"Schatzsuche" im Garten
Keramikscherben
Für die schöneren Stücke habe ich im Wohnzimmer eine kleine Kommode frei gemacht, die anderen Stücke liegen im Keller in drei schon ziemlich vollen Schuhschachteln.
Neben anderen grünen und blauen Scherben die Kachelstücke, die mein Interesse am Sammeln geweckt haben.
Glasfunde in verschiedenen Farben und Metallstücke
Glasierte und bemalte Keramikteile, die jüngeren Datums sind.
Graue und schwarze Scherben, wahrscheinlich älteren Datums
Dieses Fläschchen hat ein Maulwurf aus der Erde gehoben.
Sondengehen
Eine interessante Freizeitbeschäftigung ist das Suchen von Metallgegenständen im Boden mittels Sonden, aber Achtung! Es ist streng geregelt, wo man suchen darf und wo nicht! Siehe hier.
Zwei Hobby-Sondengeher haben unseren Garten abgesucht. Es war kaum zu glauben, aber alle paar Meter hat es gepiepst und sie haben mit ihren kleinen, schmalen Spaten Löcher in unseren ohnehin von Maulwürfen durchwühlten Kräuterrasen gegraben. Zutage getreten sind unter anderem insgesamt 17 Münzen, dabei sogar eine 10- und eine 50-Centmünze (obwohl wir nie mit Geld in den Garten gehen), Metallknöpfe, größere Eisenstücke, zwei formlose Bleistücke, ein Schlüssel, ein sehr mitgenommener Löffel, eine Bleikugel, ein Türband, eine Patronenhülse, ein größerer Eisenreif und einige Bierkapseln.
Der ideell wohl wertvollste Fund war eine Silbermünze, die ich nach Google-Recherche als Etschkreuzer Tirol, geprägt während der Zeit von Erzherzog Sigismund dem Münzreichen zwischen 1446 und 1496 (der sogenannte Urkreuzer) identifiziert habe. Es handelt sich dabei um eine recht kleine und dünne Münze.
Weiters:
Bei einem ovalen, verzierten Metallobjekt mit ca. 2 cm Durchmesser, das noch Vergoldungsspuren aufweist, handelt es sich nach Expertenmeinung um einen Knopf.
Bei diesem runden Objekt mit ca. 3 cm Durchmesser, das oben eine zerbrochene Glasabdeckung und unten ein eingestanztes Muster hat, handelt es sich ebenfalls um einen Knopf.
Eine barocke Schuhschnalle, ca. 17. bis 18. Jahrhundert
Die beiden Hobby-Sondengeher Thomas und Jürgen, die gerne (kostenlos) Suchaufträge auf privaten Flächen übernehmen.
Mai 2024
Maria Knapp
Ahnen- und Heimatforschung
Ahnenforschung
Ahnen-, Familien- und Heimatforschung
Allgemeine Informationen mit besonderem Bezug auf die Region Kirchberg am Wagram
Falls Sie beim Lesen unserer Homepage Lust bekommen haben, sich ebenfalls der Familien- oder Heimatforschung zu widmen, habe ich hier Tipps zusammengestellt, wo Sie nach Daten suchen können.
Zuerst möchte ich einmal die drei Begriffe näher erläutern:
- Ahnenforschung
Das sind die Vorfahren in gerader Linie, wie Eltern, Großeltern, Urgroßeltern u.s.w
- Familienforschung
Hierbei handelt es sich um alle Verwandten, also auch die Geschwister der Eltern, Großeltern u.s.w., und deren Nachkommen.
- Heimatforschung
Das ist die Erforschung der Geschichte Ihres Heimatortes bzw. dessen näherer Umgebung.
Familienforschung
Datenverwaltung

Folgende Quellen können Sie zur Datensuche heranziehen:
Daten, die Sie selbst wissen
Tauf-, Heirats- und Sterbeurkunden
Auskünfte von Verwandten
Parten und Sterbebilder
Friedhöfe
Für die Suche nach Verstorbenen in Wien können Sie folgende Seite verwenden:
https://www.friedhoefewien.at/verstorbenensuche
Ariernachweis
Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ariernachweis
Gefallene
http://www.volksbund.de/graebersuche.html
Matrikenbücher
Ganz so einfach, wie ich es jetzt dargestellt habe, ist es dann auch wieder nicht:
- Ab einem gewissen Zeitpunkt wechselt die Schrift von latein auf kurrent. Um weiter in die Vergangenheit zurückzukommen, ist es notwendig, diese lesen zu können. Dazu gibt es gute Tafeln im Internet und man bekommt schnell Übung, zumal sich die Worte oft wiederholen. Vor 1800 wurden die Bücher großteils in lateinischer Sprache geführt – doch auch hier wiederholen sich die Ausdrücke und man kann mit etwas Detektivarbeit über das Internet die Bedeutung herausfinden.
