr beizutragen, thann die gewöhnl: Samblung alle Jahr abzureichen zu freystellung, und in der Folge bey Vornehmender Reparation der Priesters Wohnung all erforderliche Fuhren, und Haus Robbat Unentgeltlich zu verrichten wie auch in Pölang bis nicht das gottes Haus zu Pierbaum selbst zu hinlängl: Mitteln gelanget, wo dannach beleichtung, und Erforderliche Paramenten, insoweith das Taferl, oder Kirchen Samblungs geldt nicht hinlänglich ausreicheichen, aigenen Säckl beyzutragen, und zu bestreittten, nicht minder an jenen Tägen in welchen der geistliche Herr zu obigem Ende zu der Kirchbergerischen Gnaden Capelle, zu kommen hat, nach geendigter Früh Mess ihm die gelegenheit unentgeltlich zu stellen.
In wahrer Urkund, und Ewiger Darobhaltung dessen sunt 4 Gleichlauthende Exemplarien errichtet solche Allerseiths ausgeferttiget, Eines bey dem Hohen Dom Capitel zu Passau, das zweyte bey dem venerabili Consistorio in Wienn, das dritte bey der Kanzley Oberstockstall, und das Vierte in der Kirchen laad zu Pierbaumb hinterleget worden. Pierbaumb den 3ten Augusti 1780.
Johann Michl Tarschütz
Richter zu Pierbaumb
Joseph Kaufmann
Geschworener allda
Michl Hüttinger
Richter zu Frauendorf.
Johann Germb
Geschworener
Adam Exinger
Richter zu Urtzenlaa
Josef Gelldaller
Geschworener allda.
Daß dieser Revers von unseren Unterthannen Vorgeleget worden und die unterthainig gebetten haben, ihm zu Ewigen Festhaltung ebenfalls auszuferttigen, so haben wir nicht entstehen wollen in dieß ihr so billich, als heilsames anbegehren ohne mindesten Anstand zu gewilligen.
Wien Letzten Aug. 1780.
Frantz Scharnagl als Gräftl: Carl Breuner: Inspector der Herrschaft Gravenegg, und Neuaigen.
Frantz Alexander von Stettner.
Als gerichts: Verordneter Vormund und administrator der Herrschaft Thiernthall.
Herr Officialis, und Consistorium wollen vorstehenden Reverhs von ordinariats wegen hirmit ratificiert haben. Geben Wienn in Fürstlichen Passauer Hof bey Unser Lieben Fraue auf den Stiegen. Den 25ten Septembris 1780.
Ernst Graf v. Herberstein
Officialis et vic: generalis
Niclas Ernst Grunber
Director.Leopold
Jacob Preyser
Officialats Kantzler
Februar 2014
Maria Knapp