- In früheren Zeiten wurde oft kein Index geführt. Da hilft nur Durchsuchen des Zeitraumes, in dem man die Daten vermutet.
- Wenn die jeweilige Aktion (Taufe, Heirat, Begräbnis) in einer anderen Pfarre stattgefunden hat, müssen Sie ein guter Detektiv sein, oder der Zufall hilft Ihnen weiter. Oft werden Sie gleich in einer Nachbarpfarre fündig.
- Schauen Sie, dass sie von Anfang an eine gute Ordnung halten, denn die Datensätze wachsen schnell.
Suche über „matricula“
Link: http://icar-us.eu/cooperation/online-portals/matricula
FAMILIA AUSTRIA
Link: https://www.oesta.gv.at/benutzung/Recherche-zu-Hause/recherche.html
Genteam
Staatsarchiv
Kriegsarchiv
Link: https://www.oesta.gv.at/recherche
Aber Achtung: Es gibt auch Seiten, auf denen für Nachforschungen Kosten anfallen!
Heimatforschung
Seit ich mich mit meinen Ahnen beschäftige, interessiert mich auch, was zu deren Lebzeiten in meiner näheren Umgebung alles passiert ist, und wie die Leute gelebt haben. Ich habe dafür viele Quellen in Anspruch genommen. Hier eine Liste:
Dorf- und Gemeindechroniken
Jubiläumsschriften der Feuerwehr und anderer Vereine
Eigene Fotos
Befragung und Fotos von anderen Dorfbewohnern
Pfarrchroniken
Schulchroniken
Matrikenbücher
Bücher
https://www.hf-kirchberg.at/buecher
Des Weiteren:
- Franz Xaver Schweickhardt: Darstellung des Erzherzogthums Österreich unter der Ens, Wien 1835
- Max Vanca war von 1910 – 1923 Direktor des NÖ Landesmuseum und des NÖ Landesarchivs und hat im Zuge dessen etliche Schriften veröffentlicht.
- Handbuch für Heimat- und Familienforschung in Niederösterreich. In diesem Buch erhalten Sie einen Überblick, welche Akten Sie im NÖ Landesarchiv einsehen können.
- Gebhard König: Mappae Austriae Inferioris: Eine Sammlung alter Landkarten, Niederösterreich betreffend. Viele davon befinden sich im Besitz der Kartensammlung der NÖ. Landesbibliothek.
- Helmuth Feigl: Die NÖ Grundherrschaft
- Otto Biak: Geschichte der Stadt Tulln
- Urkunde und Geschichte. Niederösterreichs Landesgeschichte im Spiegel der Urkunden seines Landesarchivs: Falls die Entstehungsgeschichte Ihres Dorfes weit in die Vergangenheit zurückreicht, können Sie hier fündig werden.
- Gustav Winter: NÖ Weistümer, 1884 – 1913, Wien
- Heimatkalender des Tullner Bezirkes
- Bauernbundkalender: Hier findet sich jedes Jahr ein interessanter Bericht über das bäuerliche Leben in früherer Zeit, wie etwa: Die Einführung der Kartoffeln in NÖ, das Inleutwesen oder über die Ziegelschläger etc.
Diese Bücher sind in der NÖ Landesbibliothek einsehbar.
Gemeindeamt
- In den Gemeindeämtern liegen teilweise noch Akten und Protokolle der früheren kleinen Gemeinden, in die Sie Einsicht nehmen können.
- Von größeren Bautätigkeiten wie Kirchenumbauten etc. finden Sie dort Akten.
- Der derzeitige Einwohnerstand ist abfragbar.
Heimatmuseen
Befreundete Heimatforscher
NÖ Landesbibliothek
NÖ Landesbibliothek, Kartensammlung und Topographische Sammlung
Link für beide letztere: http://www.noelb.at
NÖ Landesarchiv
- Fragebögen Gemeinden 1945: Anhand eines Fragebogens wurde in allen Gemeinden Niederösterreichs die Ereignisse um das Ende des 2. Weltkrieges abgefragt.
- Fragebögen Pfarrämter 1945: Ein ähnlicher Fragebogen wurde von der Kirche ausgegeben, die Beantwortung betrifft aber meist den Pfarrort und nicht die kleinen Orte.
- Vom Franziszeischen Kataster gibt es jede Menge Daten, nämlich die Karten (Mappenblätter), den Kataster mit den Eigentümern der Grundstücke und der Grenzbeschreibung, die Schätzungsoperate, in denen jeder Ort detailliert beschrieben und die einzelnen Grundstücke bewertet wurden.
- Topographische Tabelle von 1817
- Heimatkundliche Fragebögen (Erstellung 1926): Hier wurde (meist vom Lehrer) anhand eines Fragebogens über die Geschichte, Kulturdenkmäler oder alte Schriften, die im Dorf vorhanden waren, Auskunft erteilt.
- Entschuldungs- und Aufbauakten. Nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland wurden die Schulden der einzelnen Bauernhöfe erhoben, diese wuden von den Banken und vom Staat übernommen und es wurden langfristige Rückzahlungspläne ausgearbeitet, um die Höfe zu erhalten. Diese Daten, sofern Sie nicht Ihre eigenen Vorfahren betreffen, sind natürlich sehr diskret zu behandeln – ein zuständiger Referent klärt Sie darüber auf.
- Sicherheitsberichte der Bezirkshauptmannschaften 1941-1945
- NÖ und Ö Amtskalender: Die Bände von 1865 bis heute stehen in einem Regal im Lesesaal zur Entnahme. Hier finden Sie von allen Gemeinden Niederösterreichs seit 1865 (mit nur wenigen Fehlexemplaren, vor allem während des 2. Weltkrieges) die Bürgermeister, den Gemeinderat und weitere Angaben zu jeweiligen Ort.
- Chroniken und Beschreibungen diverser Orte: Diese findet man ebenfalls im Lesesaal.
- Blätter für Landeskunde: Diese befinden sich gebunden im Lesesaal oberhalb der Ortschroniken.
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Link: http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,1604790&_dad=portal&_schema=PORTAL
Alte Karten
https://maps.arcanum.com/de/
Österreichisches Staatsarchiv
Kriegsarchiv im Staatsarchiv
Bundesdenkmalamt
Diplomarbeiten
Universitätsbibliothek
Link: http://www.univie.ac.at/
Internetseiten
- Google oder andere Suchmaschinen
- Wikipedia
- http://www.monasterium.net/: Hier finden Sie digitalisierte historische Dokumente.
- Österreichsiche Nationalbibliothek: http://www.onb.ac.at/
- Auf der Seite http://anno.onb.ac.at/ der Österreichischen Nationalbibiliothek können sie in Zeitungen blättern und Orts- oder Familiennamen abfragen.
- Bei Eingabe „Antiquariat + Buchname“ erhalten Sie Bezugsquellen für alte Bücher Ihrer Umgebung.
Jänner 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp
Allgemeines
-
Bereitungsbuch
So wurde 1590 die Idee, die Steuer auf Grund der untertänigen Häuser festzulegen, umgesetzt. Als Abgabe wurde der Hausgulden geschaffen. Dazu aber musste man eine genaue Aufstellung über die Anzahl und die Besitzer der Häuser haben und aus diesem Grund musste eine Bereitung des Landes Niederösterreich vorgenommen werden – daher der Name des Buches. Der Name lässt sich außerdem auf das Wort "roaten" zurückführen, das soviel wie zählen, berechnen, bedeutet.
Mit dieser Bereitung wurden von den Ständen zwei Männer, nämlich Rudolf Vischl von der Venusmühle in Traismauer und Hanns Zölcher aus Dürnkrut, ein Untertan des Herrn von Landau, beauftragt. Viel mehr ist über die beiden Herren nicht bekannt – sie müssen jedenfalls einigermaßen gebildet gewesen sein, um mit einer solchen Aufgabe betraut zu werden.
Die Instruktion enthielt eine genaue Arbeitsanleitung – für Zölcher nördlich und für Vischl südlich der Donau:
- Ein vollständiges Ortsverzeichnis zu liefern. Bei der Ankunft in einem zu erhebenden Ort muss sich der Bereiter zur Ortsobrigkeit begeben, sein General vorweisen und diese befragen:
Wer Herr und Besitzer des Ortes ist.
Wie viele der behausten Untertanen seine eigenen sind.
Wie viele Untertanen einem anderen Herrn zugehören und wer die anderen Herren sind. - Ortsobrigkeit und Zahl seiner Häuser, sowie Grundobrigkeiten und Zahl deren Häuser feststellen.
- Pfandschaften, Urbarsholde, sowie Pfarr- und Vogtholde, die an das Vizedomamt die Steuer zahlen, sind gesondert zu erwähnen.
- Wird dem Bereiter die Auskunft verweigert, soll er einen Boten nach Wien zu den Verordneten schicken, die sich dann um das Weitere kümmern.
Das Schema für die einzelnen Orte:
Ortsname
Ortsobrigkeit………Häuserzahl
Grundobrigkeit…... Häuserzahl
Pfarrbesitz............ Häuserzahl
Pfandschaft............Häuserzahl
Zölcher, der für unser Viertel zuständig war, hat sich sehr genau an die Vorgaben gehalten, das Ergebnis der Bereitung ist daher eine einmalige Häuserstatistik der Zeit um 1590. Es kann gesagt werden, das Bereitungsbuch war die Steuerbemessungsgrundlage dieser Zeit.
Vischl hat die von ihm besuchten Orte alphabetisch geordnet, bei Zölcher sind sie nach der Reihenfolge seines Besuches aufgeschrieben.
Für die Dauer der Bereitung standen die Bereiter im Dienste der Stände und wurden von diesen besoldet. Jeder Bereiter erhielt für sich und für den Unterhalt von zwei Pferden 40 Gulden. Da beide Bereiter eine Landwirtschaft zu versorgen hatten, stand ihnen Urlaub zu.
Neben den Büchern zu den vier Vierteln existiert ein fünfter Band, das sogenannte „Herrschaftsverzeichnis“. Darin ist der Häuserbesitz eines jeden Ständemitgliedes ablesbar und es konnte dadurch sofort der als „Hausgulden“ zu entrichtende Betrag festgestellt werden.
Die Obrigkeiten sind darin folgendermaßen gegliedert:
- Prälaten
- Herren
- Adel und Ritterschaft
- Fürsten und Prälaten, Ausländer
- Priesterschaften
| Ober dem Manhartsberg | 17.015 |
| Unter dem Manhartsberg | 15.882 |
| Ober dem Wienerwald | 24.254 |
| Unter dem Wienerwald | 12.677 ½ |
| Gesamt | 69.828 ½ |
Der Beginn des Bereitungsbuches für das Viertel unter dem Manhartsberg:
Beschreibung aller Stött, Marckht, dörfer, auch ainschichtigen Höf unnd Müllen In österreich unnder der Ennß, des Viertls unnder Manhartsberg durch Hannsßen Zolcher, wonhaft zue Dierncrut beschriben Anno 1590isten
Eine Kopie des Originalbuches befindet sich im NÖ Landesarchiv zur Einsichtnahme.
Die Angaben zu den einzelnen Orten befinden sich jeweils bei den Topographien.
Hier zwei Beispiele:
| (524) Winckhell, fo. 115 v | |
| Herr Bernhard Turzo zu Grafenegg, Obrigkeit | 24 |
| Hans Mosßer zu Winckhelberg | 7 |
| Sigmund Friedrich Fugger zu Oberstockhstall | 1 |
| Sua: | 32 hauß |
| (8) Neistifft | |
| Hannß Mosßer zue Winckhlberg obrigkeit | 35 |
| Herr bernhart Turschy gen grafeneckh | 15 |
| Sigmunt Fridrich Fuckher gen Oberstockhstall | 2 |
| H: Stephan von Haim wegen der Rueberischen Erben gen bierbaum | 3 |
| Sua: | 55 hauß |
Quellen:
Dissertation Franz Graf, Wien 1972
Das Viertel unter dem Manhartsberg im Spiegel des Bereitungsbuches 1590, NÖ Landesarchiv, HS 1004/a,b,c
Informationen von Herrn Ludwig Leuthner, Fels
Oktober 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp
Die allgemein gültige Zeit
Noch vor etwa 150 Jahren hatte jeder Ort so zu sagen seine eigene Zeit. Sie richtete sich nach dem Höchststand der Sonne am jeweiligen Standort – dann war es 12 Uhr. Daher hatte man in Wien eine andere Uhrzeit als in Linz.
In Orten mit einer größeren Kirche, die eine Turmuhr hatte, konnte man die Zeit ablesen oder am Schlag zur vollen Stunde, oft auch zur Viertelstunde, hören.
Die Glocken wurden meist morgens, um 11 Uhr, um 12 Uhr und abends geläutet. Das hatte einen ganz profanen Grund: Die Glocken erklangen, damit die Leute wussten, wann sie aufs Feld gehen mussten, bzw. wieder nach Hause.
Die ersten Schwierigkeiten durch die unterschiedlichen Zeiten ergaben sich mit dem Aufkommen der Eisenbahnen. Es musste eine allgemein gültige Zeit für die Fahrpläne geschaffen werden – meist war das die Zeit des Ausgangs- oder Endbahnhofes. So gab es in der österr.-ungar. Monarchie etwa die Lindauer, Münchner, Prager, Budapester oder Lemberger Zeit. Es kam vor, dass in einem größeren Bahnhof Uhren mit den verschiedenen Zeiten der Zuglinien und eine für die Ortszeit hingen.
Eine Verbesserung entstand durch die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingeführte Telegrafie. In den 1840–1860er Jahren wurde in fast allen europäischen Ländern eine einheitliche Standardzeit festgelegt, die man landesweit mittels telegrafisch ausgesendeter Zeitsignale bekannt machen konnte. Man wählte meistens die Ortszeit der jeweiligen Hauptstadt.
Seit dem 1. August 1872 bildete der Wiener Meridian die Grundlage für die Zeitbestimmung des Zugverkehrs in der Monarchie. Die Wiener Mittagszeit wurde von der Universitätssternwarte an die Wiener Bahnhöfe telegrafisch signalisiert, von denen das Mittagszeichen an die Hinterbahnen telegrafisch weitergegeben wurde.
1884 wurde auf der Internationalen Meridiankonferenz in Washington der Längengrad, der durch Greenwich bei London verläuft, als 0-Meridian festgelegt und die Erdkugel von ihm ausgehend in 24 Zeitzonen eingeteilt, die jeweils ungefähr 15° betragen, da man die Grenzen der jeweiligen Zeitzonen der Einfachheit halber an den Grenzen der Länder zog.
Diese Zeit, die man Greenwich-Mean-Time (GMT) nannte, wurde 1972 durch die Universal Time Coordinated (UTC) ersetzt. Je nach Zeitzone wird zu dieser Zeit die entsprechende Stundenzahl addiert oder subtrahiert, nur im internationalen Flugverkehr wird die unveränderte UTC verwendet.
Radio Niederösterreich vom 28.10.2012
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitzone
http://de.wikipedia.org/wiki/Koordinierte_Weltzeit
November 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp
Dorfrichter - Bürgermeister
Bis 1848 gab es in jedem Ort den sogenannten Dorfrichter, der entweder von der Herrschaft bestellt oder mit Einverständnis der Herrschaft gewählt wurde. Ihm wurden meist vier „Geschworne“ oder „Gewählte“ zur Seite gestellt.
An festgelegten Tagen wurde das „Banntaiding“ abgehalten. Das war die Versammlung der Bewohner eines Ortes an festgelegten Tagen, um Beschlüsse über das Leben im Ort zu fassen sowie Verlautbarungen zu verkünden.
Aus dem Handbuch für Orts-Richter
Thomas Hofer, St. Pölten, 1840
In den unterthänigen Ortschaften sind bey jeder Gemeinde eigene Ortsvorsteher (Orts- oder Dorfrichter) aufgestellt. Sie sind in Allem und Jedem der Ortsobrigkeit (Herrschaft) untergeordnet.
Ihre vorzügliche Bestimmung ist, die Besorgung des Polizeywesens in dem Ortsbezirke; - das ist: zur beständigen Aufmerksamkeit, daß die Gesetze und Anordnungen auf das Genaueste vollstrecket, Ruhe und Ordnung, Sicherheit und öffentliche Anständigkeit gehandhabt, und so viel es möglich ist, Alles, was immer dem allgemeinen und Privatwohle nachtheilig seyn könnte, verhindert werde.
Die Wahl des Ortsrichters geschieht von den Gemeindegliedern, jedoch unter Einfluß und gegen Bestätigung der Dorfherrschaft.
Zum Ortsrichteramte sind jedesmal nur die tauglichen, unbefangenen, und durch ihre Bescheidenheit sowohl, als ihren sittlichen Wandel, bewährtesten Männer zu wählen, und es ist verboten, dieses Amt von Haus zu Haus, ohne Rücksicht, ob das betreffende Individuum hierzu geeignet sey, zu übertragen.
Die Dauer dieses Richteramtes, welches nicht erblich ist, ist auf drey Jahre beschränkt, nach deren Verlauf eine neue Richterwahl vorgenommen werden muß; wobey jedoch der abtretende Gemeinderichter wieder gewählt werden kann.
Aussagen oder Zeugnisse der Dorfrichter über Schuldhandlungen, welche sie bey der Ausübung ihrer Amtspflicht erhoben haben, verdienen eben dieselbe volle Glaubwürdigkeit, die nach dem § 364 des II. Theiles der St.G.B. dem Zeugnisse eines beeideten Beamten zugestanden wird; da sie die Obrigkeit in der Gemeinde vorstellen, auf Ruhe und Ordnung zu sehen, und die Polizey-Aufsicht zu pflegen haben, auch zu diesem Ende gleich öffentlichen Beamten beeidiget sind. Daher können sich auch Dorfrichter des Mißbraches der Amtsgewalt schuldig machen, und bey vernachlässigter Amtspflicht abgesetzt werden.
Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich Niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt worden sey.
Mit der Unwissenheit der Gesetze über Verbrechen und schwere Polizey-Uebertretungen kann sich Niemand entschuldigen, da das Unrecht bey Verbrechen unverkennbar ist, und die schweren Polizey-Uebertretungen insgesammt solche Handlungen oder Unterlassungen sind, die entweder jeder als unerlaubt von selbst erkennen kann, oder wo der Uebertreter die besondere Verordnung, welche übertreten worden, nach seinem Stande, seinem Gewerbe, seiner Beschäftigung, oder nach seinen Verhältnissen zu wissen verpflichtet ist.
Jede gesetzwidrige Verhandlung unterwirft einer Verantwortlichkeit; überhaupt sind alle diejenigen gesetzwidrigen Handlungen strafbar, welche der Sicherheit im gemeinen Wesen nachtheilig sind.
Unter Uebertretungen gehört ferner, wenn etwas, so durch die Gesetzte, um Verbrechen oder Uebertretungen vorzukommen, oder Nachtheil abzuwenden, zu thun verboten ist, gethan; - oder etwas, was zu diesem Ende zu thun geboten ist, unterlassen wird.
1848 wurde die Bezeichnung auf Bürgermeister geändert.
Die wichtigsten Aufgaben des Bürgermeisters und der Gemeinde
zu Beginn des 20. Jahrhunderts (Schautafel in der Gemeindestube im Museumsdorf Niedersulz):
Maria Knapp
Franziszeischer Kataster
Die Franziszeische Katastralvermessung wurde 1817 in Niederösterreich in Perchtoldsdorf und Rodaun begonnen und 1861 in Tirol beendet - die Vermessung Niederösterreichs war 1824 beendet. Die Vermessungsarbeiten erstreckten sich über die gesamte damalige Monarchie (mit Ausnahme Ungarns), wobei eine Gesamtfläche von 300.082 km² aufgeteilt auf ca. 30.000 Katastralgemeinden, aufgenommen wurde. Im Vergleich dazu umfasst das heutige Staatsgebiet Österreichs 83.894 km², aufgeteilt auf 7.846 Katastralgemeinden
Ablauf der Vermessung
Zu Beginn der Vermessungen war das Verfahren der Triangulation noch nicht bekannt, es wurden daher andere Verfahren, wie etwa Messtischaufnahmen durchgeführt. Es wurden lokale Bezugspunkte gewählt, wie zum Beispiel der Stephansdom in Wien für NÖ.
Zunächst wurden die Grenzen der Gemeinde bestimmt und in einer Grenzskizze festgehalten. Innerhalb der Gemeinde hatten die Grundbesitzer die Eigentumsgrenzen durch Steine, Pflöcke, Hotterhaufen (Erdhügel) oder Gruben zu kennzeichnen. Die Grenzen zwischen unterschiedlichen Bodennutzungen (Wiesen, Äcker, Weingarten usw.) waren vom Grundeigentümer zu bezeichnen. Auf dieser Basis hatte der Vermessungsbeamte (Vermessungsadjunkt) die Grenzen zu erfassen. Bei Kulturgrenzen innerhalb eines Besitzes waren den Vermessern Ausgleiche gestattet, solange Gestalt und Fläche der Grundstücke im Wesentlichen gleich blieben, auch konnten Abgrenzungen der Kulturgattungen vereinfacht (gerade Striche statt Kurven etc.) dargestellt werden. Auf die genaue Darstellung von steuerfreien und gering besteuerten Flächen wurde teilweise weniger Wert gelegt, kleine Stallungen und andere Gebäude mit untergeordneter Bedeutung wurden nicht immer erfasst.
Die im Rahmen der Auspflockung ermittelten Angaben (einschließlich Eigentümer) wurden in einer „Feldskizze“ festgehalten. Die Messtischaufnahme präzisierte deren Angaben, weitere Details wurden in der „Indikationsskizze“ festgehalten. In der Winterzeit, in der keine Arbeiten im Freien sinnvoll waren, entstand aus diesen Unterlagen das endgültige Blatt. Erst nach einer weiteren Begehung durch eine Kommission (Reambulierung) wurden die Grundstücksnummern vergeben.
Messkette, wie sie bei der Vermessung verwendet wurde.
Ergebnis der Aufnahme war eine Anzahl von Blättern, die in einer Mappe (Urmappe) samt den angefertigten Hilfsaufzeichnungen, Skizzen und Listen gesammelt wurden.
Urmappe
Die Urmappe (Originalmappe) bildet den Kernbestand des Katasters: Sie enthält für eine Katastralgemeinde in einem Schutzumschlag aus Karton die originalen, handkolorierten Zeichnungen. Die Vermessungsmitarbeiter sind am unteren Rand genannt. Kleinere Katastralgemeinden können mit einer Nachbargemeinde in einer Mappe zusammengefasst sein. Pro Mappe gibt es ein Blatt, das in Schmuckschrift nähere Angaben über die Lage und Verwaltungszugehörigkeit der Katastralgemeinde macht und das Jahr der Anfertigung sowie die ursprüngliche, manchmal auch eine metrische Maßstabsangabe enthält (Titelblatt).
Die Katastralmappensammlung befindet sich im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien. Die Blätter können dort während der Geschäftszeiten ohne Voranmeldung eingesehen und als DVD oder als Druck bestellt werden.
Im NÖ Landesarchiv finden sich unter dem jeweiligen Ort im „Franziszeischen Kataster“ ebenfalls diese Blätter, allerdings nicht koloriert.
Karten des Franziszeischen Katasters siehe hier - unter Katasterkarten
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Franziszeischer_Kataster#Ablauf_der_Vermessung
Oktober 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp
Grundherrschaft und Bauernbefreiung
Untertänigkeit
Grund und Boden gehörten von jeher den Herrschern, die ihn an Adel und Kirche als Lehen weitergaben. Bis um etwa 1100 waren die Bauern frei. Erst um die Zeit der Kreuzzüge, als Adel und Klerus ihre Machtposition ausbauen konnten, wurden die Bauern von diesen abhängig und mussten auf deren Ländereien arbeiten, das heißt, die Bauern lebten bis zum Jahr 1848 in persönlicher Abhängigkeit. Sie erhielten vom Grundherrn ein Lehen, in unserer Gegend 20 bis 30 Joch, das aus Feldern und dem Wirtschaftsgebäude bestand. Durch Aufteilung der Höfe auf mehrere Erben kam es später zu Halb- und Viertellehen. Jemand, der nur ein kleines Haus und sehr wenig Grund hatte, war ein Kleinhäusler. Unbehauste Personen lebten als Inwohner oder Dienstboten bei Bauern.
Der Lehner oder seine Kinder durften ohne Zustimmung des Herrn nicht vom Hof wegziehen. Bei der Heirat hatten sie seine Einwilligung einzuholen, insbesondere, wenn der oder die Erwählten einer anderen Herrschaft untertänig waren. Es konnte sogar geschehen, dass der Grundherr eine Familie auf ein anderes seiner Güter in einer weit entfernten Gegend versetzte. Die Bauern konnten nicht frei entscheiden, was sie anbauen wollten, das legte der Grundherr fest. Sie brauchten sich dafür nicht um den Verkauf ihrer Produkte kümmern, die Herrschaft übernahm die Vermarktung. Im Gegenzug versorgte der Grundherr die Bauern mit Waren, die sie nicht selbst erzeugen konnten.
Robot und Zehent
Für die Überlassung des Lehens hatten die Bauern den Grunddienst[1] und Robot[2] zu leisten. Die Robotleistung war an festgelegten Tagen als Handarbeit oder mit dem Fuhrwerk zu erbringen, wobei die Anzahl der Tage regional unterschiedlich war. Ein Bericht aus dem „Heimatbuch Neuaigen“: Zur Robot war jeder Besitzer eines behausten Gutes verpflichtet…. Ganz-, Halb- und Viertellehner hatten höchstens 104 Tage im Jahr zu leisten. Wer mehr als ein Joch Grund hatte und noch kein Viertellehner war, hatte 52 Tage, Kleinhäusler hatten 26 Tage und Inleute 12 Tage im Jahr abzuleisten. Eine Geldablöse war möglich und musste beiderseits vereinbart werden.
Bauernbefreiung 1848
Im Hungerwinter 1847/48 traf die wirtschaftliche Not die unteren sozialen Schichten wie Arbeiter und Bauern am härtesten. In der Arbeiterschaft war die Wut auf das überkommene politische System kurz vor dem Überlaufen. Schließlich brach am 13. März 1848 die Revolution in Österreich aus. Dem Sturm auf das Ständehaus folgten Anschläge von Sozialrevolutionären gegen Läden und Fabriken in den Wiener Vorstädten.
Das Feudalsystem wurde aber erst abgeschafft, als der aus Schlesien stammende Abgeordnete Hans Kudlich am 24. Juli 1848 im Reichstag den folgenschweren Antrag über die Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverhältnisses stellte. Der Antrag wurde in leicht abgewandelter Form am 1. September beschlossen und trat am 7. September 1848 als Grundentlastungspatent in Kraft.
Dieses von Kaiser Ferdinand I. unterzeichnete Patent hob die Untertänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältnis auf und ordnete die Entlastung von Grund und Boden durch eine Entschädigung der ehemaligen Besitzer an. Die nun Eigentümer gewordenen Bauern hatten im Lauf von 40 Jahren ein Drittel des Schätzwertes an die früheren Grundherren zu entrichten, ein Drittel ersetzte ihnen der Staat, auf ein Drittel mussten sie verzichten.
Die Landwirte waren nun Besitzer der von ihnen bewirtschafteten Gründe, ihrer Häuser und Wirtschaftsgebäude. Sie konnten Gründe an- und verkaufen, ohne Einwilligung heiraten und ihren Wohnsitz frei wählen.
Anstelle der Herrschaften gründete der Staat nun Gemeinden, Bezirksverwaltungen und Gerichte.
Die Folgen der Befreiung waren für die Bauern nicht nur positiv, denn an die Stelle der grundherrlichen Abgaben traten Steuern des Staates, der Länder und Gemeinden und der Übernahmebetrag an die ehemaligen Besitzer musste abbezahlt werden. Die erste Generation kannte die marktwirtschaftlichen Bedingungen noch nicht, da der Grundherr bisher alle Ernteerträge übernommen hatte. Durch Teilungen entstanden zahlreiche kleine, kaum lebensfähige Betriebe, viele davon gingen zugrunde und wurden versteigert. Die so um ihren Hof gekommenen gingen in die Städte und verdingten sich dort als Taglöhner.
Als Beispiel sei hier das Ehepaar Joseph und Anna Eichberger, Winkl 32, angeführt, das 1851 den Hof von den Eltern des Mannes übernahm. Bei der Geburt des letzten von sieben Kindern starb Anna im Jahr 1861. Der Witwer dürfte später in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sein, da das Haus 1871 und 1873 in der Wiener Zeitung zur Versteigerung ausgeschrieben war. 1874 wurde das Haus schließlich erfolgreich versteigert. Josef Eichberger starb 1881 im Armenhaus.
Erst die darauf folgenden Generationen konnten den Niedergang des Bauernstands abwenden und durch Genossenschaften neue Marktorganisationen schaffen.
Quellen:
Feigl, Helmuth: Die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998
ANNO - Historische österreichische Zeitungen und Zeitschriften online
[1] Abgabe
[2] Dienstleistung der Untertanen für den Grundherrn
Juli 2017, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp